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Anfrage René Isler, Winterthur, und Roland Scheck, Zürich, betreffend Linksextremismus im Kanton Zürich, Beantwortung

RRB Nr. 160/2024 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 28. Feb. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-160-2024/de/anfrage-rene-isler-winterthur-und-roland-scheck-zurich-betreffend-linksextremismus-im-kanton-zurich-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 160/2024

Anfrage René Isler, Winterthur, und Roland Scheck, Zürich, betreffend Linksextremismus im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 9/2024

Sitzung vom 28. Februar 2024

160. Anfrage (Linksextremismus im Kanton Zürich) Die Kantonsräte René Isler, Winterthur, und Roland Scheck, Zürich, haben am 8. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Ein Vorfall in Basel wirft einmal mehr ein erschreckendes Licht auf die linksextreme Szene in der Schweiz. Die Polizeimeldung sorgte in der Neujahrswoche für Entsetzen. Unvermittelt seien Polizisten in ihren Autos vor einem Szenelokal von einem Mob aus hunderten Linksextremen angegriffen und massiv bedroht worden. Diese erschreckende Geschichte erinnert an Berlin, wo in der Silvesternacht ebenfalls Sicherheitskräfte aus Polizei und Rettungsdiensten durch militante, linksextreme Gewalttäter massiv angegriffen und teils erheblich verletzt worden sind. In diesem Zusammenhang und aufgrund neuster Medienmittelungen stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Wie geht der Kanton Zürich mit den zunehmenden, linksradikalen Gewalttaten um?

2. Was unternimmt der Kanton Zürich, um Angriffe, Drohungen und Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und Rettungskräfte einzudämmen bzw. zu verhindern?

3. Wie hoch ist die Aufklärungsrate bei Straftaten, welche durch linksradikale, gewalttätige Personen verübt werden?

4. Gibt es ein koordiniertes Vorgehen zwischen der Kantonspolizei Zürich und den anderen Polizeikorps innerhalb des Kantons Zürich?

5. Gibt es bezüglich linksextremer Gewalt seitens des Nachrichtendienstes des Bundes Zahlen und Anhaltspunkte über verstärke Aktivitäten der linksextremen Gruppierungen innerhalb des Kantons Zürich?

6. Wie und mit welchen Mitteln wird Linksextremismus in unseren Schulen und Bildungsanstalten behandelt?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage René Isler, Winterthur, und Roland Scheck, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 5: Der Regierungsrat setzt alles daran, dass der Kanton Zürich ein sicherer Kanton ist und bleibt und verfolgt die Sicherheitslage fortwährend, um die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere Straf‌taten gegen Polizeiangehörige, aber auch Rettungskräfte, dürfen nicht hingenommen werden und sind konsequent strafrechtlich zu ahnden (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 127/2023 betreffend Linksextreme Gewalttaten im Kanton Zürich: es besteht Handlungsbedarf!). Der Nachrichtendienst des Bundes kommt in seinem Bericht «Sicherheit Schweiz 2023» zum Schluss, dass die Zahl der mit Gewalt verbundenen Ereignisse im Bereich des gewalttätigen Linksextremismus stabil ist. Der Blick auf die Ereignisse im Kanton Zürich zeigt jedoch ein verändertes Bild. Kam es 2022 im Kanton Zürich bzw. in den Stadtgebieten von Zürich und Winterthur noch zu zehn Demonstrationen mit Gewaltanwendungen und/oder Sachbeschädigungen durch oder mit Beteiligung von Linksextremistinnen und Linksextremisten, so waren es 2023 15 Ereignisse. Auch der ungefähre Schaden stieg von Fr. 400 000 im Jahr 2022 auf Fr. 2 500 000 im Jahr 2023. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 193/2023 betreffend Rechtsextreme Gewalt im Kanton Zürich dargelegt wurde, führt der Fachdienst Gewaltschutz der Kantonspolizei bei Bedrohungen mit rechtswie auch linksextremistischer Gewalt Gefährderansprachen und Risikobeurteilungen durch und leitet Massnahmen im Verbund mit Partnerorganisationen zum Schutz von betroffenen Personen und Institutionen ein. Die Kantonspolizei leistet auch umfassende Präventionsarbeit und arbeitet dabei nicht nur eng mit dem Nachrichtendienest des Bundes, sondern auch mit den anderen Direktionen und den Gemeinden zusammen (vgl. Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 215/2022 betreffend Rechtsextremismus im Kanton Zürich sowie KR-Nrn. 127/2023 und 193/2023). Die Unversehrtheit von Polizeiangehörigen ist für den Regierungsrat ein zentrales Anliegen. Entscheidend sind eine moderne Schutzausrüstung sowie die gute Aus- und Weiterbildung der Polizeikräfte. In beiden Bereichen ist die Kantonspolizei Zürich auf einem hohen Stand. Bei grösseren Einsätzen prüft die Einsatzleitung standardmässig den Schutz von Feuerwehr und Sanität. Bestehen Hinweise, dass Rettungskräfte bei einem

Einsatz gefährdet werden könnten, werden diese polizeilich begleitet.

Zu Frage 3: Angaben zu den Motiven werden nicht statistisch erfasst. Zu Frage 4: Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 143/2023 betreffend Hatten die Nachrichtendienste vor den Demonstrationen mit Linksextremen gewarnt? dargelegt, ist es Sache der kommunalen Polizeien, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu gewährleisten und für die Sicherheit von Personen und Eigentum zu sorgen. Die Kantonspolizei und die kommunalen Polizeien unterstützten sich gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung (§ 24 Polizeiorganisationsgesetz, LS 551.1). Die Zusammenarbeit ist langjährig eingespielt und funktioniert gut. In Bezug auf Straf- ‌taten mit extremistischem Hintergrund hat sich ein kriminalpolizeilicher Austausch zwischen der Kantonspolizei, der Stadtpolizei Zürich und der Stadtpolizei Winterthur etabliert. Zu Frage 6: Im Kanton Zürich obliegt es den kommunalen Schulbehörden von Volksschulen und den Schulkommissionen von Mittel- und Berufsfachschulen, konkrete Vorgaben zur Gewaltprävention – und damit auch zur Prävention von Extremismus – zu erlassen und deren Einhaltung zu überprüfen. Zur Unterstützung können sie unter anderem auf Angebote der Schulsozialarbeit, die zuständigen Stellen im Volksschulamt und im Mittelschul- und Berufsbildungsamt oder auf die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus der Kantonspolizei zurückgreifen. Die Kantonspolizei betreibt in den Schulen mit den Diensten Jugendintervention und Kinder- und Jugendinstruktion zusammen mit den Lehrpersonen Kriminalprävention (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 215/2022). Die Schulen sind sich der Problematik des gewalttätigen Extremismus bewusst und setzen sich im Rahmen der Lehrpläne angemessen mit der Problematik von politischen Konflikten auseinander. An den Mittelschulen wird diese Thematik in verschiedenen Fächern (z. B. Geschichte) und im Rahmen von Projektwochen zur politischen Bildung behandelt. An Berufsfachschulen ist das Thema Teil des allgemeinbildenden Unterrichts. Auch die Hochschulen sind im Bereich des gewalttätigen Extremismus sensibilisiert und können Rechtsverstösse unter Anwendung ihrer Haus- und Disziplinarordnungen ahnden (vgl. Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 344/2023 betreffend Geldflüsse an studentische Organisationen an der Universität Zürich und an den Zürcher Fachhochschulen, Frage 6).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli