RRB Nr. 177/2020
Postulat Daniel Wäfler, Gossau, Thomas Honegger, Greifensee, und Jonas Erni, Wädenswil, betreffend Präventionsmassnahmen gegen invasive Neophyten auf kantonseigenen Flächen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 412/2019
Sitzung vom 26. Februar 2020
177. Postulat (Präventionsmassnahmen gegen invasive Neophyten
Erwägungen
auf kantonseigenen Flächen) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, Thomas Honegger, Greifensee, und Jonas Erni, Wädenswil, haben am 16. Dezember 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, konkrete Praxisrichtlinien zu erarbeiten und zeitnah (Vegetationsperiode 2020) umzusetzen, um die kantonseigenen Flächen von invasiven Neophyten freizuhalten. Selektive Massnahmen wie Jäten und lokale Säuberungsschnitte werden bevorzugt gewählt, damit die einheimische Biodiversität nicht von einem häufigeren Schnittregime betroffen ist. Prioritär behandelt werden biologisch wertvolle Flächen sowie Flächen, die an Kulturland angrenzen, sowie Flächen, die in Gemeinden liegen, die bereits eine flächendeckende Neophyten- Strategie verfolgen. Begründung: Aus der regierungsrätlichen Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 272/2019, Bekämpfung von invasiven Neophyten auf kantonalen Flächen, geht ganz klar hervor, dass das Freihalten von kantonseigenen Flächen nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann. Als Grund werden fehlende Mittel angeführt, aber nicht beziffert, um welche Geldbeträge oder sonstige Mittel es sich genau handelt. Da es sich bei den invasiven Neophyten um ein zeitkritisches Problem handelt, ist deren Eindämmung so schnell wie möglich flächendeckend sicherzustellen, damit grössere Folgeschäden und somit auch Folgekosten vermieden werden können. Als grosser Flächenbesitzer und als Vollzieher von Gesetzen hat der Kanton auch Vorbildcharakter, um weitere Akteure zu motivieren. Der Kanton muss die Bekämpfung aller seiner Flächen in jedem Fall in vergleichbarem Mass wie die Gemeinden angehen, sollten die Gemeinden über ein eigenes Neophytenkonzept verfügen und die Bekämpfung auf allen gemeindeeigenen Flächen auf eigene Kosten in einem mehrjährigen Programm angehen. Die vorhandene langfristige kantonale Strategie gegen invasive Neophyten ist nun durch praktische Sofortmassnahmen im Unterhaltsbereich von AWEL, Tiefbauamt und ALN vorweg zu unterstützen. Wie auch immer die Naturförderung im Kanton Zürich im Detail aussehen wird, dürfte eine sofortige Eindämmung der invasiven Neophyten bereits bes- sere Voraussetzungen dazu schaffen und Kosten sparen. Auch wenn dies kurzfristig mehr Ausgaben beim praktischen Unterhalt zur Folge hat, so wird sich dies später mit tieferen Folgekosten für Kanton, Gemeinden,
Landwirtschaft und Privatflächenbesitzer auszahlen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Daniel Wäfler, Gossau, Thomas Honegger, Greifensee, und Jonas Erni, Wädenswil, wird wie folgt Stellung genommen: Wie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 272/2019 betreffend Bekämpfung von invasiven Neophyten auf kantonalen Flächen erläutert wurde, geht der Kanton gestützt auf den Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018–2021 (MP igO) in erster Linie gegen invasive Neophyten in ökologisch wertvollen Gebieten (Massnahme 9), gegen besonders schädliche Arten (Massnahmen 6 und 7) sowie gegen Arten mit einem noch geringen Verbreitungsgebiet (Massnahme 8) vor. Im Zentrum stehen als Schutzgüter die Gesundheit von Mensch und Tier, die Vielfalt von Arten und Lebensräumen sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Produktion. Verfügen Gemeinden oder Verbünde von Gemeinden über ein Gesamtkonzept, das die Bekämpfung invasiver Neophyten auf allen Flächen vorsieht, unterstützt der Kanton diese Bemühungen, indem er auf seinen Flächen eine vergleichbare Bekämpfung sicherstellt (Massnahme 13). Er wendet dafür schon beträchtliche finanzielle Mittel namentlich im Bereich der Pflege von Flächen entlang der Staatsstrassen und in Naturschutzgebieten auf. Damit kommt der Kanton den Kernforderungen des Postulats bereits heute mehrheitlich nach. Für eine flächendeckende Bekämpfung invasiver Neophyten auf allen kantonseigenen Flächen wären zusätzlich finanzielle Mittel in Millionenhöhe und erhebliche personelle Mittel notwendig. Darüber hinaus ist es aufgrund der starken saisonalen Schwankungen des Aufwands für die Bekämpfung invasiver Neophyten kaum möglich, eine rechtzeitige Bekämpfung auf allen kantonseigenen Flächen sicherzustellen (beispielsweise durch selektive Massnahmen wie Jäten). Die Erfahrung aus zahlreichen Projekten der letzten Jahre hat zudem gezeigt, dass für eine erfolgreiche Bekämpfung invasiver Neophyten und damit für einen wirkungsvollen Einsatz der aufgewendeten Mittel ein koordiniertes Vorgehen und der Einbezug aller Akteure erforderlich sind – auch jener Akteure, die nach geltendem Recht nicht zu Bekämpfungsmassnahmen gezwungen werden können. Sofortmassnahmen verursachen dagegen oft hohe Kosten und führen selten zu einer nachhaltigen Entspannung der Situation.
Im Rahmen des Pilotprojekts «Gemeinsam gegen Neophyten» prüft der Kanton derzeit im Reppischtal, inwieweit eine allgemeine, flächendeckende Bekämpfung aller invasiven Neophyten organisatorisch machbar, ökologisch sinnvoll und finanziell vertretbar ist. Das Pilotprojekt ermöglicht auch genauere Angaben zu den konkreten Kosten. Die Baudirektion wird dem Regierungsrat im ersten Quartal 2020 dazu einen Zwischenbericht mit ersten Erkenntnissen vorlegen. Diese Erkenntnisse werden in die Weiterentwicklung des MP igO (2022–2025) einfliessen, womit gewährleistet wird, dass der Kanton seine Mittel zielgerichtet und möglichst wirkungsvoll einsetzt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 412/2019 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli