RRB Nr. 180/2013
Planungs- und Baugesetz, Änderung, behindertengerechtes Bauen, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2013
180. Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 22. Oktober 2012;
Erwägungen
behindertengerechtes Bauen), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 22. Oktober 2012 eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (behindertengerechtes Bauen, ABl 2012-10-26). Mit Verfügung vom 10. Januar 2013 stellte die Direktion der Justiz und des Innern die Rechtskraft des Beschlusses fest (ABl 2013-01-18). Gegen diese Verfügung wurde kein Stimmrechtsrekurs gemäss §§ 19 ff. VRG erhoben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 22. Oktober 2012 des Planungs- und Baugesetzes (behindertengerechtes Bauen) wird auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi