RRB Nr. 186/2023
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Werden Untersuchungsberichte am USZ unter Verschluss gehalten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 457/2022
Sitzung vom 8. Februar 2023
186. Anfrage (Werden Untersuchungsberichte am USZ unter Verschluss gehalten?) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 28. November 2022 folgende Anfrage eingereicht: Das Dringliche Postulat 204/2021 unter dem Titel «Koordinierte Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht KR-Nr. 58-2021» der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG), wurde anlässlich der 127. Sitzung vom 5. Juli 2021 vom Kantonsrat mit 117:51 Stimmen überwiesen. Anlässlich der Debatte zu diesem Dringlichen Postulat (KR-Protokoll der 127. Sitzung, Seiten 47 und 48) stellte ich fest: «Im Auge habe ich dazu die Mortalität in der Herzklinik. Im Bericht der Aufsichtskommission ist eine erhöhte Mortalität in der Herzklinik bis zum Personalwechsel im Juni 2020 vermerkt. Die Kommission konnte diesen Fragen aber mangels Fachkenntnissen nicht weiter nachgehen. Sie fordert aber in Empfehlung 40 (korrekt ist Empfehlung 41) die Herzklinik auf, die Frage mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aufzuarbeiten…Neben der Mortalität scheint mir die Frage der Qualitätskontrolle von grosser Bedeutung. Im Interesse aller Zürcher Patienten, also auch unserer Bevölkerung, soll und muss ausgewiesen werden, was der damalige Zustand war und ob und was sich hoffentlich zum Guten geändert hat. Hat sich die Mortalität verbessert? Haben sich andere, wichtige Parameter verändert? …Es könnte jeden von uns treffen.» (Ende Zitat) In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist eine Untersuchung zur Mortalität in der Herzklinik des USZ in den Jahren 2015 bis 2019 durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mittlerweile erfolgt?
2. Wenn ja, durch wen und wer waren die Empfänger dieser Studie?
3. Wird die Öffentlichkeit endlich und innert nützlicher Frist über das Resultat dieser interdisziplinären Abklärungen informiert oder sollen diese, wenn sie dann vorgenommen wurden, weiter unter Verschluss bleiben?
4. Falls die interdisziplinären Abklärungen nicht an Hand genommen wurden oder noch nicht beendet sind, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Das Universitätsspital Zürich (USZ) hat eine interdisziplinäre Untersuchung zur Mortalität in der Klinik für Herzchirurgie in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführt und damit die Empfehlung 41 der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) gemäss Bericht vom 3. März 2021 umgesetzt. Mit der Untersuchung zur Mortalität in der Klinik für Herzchirurgie wurden drei unabhängige, externe Auditoren beauftragt. In drei sogenannten Audit-Berichten wurden die Abläufe in der Herzklinik vor, während und nach den Herzoperationen untersucht. Die Untersuchungsergebnisse wurden mit der ärztlichen Direktion, den Leitungen der Klinik bzw. der Institute für Herzchirurgie, Intensivmedizin und Anästhesie sowie mit der Fachstelle Qualitätsmanagement und Patientensicherheit des USZ analysiert und besprochen. In den Audits vorgeschlagene Verbesserungsmassnahmen wurden in den Gesamtmassnahmenplan aufgenommen, der auch Feststellungen und Empfehlungen des Untersuchungsberichts der Anwaltskanzlei Walder Wyss vom 8. Februar 2021 sowie jene des Berichts der ABG vom 3. März 2021 betreffend die Klinik für Herzchirurgie umfasst. In der Zwischenzeit konnte ein Grossteil der Massnahmen umgesetzt werden. So wurden die interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit unter den Kliniken standardisiert und verbessert und das klinikinterne Qualitätsmonitoring wurde überarbeitet. Bezüglich Mortalitätsdaten kann auf die öffentlich publizierten Qualitätsberichte des USZ verwiesen werden (https://usz-jahresbericht.ch/qualitaetsbericht/). Seit dem 1. Dezember 2022 wird die Klinik für Herzchirurgie von Prof. Dr. Omer Dzemali geleitet, der über die nötige Expertise und Erfahrung verfügt, um die eingeleiteten Massnahmen fortzuführen und die Prozesse weiter zu optimieren. Das USZ hat sowohl die Gesundheitsdirektion als auch die ABG regelmässig über den Stand der Umsetzung sämtlicher Empfehlungen informiert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli