RRB Nr. 1710/2010
Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Silvia Seiz-Gut, Zürich, betreffend Demenzstrategie im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 268/2010
Sitzung vom 1. Dezember 2010
1710. Anfrage (Demenzstrategie im Kanton Zürich) Die Kantonsrätinnen Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Silvia Seiz- Gut, Zürich, haben am 13. September 2010 folgende Anfrage eingereicht: In der Schweiz gibt es rund 110 000 an Demenz erkrankte Menschen. Die demografische Entwicklung zeigt eine starke Zunahme an älteren Menschen, dies wiederum hat auch eine wachsende Zahl an Demenzkranken zur Folge. Die Prognosen sprechen von 311 000 an Demenz erkrankten Menschen. Heute sind es noch mehrheitlich Angehörige, die sich um die Pflege der an Demenz erkrankten Menschen kümmern. Diese Pflege ist aber sehr anspruchsvoll und belastend. Bis heute gibt es keine Behandlung, die Alzheimer oder andere Demenzformen aufhalten oder gar heilen könnten. Gedächtnis- und Alltagstraining, Gespräche und verschieden Therapien können aber die Lebensqualität der betroffenen Menschen verbessern. Die Pflege und Betreuung der an Demenz erkrankten Menschen wird eine Herausforderung für das schweizerische und damit auch zürcherische Gesundheitswesen. Es braucht Fachkräfte, die speziell für die Pflege von Demenzkranken ausgebildet sind. Es braucht aber auch geeignete Pflegeinstitutionen, wie die Sonnweid in Wetzikon, die für die Pflege und Betreuung der Demenzkranken eingerichtet sind und professionelle Pflege anbieten. Die Plätze sind knapp und die Pflege ist teuer. Die jetzige und die zukünftige Situation rund um die Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen erfordert eine umfassende Planung und eine Strategie, die auf kantonaler und/oder auf nationaler Ebene entwickelt werden muss. Der Regierungsrat des Kantons Zürich wehrt sich seit Jahren dagegen, ein Altersleitbild oder Alterskonzept zu entwickeln und das Thema «Alter» einer Direktion zuzuweisen, weil die Alterspolitik eine Querschnittsaufgabe sei und alle Direktionen involviert. Trotz dieser Begründung kann der Regierungsrat des Kantons Zürich die Augen vor der Realität und den Zukunftsszenarien im Bereich der Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen nicht verschliessen, deshalb erlauben wir uns, folgende Fragen zu stellen:
Erwägungen
1. Wie ist die Pflege- und Betreuungssituation für demenzkranke Menschen heute im Kanton Zürich (Angebot und Nachfrage von Pflegeplätzen für an Demenz erkrankte Menschen)?
2. Welche Entlastungsangebote (z. B. Teilzeit, Tag/Nacht) existieren für die betreuenden Angehörigen in den Gemeinden?
3. Welche Gemeinden oder Spitäler bieten Abklärungsstellen (z. B. Memory-Kliniken) für Betroffene oder Angehörige an?
4. Gibt es oder sind spezielle Lehrgänge für Pflegende geplant, die sich für die Betreuung und Pflege von an Demenz erkrankten Menschen interessieren?
5. Ist der Regierungsrat bereit, eine Zukunftsstrategie auf Grund der aktuellen Prognosen zu erarbeiten? Wenn ja, wie sieht die Strategie aus? Wenn nein, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Silvia Seiz-Gut, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Die Pflege und Betreuung von demenzerkrankten Personen haben in den letzten 20 Jahren eine grundlegende Entwicklung erfahren. Während noch Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts sich nur einige wenige Pionierbetriebe gezielt der Dementenbetreuung widmeten, verfügen mittlerweile zahlreiche Institutionen der stationären Versorgung über die personellen und baulichen Mittel für den sachkundigen und patientengerechten Umgang mit demenzkranken Menschen. Jedes Jahr werden weitere Angebote eröffnet. Zu Frage 1: Im Kanton Zürich sind gemäss dem nach wie vor geltenden § 39 des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (vgl. dazu § 64 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007; GesG, LS 810.10) die Gemeinden für die Langzeitversorgung verantwortlich; dies umfasst auch die langzeitpflegerische Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen hirnorganischen Störungen. Sie stellen dazu eigene stationäre und ambulante Angebote zur Verfügung oder schliessen Leistungsvereinbarungen mit Dritten ab. Insgesamt stehen der Bevölkerung im Kanton Zürich fast 240 Pflegeheime und über 150 Spitex-Organisationen zur
Verfügung. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass in allen Regionen des Kantons Zürich ein angemessenes Angebot an Plätzen für demenzerkrankte Personen vorhanden ist und die Gemeinden sich auf einen verstärkten Bedarf in Zukunft vorbereiten. Für betroffene Angehörige oder anderweitig interessierte Kreise besteht im Übrigen ein breites Informationsangebot über die auf Dementenpflege spezialisierten Leistungserbringern (vgl. dazu die Online-Plattform für das Sozialwesen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, www.infostelle.ch [Angebot/Demenz] oder die Informationen der Alzheimervereinigung [www.alz.zuerich.ch]). Die Informationen beschlagen folgende Bereiche: Abklärungsstellen, Therapiemöglichkeiten wie Gedächtnistraining, Angehörigengruppen, Entlastungsangebote sowie Weiterbildungsangebote für betreuende Angehörige. Zu Frage 2: Auch der Bereich der Entlastungsangebote für betreuende Angehörigen fällt grundsätzlich in die Verantwortung der Gemeinden. Allerdings gehören die Entlastungsangebote weder nach der Gesetzgebung des Bundes noch jener des Kantons zu den Pflichtangeboten. Es werden jedoch häufig Tages- oder Nachtplätze in bestehenden Heimen angeboten, vor allem in grösseren Heimen. Daten über Zahl und Umfang entsprechender Angebote sind auf kantonaler Ebene nicht vorhanden. Zu Frage 3: Memory-Kliniken sind Einrichtungen, die auf die Diagnose und Therapie von Demenzkrankheiten spezialisiert sind. Es handelt sich dabei – wie der Begriff «Klinik» andeutet – um medizinische Behandlungsangebote. Im Kanton Zürich bestehen rund 14 derartige Angebote, so unter anderem in der Klinik für Akutgeriatrie des Stadtspitals Waid, in den gerontopsychiatrischen Abteilungen der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK), in der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) und im Pflegezentrum Entlisberg. Weiterführende Informationen sind auch diesbezüglich auf den oben erwähnten Online-Informationsdiensten vorhanden. Zu Frage 4: Im Kanton Zürich besteht ein breites Angebot an einschlägigen Lehrgängen: Im Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (ZAG) wird der Umgang mit Demenzkranken im Rahmen des Bildungsganges zur dipl. Pflegefachfrau HF bzw. zum dipl. Pflegefachmann HF unterrichtet. Das Thema «Demenz» ist auch Teil der Ausbildung zur bzw. zum Fachangestellten Gesundheit (FAGE). Im Mittelpunkt der
Ausbildung stehen der Aufbau von Beziehungsprozessen sowie die für das Verständnis der Krankheit nötigen pathologischen, psychologischen und gerontologischen Grundlagen. Zurzeit wird zudem vom ZAG gemeinsam mit Verbänden und Organisationen geprüft, ob ein Weiterbildungsangebot für Pflegende HF in Demenzpflege aufgebaut werden soll. Die ZHAW bietet einen in Zusammenarbeit mit dem SBK Bildungszentrum entwickelten Master of Advanced Studies (MAS) «Gerontologische Pflege» an, der sich aus einem Diploma of Advanced Studies (DAS), einem Certificate of Advanced Studies (CAS) und einer Masterarbeit zusammensetzt. Zielpublikum sind Pflegefachpersonen mit einem Bachelor oder einer Höheren Fachausbildung. Aspekte der Demenz werden an der ZHAW auch im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge «Pflege FH» behandelt. Das Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich führt einen Zertifikatslehrgang, der sich an Fachpersonen aus dem Bildungswesen sowie dem Sozial- und Gesundheitsbereich und der öffentlichen Verwaltung richtet, die einen akademischen Abschluss oder eine gleichwertige Ausbildung aufweisen. Kurse in der Pflege und Betreuung von demenzerkrankten Personen werden schliesslich auch vom Heimverband Curaviva, von spezialisierten Leistungserbringern und vom Schulungszentrum Gesundheit der Stadt Zürich angeboten. Zu Frage 5: Die Ausarbeitung einer kantonalen Demenzstrategie ist nicht vorgesehen. Auch mit dem auf den 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Pflegegesetz obliegt die Versorgungsverantwortung für die Langzeitpflege den Gemeinden. Sie planen gemäss § 8 des Pflegegesetzes das kommunale Angebot an Pflegeheimplätzen – und damit auch das Angebot für Demenzkranke – nach anerkannten Methoden. Die Gesundheitsdirektion wird dazu voraussichtlich Vorschriften erlassen. Eine ausdrückliche Unterscheidung von Plätzen für Demenzkranke einerseits und für andere Langzeitpatientinnen und -patienten anderseits wird dabei in Erwägung gezogen. Im Weiteren wird die Verordnung der Gesundheitsdirektion über die Pflegeversorgung, die am 1. März 2011 in Kraft tritt, vorgeben, dass die Gemeinden bis zum 31. Dezember 2011 Versorgungskonzepte erstellen und dass zum Leistungsspektrum der Langzeitversorgung in den Gemeinden auch die Pflege von Personen mit Demenzerkrankungen gehört.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi