RRB Nr. 170/2023
Strassen, Herrliberg, 712 Forchstrasse, Schlattstrasse bis Arbachstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023
170. Strassen (Herrliberg, 712 Forchstrasse, Schlattstrasse
Erwägungen
bis Arbachstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Forchstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Herrliberg zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 712 geführt. Auf dem Abschnitt Schlattstrasse bis Arbachstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Die Fahrbahnbeläge, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden teilweise vollständig ersetzt (neue Deck- und Binderschicht, teilweise Tragschicht). Die Randabschlüsse werden erneuert. Die Strassenentwässerung wird an die heutigen Vorgaben angepasst und nach den geltenden Normen instand gesetzt. Infolge einer örtlichen Strassenverbreiterung muss die Böschung auf einer Länge von rund 60 m in Form einer Blocksteinmauer neu gesichert werden. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 25. Januar 2023 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 590 000 Nebenarbeiten 80 000 Technische Arbeiten 30 000 Total 1 700 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40481), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 712 Forchstrasse, Schlattstrasse bis Arbachstrasse, in der Gemeinde Herrliberg wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli