RRB Nr. 161/2021
Strassen, Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021
161. Strassen (Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse,
Erwägungen
Neubau Kreisel, Vergabe Bauarbeiten) Mit RRB Nr. 193/2020 wurde das Projekt Pfungen, Neubau des Kreisels Wanistrasse, festgesetzt. Dafür wurden gebundene sowie neue Ausgaben von insgesamt Fr. 4 771 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit der Gemeinde Pfungen ausgeschrieben. Für die Baumeisterarbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sieben Angebote von Fr. 3 810 895.90 bis Fr. 4 509 039.15 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Keller-Frei AG, Wallisellen, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Pfungen ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 3 774 794.85 Gemeinde Pfungen 45 300.25 Total 3 820 095.10 Die Vertragssumme von Fr. 3 774 794.85 (Anteil Kanton Zürich) gemäss bereinigtem Angebot vom 23. November 2020 kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 4 393 000 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 193/ 2020 gedeckt und im Budget 2021 mit Fr. 1 857 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81198 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bauarbeiten für den Neubau Kreisel in der Gemeinde Pfungen werden gemäss Angebot vom 23. November 2020 zu Fr. 3 774 794.85 (Anteil Kanton Zürich) an die Keller-Frei AG, Wallisellen, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 4 393 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht anteilmässig zulasten der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli