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Postulat Nicola Siegrist und Sibylle Marti, Zürich, betreffend Kaufkraft-Paket III: Temporär günstigere ÖV-Tickets, Stellungnahme

RRB Nr. 1647/2022 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 14. Dez. 2022

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1647-2022/de/postulat-nicola-siegrist-und-sibylle-marti-zurich-betreffend-kaufkraft-paket-iii-temporar-gunstigere-ov-tickets-stellungnahme

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1647/2022

Postulat Nicola Siegrist und Sibylle Marti, Zürich, betreffend Kaufkraft-Paket III: Temporär günstigere ÖV-Tickets, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 366/2022

Sitzung vom 14. Dezember 2022

1647. Postulat (Kaufkraft-Paket III: Temporär günstigere

Erwägungen

ÖV-Tickets) Kantonsrat Nicola Siegrist und Kantonsrätin Sibylle Marti, Zürich, haben am 3. Oktober 2022 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Preise des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit tiefem Einkommen gezielt und zeitlich begrenzt gesenkt werden. Die Entlastung soll dabei über ÖV- Gutscheine an alle IPV-Bezügerinnen und -bezüger laufen. Begründung: Das Leben verteuert sich aktuell für die ganze Bevölkerung massiv. Als Folge des Kriegs in der Ukraine steigen die Energiekosten, durch den Krieg und Lieferkettenprobleme verliert das Geld an Wert und die Zinsen steigen. Hinzu kommt ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien. Die Mehrausgaben betragen für eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern bis zu 4000 CHF im Jahr. Solche Mehrkosten bringen viele Bevölkerungskreise in Schwierigkeiten. Besonders kritisch wird es aber für Haushalte mit einem tiefen Einkommen. Haushalte mit tiefen Einkommen haben auch besonders mit hohen Mobilitäts-Ausgaben zu kämpfen. Die oben genannten Gründe verschärfen die Situation zusätzlich, indem sie zu einer weiteren Erhöhung der Mobilitätsausgaben führen. Hohe Mobilitätsausgaben reduzieren den Bewegungsradius für diese Haushalte und verringern dabei die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig drängt uns die Klimakrise dazu, unsere Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dafür muss der Öffentliche Verkehr für alle zahlbar sein. ÖV-Gutscheine für jene Haushalte, welche ohnehin schon mit hohen Mobilitätskosten zu kämpfen haben, können als rasch umsetzbare Entlastung die steigenden Haushaltsausgaben ökologisch und sozial nachhaltig auffangen und die Kaufkraft der Bevölkerung sichern. Der Regierungsrat soll einen bürokratisch unkomplizierten Mechanismus nutzen, um die Haushalte mit tiefen Einkommen zu entlasten. ÖV-Gutscheine an jene Haushalte, die IPV beziehen, unterstützen genau jene, die von der aktuellen Krise in der Schweiz am stärksten betroffen sind und auch mit überproportionalen Mobilitätsausgaben zu kämpfen haben. Die Gutscheine sollen für Abonnements eingesetzt werden können.

Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der Aktualität der oben genannten Krisen ist es angezeigt, dass diese Massnahme so rasch wie möglich umgesetzt wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Nicola Siegrist und Sibylle Marti, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Die aktuellen Kostensteigerungen stellen vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine Herausforderung dar. In der Schweiz bestehen reguläre Instrumente und Einrichtungen wie beispielsweise die Individuelle Krankenkassenprämienverbilligung oder die Sozialhilfe, um Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu unterstützen. Grundsätzlich ist es aus Sicht des Regierungsrates legitim, über zusätzliche Instrumente zur Abfederung von ausserordentlichen und nicht vorhergesehenen Kostensteigerungen für finanziell schwächere Bevölkerungsgruppen nachzudenken. Eine Verbilligung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) in Form von Gutscheinen ist jedoch auch unter der Annahme, dass dies befristete positive Auswirkungen auf die Nachfrage hat, aus verschiedenen Gründen nicht zielführend oder angezeigt. Vorab ist festzuhalten, dass die Steigerung der Konsumentenpreise im Oktober 2022 um 3% im Vergleich zum Vorjahresmonat moderat und in erster Linie auf die steigenden Energiekosten zurückzuführen ist. Beim ÖV blieben die Preise hingegen stabil. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung des von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zusammengestellten Warenkorbs – einem eingeschränkten Warenkorb an Gütern und Dienstleistungen, dessen Gewichtung sich an den einkommensschwächsten 10% der Schweizer Haushalte orientiert. Die Teuerung lag im September 2022 bei 2,2% und war damit tiefer als die allgemeine Inflationsrate. Auch hier wird der Preisanstieg nicht vom ÖV getrieben. Zwar könnte die Teuerung Anfang Jahr aufgrund der steigenden Strompreise in der Grundversorgung nochmals zunehmen. Prognosen gehen jedoch bis Ende 2023 von einer Normalisierung der Inflationsrate, also unter die für Preisstabilität definierte 2%-Grenze, aus. Der ÖV ist somit nicht der Treiber der finanziell angespannten Situation der betroffenen Bevölkerungsgruppen. So wurden namentlich auch im Zürcher Verkehrsverbund die Preise in den vergangenen sechs Jahren nie angehoben und auch für das anstehende Fahrplanjahr 2023 bleiben die Preise trotz der bereits aufgelaufenen Teuerung unverändert. Insofern ist es sachfremd, beim ÖV anzusetzen, um allfällige finanzielle Engpässe, die infolge von Kostensteigerungen in anderen Bereichen entstehen, abzufedern.

Aber auch hinsichtlich der Wirksamkeit und Zielerreichung erscheint die geforderte Vergünstigung des ÖV durch Gutscheine nicht geeignet. Aus einer sozialpolitisch begründeten staatlichen Unterstützungsmassnahme müssten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung alle tatsächlich durch die gegenwärtige Situation finanziell schlechter gestellten Personen einen Nutzen ziehen. Dies wäre vorliegend aber nicht der Fall. Denn von einer finanziellen Entlastung durch ÖV-Gutscheine profitieren nur jene Personen, die den ÖV bereits heute tatsächlich (regelmässig) nutzen oder zumindest die Möglichkeit haben, ihr bisheriges Fortbewegungsmittel ohne Zusatzkosten durch den ÖV zu ersetzen. Wer hingegen auf ein Auto angewiesen ist, sich zu Fuss oder per Velo fortbewegt oder grundsätzlich weniger mobil ist, hätte keinen Nutzen und dementsprechend auch keine finanzielle Entlastung. Dies unterstreicht, dass der Bereich des ÖV für eine sozialpolitische Entlastungsmassnahme sachfremd ist. Bei einer Abgabe von ÖV-Gutscheinen wäre zudem mit weiteren Forderungen beispielsweise seitens der Auto- oder Velofahrenden zu rechnen. Als Beispiel sei auf den Entscheid der Regierung Deutschlands im vergangenen Frühling verwiesen: Diese hatte befristete Massnahmen zur Senkung der Treibstoffpreise beschlossen und diese gleichzeitig um das 9-Euro-Ticket für den ÖV ergänzt. Diese Umstände führten sodann zu einer markanten Einschränkung des zweiten in der Postulatsbegründung erwähnten politischen Ziels: die Verlagerung des Verkehrs zum Zwecke des Klima- und Umweltschutzes. Der Regierungsrat steht grundsätzlich hinter diesem Anliegen und leitet hierfür geeignete Massnahmen ein. Im Vordergrund stehen der laufende Ausbau der notwendigen Infrastruktur und der Einsatz für ein attraktives, schnelles und möglichst ungehindertes ÖV-Angebot. Ob und vor allem wie nachhaltig eine lediglich befristete Vergünstigung des ÖV bei gleichzeitigen Entlastungen für die übrigen Verkehrsträger den Modalsplit zu verändern vermag, ist hingegen fraglich. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die vorgeschlagene Verbilligung des ÖV durch Gutscheine in verschiedener Hinsicht nicht geeignet ist, die mit dem Postulat verfolgten Ziele zu erreichen. Ganz grundsätzlich ist anzumerken, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht gezielte Einkommenstransfers klar effizienter sind als die Subventionierung

einzelner Güter und Dienstleistungen (wie im vorliegenden Fall des ÖV). Es ist also sinnvoller, bei bestehenden Instrumenten wie etwa der Sozialhilfe anzusetzen und damit den einkommensschwachen Haushalten zu helfen. Im Kanton Zürich wurde dies bereits gemacht, indem der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe per 1. Januar 2023 erhöht wurde (RRB Nr. 1577/2022). Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 366/2022 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli