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Kantonsschule Zimmerberg Schulraumprovisorium, Mietliegenschaft Steinacherstrasse 101, Au-Wädenswil, Mieterausbau, zusätzliche gebundene Ausgabe

RRB Nr. 170/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 26. Feb. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-170-2020/de/kantonsschule-zimmerberg-schulraumprovisorium-mietliegenschaft-steinacherstrasse-101-au-wadenswil-mieterausbau-zusatzliche-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 170/2020

Kantonsschule Zimmerberg Schulraumprovisorium, Mietliegenschaft Steinacherstrasse 101, Au-Wädenswil, Mieterausbau, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2020

170. Kantonsschule Zimmerberg, Schulraumprovisorium, Mietliegenschaft Steinacherstrasse 101, Au-Wädenswil, Mieterausbau, zusätzliche Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 16. April 2018 (Vorlage 5409) hat der Kantonsrat der Errichtung der neuen Kantonsschule «Zimmerberg» in Wädenswil zugestimmt. Der Neubau soll ab dem Schuljahr 2027/2028 bezugsbereit sein. Bereits auf Schuljahresbeginn 2020/2021 wird der Schulbetrieb in einem Provisorium aufgenommen. Dieses soll in der Endbelegung für rund 500 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 genehmigte der Regierungsrat einen entsprechenden Mietvertrag und bewilligte für den Mieterausbau, die Ausstattung und die Lehrmittel eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 800 000. Die Mietfläche wird im Rahmen eines Grundausbauprojektes durch den Eigentümer an die Bedürfnisse des Nutzers angepasst. Das vom Kanton finanzierte Mieterausbauprojekt umfasst die zum Grundausbau ergänzenden, betriebsspezifischen Einrichtungen sowie die Ausstattung, die mieterseitig geplant und realisiert werden müssen.

B. Projektentwicklung Mieterausbau Das Vorprojekt wurde im November 2018 abgeschlossen. Die Kostenschätzung vor Beginn der Bauprojektphase lag bei Fr. 4 800 000. Darin war, aufgrund der noch ausstehenden Bauprojektplanung zusätzlich eine Reserve für Projektrisiken ausgewiesen. Ab Dezember 2018 wurde das Vorhaben phasengerecht weiterentwickelt und konkretisiert. Dabei hat sich unter anderem gezeigt, dass die im Vorprojekt geplanten baulichen Massnahmen im Gastrobereich nicht ausreichend sind. Um für die Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen ein zeitgemässes Verpflegungsangebot sicherstellen zu können, sind umfassende Anpassungen und Ausbauten an den technischen Anlagen (Kücheneinrichtungen, Lüftungsanlagen) notwendig. Eine professionelle Einrichtung des Gastrobereichs ist unabdingbar, da es in der Umgebung der Schulanlage keine alternativen Verpflegungsmöglichkeiten gibt. Ursprünglich war für die Lüftung vorgesehen, eine kostengünstige Lösung auf der Grundlage der bereits bestehenden Anlagen zu verwirklichen. Auch der Einbau einer gebrauchten, von einem anderen Schulstandort übernommenen Lüftungsanlage wurde geprüft. Bei der Projektplanung hat sich indessen herausgestellt, dass keine der beiden Varianten umsetzbar ist. Zudem hat sich gezeigt, dass bei den Elektro- und Lichtinstallationen Erweiterungen notwendig sind, da insbesondere die Leuchtwerte der Korridorbereiche ungenügend sind. Daneben sind zusätzliche Mittel zur Erfüllung von Behördenauf‌lagen nötig. Als Einsparmassnahme wurde der Umfang der Umgebungsarbeiten und Verkehrsanlagen sowie der Elektrogeräte eingeschränkt. Die Reserve für Unvorhergesehenes (BKP 61) muss aufgrund der aktuellen Kostenzahlen erhöht werden. Hingegen kann die Reserve für Projektrisiken (BKP 64), die aufgrund der fehlenden Bauprojektplanung festgelegt wurde, im Zuge des Abschlusses der Bauprojektphase aufgehoben werden. Nach Verrechnung der Mehr- und Minderausgaben ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von Fr. 900 000. Die Inbetriebnahme und der anschliessende Bezug des Provisoriums erfolgen ab Juni 2020 im Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2020/ 2021.

C. Finanzielles Aufgrund des höheren Investitionsvolumens soll der Objektkredit von Fr. 4 800 000 um Fr. 900 000 für die zusätzlichen baulichen Massnahmen und Behördenauf‌lagen auf Fr. 5 700 000 erhöht werden (Stand Kostenvoranschlag: 8. November 2019, alle Preise ±10% und einschliesslich MWSt, Preisstand: 1. April 2018, 1036,8 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Gesamtprojektkosten einschliesslich Realisierung setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Investitionskosten BKP-Nr. Arbeitsgattung KV bewilligt Mutationen Total in Franken in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 37 500 37 500 2 Gebäude 943 000 1 145 000 2 088 000 3 Betriebseinrichtungen 806 000 –25 000 781 000 4 Umgebung 610 000 –132 500 477 500 5 Baunebenkosten 65 000 12 500 77 500 6 Reserve 484 000 –137 500 346 500 1–6 Baukosten 2 908 000 900 000 3 808 000 9 Ausstattung einschliesslich Reserve 1 227 000 1 227 000 9 Lehrmittel 665 000 665 000 1–9 Investitionskosten 4 800 000 900 000 5 700 000

Für den Mieterausbau der Liegenschaft Steinacherstrasse 101 in Wädenswil ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 900 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgabe von Fr. 900 000 erfolgt aufgrund der Einführung des Mietermodells neu über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Das Vorhaben ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 sowie im Budget 2020 für das Planjahr 2020 mit Fr. 4 800 000 eingestellt. Die zusätzlichen Mittel können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden.

D. Kapitalfolgekosten Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 40 129 0,70 7 5 733 301 6 034 Hochbauten Rohbau 2 53 000 0,93 7 7 571 398 7 969 Hochbauten Ausbau 2 318 546 40,68 7 331 221 17 389 348 610 Hochbauten Installationen 1 396 325 24,50 7 199 475 10 472 209 947 Hochbauten Ausstattung 1 892 000 33,19 7 270 286 14 190 284 476 Total 5 700 000 100 814 286 42 750 857 036 Die Kapitalfolgekosten betragen bei einer bewilligten Nutzungsdauer von sieben Jahren (2020–2027) jährlich Fr. 857 036. Sie setzen sich aus Fr. 814 286 für Abschreibungen und Fr. 42 750 für Zinsen zusammen. Für Gebäudereinigung und Hauswartung werden jährliche Folgekosten von rund Fr. 200 000 erwartet.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Mieterausbau des Schulraumprovisoriums der Kantonsschule Zimmerberg wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 19. Dezember 2018 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 900 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt Fr. 5 700 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2018)

III. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.