RRB Nr. 1598/2008
Dringliche Anfrage Sabine Ziegler, Zürich, Eva Torp, Hedingen, und Hans Läubli, Affoltern a.A., betreffend Ein Jahrhundertwerk wird gefeiert. Wer trägt die Kosten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 320/2008
Sitzung vom 22. Oktober 2008
1598. Dringliche Anfrage (Ein Jahrhundertwerk wird gefeiert. Wer trägt die Kosten?) Die Kantonsrätinnen Sabine Ziegler, Zürich, und Eva Torp, Hedingen, sowie Kantonsrat Hans Läubli, Affoltern a. A., haben am 22. September 2008 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Unter dem Arbeitstitel «Ein Jahrhundertwerk wird gefeiert» laufen die Vorbereitungen der Eröffnung der Westumfahrung Zürich in der VD und BD auf Hochtouren. Drei Feststandorte (zwei formelle Eröffnungsfeiern und ein Volksfest) sind vorgesehen. Mit der Begründung, dies helfe dem Standortmarketing, soll tief in die Staatstaschen gegriffen werden und ein Budget von mehreren Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die flankierenden Massnahmen und deren Finanzierung noch nicht vollständig festgelegt sind, macht so ein Fest einen zynischen Eindruck auf die betroffene Bevölkerung in und um die Stadt Zürich. Wir bitten deshalb den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie hoch ist das Budget für die Festakte zur Eröffnung der Westumfahrung?
2. Aus welchem Kredit wird dieses Budget gespiesen?
3. Wer hat die Entscheidungskompetenz zu dieser Kreditausgabe?
4. Wie hoch waren die Kosten für die Eröffnungsfeier in Birmensdorf?
5. Welchen Nutzen für die Standortförderung (qualitativ und quantitativ) sieht der Regierungsrat in Bezug auf die Feierlichkeiten?
6. Findet der Regierungsrat die Höhe des Budgets angebracht angesichts der knappen Mittel der Staatskasse?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Sabine Ziegler, Zürich, Eva Torp, Hedingen, und Hans Läubli, Affoltern a. A., wird wie folgt beantwortet:
Die Westumfahrung von Zürich und die A 4 im Knonaueramt schliessen die wichtigste Autobahnlücke um die grösste Schweizer Stadt. Die Fertigstellung dieses Bauwerkes ist von nationaler Bedeutung. Dementsprechend soll die Eröffnung dieses Jahrhundertbauwerks mit einem Volksfest gefeiert werden. An der Sitzung vom 24. Oktober 2007 bestimmte der Regierungsrat Leitlinien für das Fest. Die Kosten für das Fest wurden dabei auf 5 Mio. Franken geschätzt, wovon der Kanton Zürich höchstens 3 Mio. Franken tragen sollte. Nach einer Bestandesaufnahme und Analyse unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten ist das Konzept noch einmal von Grund auf überdacht worden: Entgegen dem ersten Ansatz werden sich die Volksfestaktivitäten auf das Verkehrsdreieck Zürich West konzentrieren. Durch die Konzentration auf den zentralen Festplatz in der Filderen können Mittel für Logistik und Infrastruktur eingespart und für Inhalte freigesetzt werden. Auch die Sponsoringbedingungen werden dadurch attraktiver. Zudem sind Ausstellungen und Informationsangebote (z. B. Auftritt der Blaulichtorganisationen) vorgesehen, so in der Lüftungszentrale Üetlibergtunnel sowie im Portalbereich Üetlibergtunnel, Wannenboden, im Filderen- und Islisbergtunnel sowie im Info-Pavillon Filderen. Die Ausarbeitung der definitiven Ausstellungsorte unter Berücksichtigung von logistischen Abläufen und der Attraktivität für die Besucherinnen und Besucher, verbunden mit finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten, ist in Planung. Im Rahmen der geplanten Ausstellungen soll überdies auf die im Zusammenhang mit den Neubauten geschaffenen Mehrwerte aufmerksam gemacht werden, die weit über das Strassenbauprojekt hinausgehen. So wurden für die Gestaltung der Brücken und Tunnelportale soweit möglich Wettbewerbe durchgeführt und die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgte auch unter ästhetischen Gesichtspunkten. Für die Renaturierung der Flussläufe von Sihl und Reppisch sowie der weiteren vom Bau betroffenen naturnahen Flächen wurden Landschaftsarchitekten beigezogen und auch die Belange der Tierwelt wurden mit Wildwechselbrücken und Fledermauskästen berücksichtigt. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Mit der Ausstellung soll den Besucherinnen und Besuchern vermittelt werden, dass mit der Autobahn nicht nur Naturraum und Landschaften überbaut worden sind, sondern dass auch
bleibende neue Werte geschaffen werden konnten.
Zu Frage 1: Das Gesamtbudget für die Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Eröffnung sieht wie folgt aus: Aufwand Fr. Ertrag Fr. Events/Kultur/Gastro 900 000 Stadt Zürich 500 000 Ausstellungen 300 000 Gemeinden – Infrastruktur 1 500 000 Abgaben Gastro 200 000 Logistik 1 150 000 Abgaben Marktstände 100 000 Marketing/Werbung 400 000 Abgaben Lunapark 100 000 Eröffnung Knonaueramt 100 000 Sponsoring 900 000 Ausstellungen 50 000 Festpässe 700 000 Aufwand ohne Reserve 4 350 000 Total Fremdertrag 2 550 000 Reserve rund 15% 650 000 Beitrag Kanton Zürich 2 450 000 Gesamtaufwand 5 000 000 Total Ertrag 5 000 000
Der geschätzte Aufwand für die Eröffnungsfeier und das Volksfest beläuft sich damit auf rund 5 Mio. Franken. Davon entfallen auf die Eröffnungsfeier am 23. April 2009 rund 1 Mio. Franken. Dieser Betrag ergibt sich durch Aufwendungen für die Infrastruktur und Logistik von rund Fr. 550 000, für die Gastronomie von rund Fr. 200 000 und das Rahmenprogramm von Fr. 250 000. Diese Aufwendungen von rund 1 Mio. Franken sollen so eingesetzt werden, dass sich ein möglichst hoher Zusatznutzen für die gesamte Dauer des Anlasses ergibt. Insbesondere die Investitionen in die Veranstaltungsinfrastruktur wie Zufahrten, Parkplätze, Energieversorgung, Festzelt usw. sollen sowohl für die Eröffnungsfeier wie auch für das nachfolgende Volksfest genutzt werden können. An den Gesamtkosten beteiligen sich die Stadt Zürich und der Kanton Zug sowie voraussichtlich auch der Kanton Aargau. Die betroffenen Gemeinden haben auf Anfragen für eine Teilfinanzierung des Anlasses ablehnend geantwortet. Sie haben aber teilweise Bereitschaft bekundet, sich am Fest zu präsentieren. Soweit sie dafür Leistungen beziehen und Platz beanspruchen, werden sie für die Kosten aufzukommen haben. Im Bereich Sponsoring liegen Zusagen eines Getränkelieferanten und eines Medienpartners vor. Die weiteren Einnahmen beruhen auf Schätzungen. Entsprechend dem Umfang der Erträge des Fests und der Beiträge Dritter vermindert sich der Aufwand für den Strassenfonds des Kantons Zürich. Nach dem gegenwärtigen Festbudget wäre somit rund die Hälfte der Kosten durch den Kanton zu tragen.
Zu Fragen 2, 3 und 6: Es ist im Hoch- und im Tiefbau üblich, für Eröffnungsfeiern Mittel aus dem Projektkredit zu verwenden. Soweit Festivitäten für die Eröffnung bzw. Aufrichte von Bauten durchgeführt werden, werden die Kosten in der Regel ebenfalls dem Baukonto belastet. Die Kosten für das Eröffnungsfest sind in den bewilligten Krediten für die Westumfahrung (Beschluss vom 28. August 1996) von 2850 Mio. Franken und für das Knonaueramt (RRB Nr. 2579/1996) von rund 1050 Mio. Franken (insgesamt rund 3900 Mio. Franken) enthalten, gehen zulasten des Projektkontos und werden als Kosten Eröffnung Westumfahrung ausgewiesen. Für den Entscheid ist der Regierungsrat zuständig (Beschluss des Kantonsrates über die Verwendung rechtskräftig bewilligter Kredite vom 6. Januar 1986, LS 612.4). Die Ausgaben für 2008 betragen Fr. 500 000 und sind im Budget 2008 enthalten. Die Betreffnisse für 2009 sind im KEF 2009–2012 eingestellt. Das Bundesamt für Strassen beteiligt sich grundsätzlich nicht an Kosten für Eröffnungsfeiern. Die Kosten für das Eröffnungsfest belaufen sich auf rund 1 Promille der Bausumme. Dieses Verhältnis ist der Bedeutung des Bauwerkes durchaus angemessen. Der Nettoaufwand geht zulasten des Strassenfonds. Die allgemeine Staatskasse wird durch das Fest somit nicht belastet. Zu Frage 4: Die Kosten des Kantons für die Eröffnung der Teilstrecke in Birmensdorf beliefen sich auf Fr. 331 914. Dies war allerdings nur eine Teileröffnung der Westumfahrung. Ausserdem trugen der Kanton und die Gemeinde Birmensdorf die Kosten getrennt, obwohl die Festlichkeiten gemeinsam durchgeführt wurden. Birmensdorf war Fest-Organisatorin und der Kanton organisierte und finanzierte den offiziellen Eröffnungsakt sowie einen Tag der offenen Tunnel. Zu Frage 5: Standortförderung darf nicht in dem Sinne verstanden werden, dass man sich aus solchen Anlässen einen unmittelbaren Zuzug von Unternehmen oder neue Investitionen verspricht. Es ist aber eine Tatsache, dass die Qualität der Verkehrsinfrastruktur bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielt. Das Fest für die Bevölkerung soll identifikationsstiftend wirken. Dies geschieht, indem den Besucherinnen und Besuchern die Innovations- und Leistungsfähigkeit des Standortes im Allgemeinen und der Verkehrsinfrastruktur im Besonderen aufgezeigt wird. Die Besucherinnen
und Besucher sollen stolz sein auf das Bauwerk und die im internationalen Vergleich hohe Qualität und Sicherheit unserer Verkehrsinfra- struktur. Die Westumfahrung, notabene das grösste Strassenbauprojekt der Schweiz der letzten Jahre, eignet sich dazu ausgezeichnet als Aufhänger und Träger. Das Fest ist aber auch ein würdiger Abschluss der jahrzehntelangen Planungs- und Bauarbeiten. Den zahlreichen Beteiligten (z. B. Ingenieuren, Bauarbeitern) soll mit dem «WestFest» eine Wertschätzung für ihren grossen Einsatz entgegengebracht werden. Der Bevölkerung wird mit dem Fest für die Geduld gegenüber den mit dem Bau verbundenen Unannehmlichkeiten (Lärm, Staub, Umleitungen usw.) gedankt. Und es ist nicht zuletzt der Startschuss für die Inbetriebnahme eines grossen Bauwerks und der damit verbundenen, lange ersehnten Entlastung des Sihltals, der Stadt Zürich und des Knonaueramts vom Durchgangsverkehr. Mit dem Anlass kann eine starke und nachhaltige Botschaft zum Standort übermittelt werden, die weit über das Mass eines normalen Volksfestes hinausgeht. Trotz Sparbemühungen ist es keineswegs falsch, eine seltene Gelegenheit wie die Eröffnung der Westumfahrung Zürichs als Aufhänger für einen besonderen Anlass zu nutzen, ohne dass der unmittelbare geldwerte Erfolg berechnet werden soll oder kann.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli