RRB Nr. 1714/2010
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2010, Freigabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2010
1714. Projektanträge der Baudirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2010
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Projekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabenbewilligungen unter Einbezug des Immobilienamtes entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektanträge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Nutzer Hochbau Vorstudie/ Projektierung in Franken in Franken 1. Lindau, Strickhof Notmassnahmen 2012–2013 4 500 000 130 000 Dachkonstruktion 2. Affoltern, Umbau Gefängnis 2012 1 200 000 150 000 Bezirksgebäude 3. Zürich, engere Kaspar-Escher-Haus, 2011–2012 950 000 70 000 Zentralverwaltung Umnutzung ehemaliger Polizeiposten 4. Winterthur, Sanierung 2011–2012 750 000 50 000 Bezirksgebäude Feuchtigkeitsschäden 5. Rheinau, Sanierung 2011–2012 450 000 66 000 Klosterinsel Klostermauern 6. Horgen, Wärmedämmung 2012–2013 400 000 25 000 Bezirksgebäude Dachgeschoss
1. Lindau, Strickhof, Notmassnahmen Dachkonstruktion Ausgangslage Das 1976 bezogene Internatsgebäude weist in der westlichen Gebäudehälfte eine Dachkonstruktion mit Brettschichtholzträgern auf. Aufgrund von 2006 vorgenommenen Abklärungen betreffend die Tragfähigkeit der Träger musste die Konstruktion im Bereich des Speisesaals aus Sicherheitsgründen umgehend verstärkt werden. Wie die erneute Überprüfung der Brettschichtholzträger durch die Holzbauexperten der Berner Fachhochschule für Architektur, Bau und Holz dieses Jahr gezeigt hat, muss eine Sanierung der Dachkonstruktion aus Sicherheitsgründen zwingend erfolgen. Kurzfristig musste die Konstruktion oberhalb des Speisesaals erneut sowie im Bereich des Eingangsbereiches und der Küche erstmals durch Hilfsunterstützungen gesichert werden. Projektziele Die bestehenden Sicherheitsrisiken und Mängel der Dachkonstruktion sollen unter Einbezug energetischer und betrieblicher Gesichtspunkte nachhaltig beseitigt werden. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Sicherung der Werterhaltung und Vermeidung weiterer Folgeschäden, energetische und betriebliche Verbesserungen) als auch qualitative Kriterien (Beseitigung der Sicherheitsrisiken).
Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011 2011–2012 2012–2013
Tabelle 3: Investitionen 2011 2012 2013 2014 Total Investitionen in Franken 250 000 1 500 000 2 000 000 750 000 4 500 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 130 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010). 2. Affoltern, Bezirksgebäude, Umbau Gefängnis Ausgangslage Durch den Auszug der Staatsanwaltschaft aus dem Bezirksgebäude wurden im Frühling 2010 Büroflächen frei. Im Rahmen von vorgezogenen Massnahmen konnten der Kantonspolizei und dem Bezirksgericht Räumlichkeiten, mit kleinerem baulichem Aufwand, zur Verfügung gestellt werden. Die Bedürfnisse des Gefängnisses konnten infolge der notwendigen grösseren Investitionen jedoch nicht so kurzfristig umgesetzt werden. Projektziele Durch die Umsetzung des Projektes erhält das Gefängnis zusätzliche Arbeitsräume. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt das strategische Ziel der Substanzerhaltung und der Nutzungsoptimierung. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011 2011 2012
Tabelle 5: Investitionen 2011 2012 2013 2014 Total Investitionen in Franken 150 000 1 050 000 – – 1 200 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 150 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung.
Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010). Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten. 3. Zürich, Kaspar-Escher-Haus, Umnutzung ehemaliger Polizeiposten Ausgangslage Die neben dem Haupteingang angeordneten Räumlichkeiten stehen, abgesehen von kurzen Zwischennutzungen, seit dem Auszug der Kantonspolizei leer. Nachdem die Vorhaben «Behindertengerechtigkeit» und «Sicherheitsmassnahmen» inzwischen definiert sind, können die Restflächen einer Neubelegung zugeführt werden. Aufgrund der bestehenden Strukturen (unbelichteter Innenraum) und der internen Erschliessung eignen sich die vergleichsweise kleinen Flächen nicht für eine Bürobelegung. Der ansteigende Einsatz der EDV erfordert vermehrt zentrale Schulungen, die mangels geeigneter Räumlichkeiten oft nicht innerhalb eigener Flächen abgehalten werden können. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Flächenstandards (RRB Nr. 1384/ 2005), mit der eine Verdichtung der Büroflächenbelegung angestrebt wird, besteht zudem Bedarf nach zusätzlichen Besprechungs- und Sitzungsräumen. Die Räumlichkeiten sind dank der guten öffentlichen Erschliessung und der Lage beim Haupteingang sowohl für verwaltungsinterne als auch andere Nutzerinnen und Nutzer und Besucherinnen und Besucher gut erreichbar. Projektziele Die Räumlichkeiten sollen für Sitzungs- und Schulungszwecke umgebaut und künftig im Rahmen des entsprechenden Pools sämtlichen kantonalen Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt werden. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Nutzungsoptimierung, Sicherung Werterhaltung) als auch qualitative Kriterien (Zugänglichkeit, Verbesserung Nutzungs- und Flächenangebot). Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011 2011 2011–2012
Tabelle 7: Investitionen 2011 2012 2013 2014 Total Investitionen in Franken 150 000 800 000 – – 950 000
Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 70 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010). Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten. 4. Winterthur, Bezirksgebäude, Sanierung Feuchtigkeitsschäden Ausgangslage Seit der Instandsetzung des Platzes vor dem Bezirksgebäude, Hermann Götz-Strasse 24, Winterthur, läuft das Wasser nicht mehr gut ab und staut sich vor den Grundmauern des Hauses Nr. 26. Diese Schäden führen zu einem schlechten Raumklima und drohen, die Grundmauern aufzuweichen. Projektziele Durch das Projekt soll das Wasser sinnvoll abgeführt und gleichzeitig der feuchte Keller ausgetrocknet und benutzbar gemacht werden. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt die strategischen Kriterien der Vermeidung von Folgeschäden und des Einbezuges der Bauteillebenszyklen. Tabelle 8: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011 2011 2011–2012
Tabelle 9: Investitionen 2011 2012 2013 2014 Total Investitionskosten in Franken 250 000 500 000 – – 750 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 50 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010). Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten. 5. Rheinau, Klosterinsel, Sanierung Klostermauern Auf der Klosterinsel Rheinau weisen die Umfassungsmauern vor allem bei den Abdeckungen erhebliche Schäden auf. Dadurch kann Wasser ungehindert eindringen und die Mauern mittelfristig zum Zer- fall bringen. Das Mauerwerk soll daher mit baulichen Massnahmen saniert werden. Das Instandsetzungvorhaben bildet nicht Teil der geplanten Massnahmen im Zusammenhang mit der Neunutzung der ehemaligen Inselklinik. Die Massnahmen sollen 2011 geplant und bis 2012 umgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden mit Fr. 450 000 (einschliesslich Kosten der Projektierung) veranschlagt. Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 66 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2011–2014 (RRB Nr. 1101/2010). Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten. 6. Horgen, Bezirksgebäude, Wärmedämmung Dachgeschoss Im Dachgeschoss des Bezirksgebäudes befinden sich Büros des Bezirksgerichtes und der Aufenthaltsraum. Diese Räumlichkeiten weisen infolge ungenügender Wärmedämmung hohe Temperaturschwankungen auf. Durch bauliche Massnahmen sollen die arbeitshygienischen Bedingungen verbessert, der Heizenergieverbrauch verringert und zeitgemässer Büroraum geschaffen werden. Die Massnahmen sollen in den Jahren 2011–2013 geplant und umgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden mit Fr. 400 000 (einschliesslich Kosten der Projektierung) veranschlagt. Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 25 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2011–2014
(RRB Nr. 1101/2010). Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für: 1. die Phase Vorstudie, für die Notmassnahmen Dachkonstruktion im Strickhof in Lindau; 2. die Phase Projektierung, für den Gefängnisumbau im Bezirksgebäude Affoltern; 3. die Phase Projektierung, für die Umnutzung des ehemaligen Polizeipostens im Kaspar-Escher-Haus in Zürich;
4. die Phase Projektierung, für die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden im Bezirksgebäude Winterthur; 5. die Phase Projektierung, für die Sanierung der Klostermauern auf der Klosterinsel in Rheinau; 6. die Phase Vorstudie, für die Wärmedämmung des Dachgeschosses im Bezirksgebäude Horgen.
II. Mitteilung an die Verwaltungskommission des Obergerichtes, die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi