RRB Nr. 1863/2009
Grundwasserrecht c 1103, Hedingen, Riedstrasse 6, Erbengemeinschaft Rudolf Schmid, Wasserentnahme zur Heizzwecken, Konzession, Erteilung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009
1863. Grundwasserrecht c 1103, Hedingen
Erwägungen
Mit RRB Nr. 2065/1994 wurde Rudolf Schmid, Hedingen, die Konzession erteilt, dem lokalen öffentlichen Grundwasservorkommen mit zwei Zirkulationsbrunnen und Pumpanlagen auf dem Grundstück Kat.- Nr. 1687, heute 1950, Riedstrasse 6, Hedingen, bis zu 110 l/min Wasser zu entnehmen und diesem zur Beheizung des Mehrfamilienhauses an der Riedstrasse 6, Hedingen, bis zu 34,5 kW Wärme zu entziehen. Das abgekühlte Wasser wird auf dem gleichen Grundstück zurückversickert. Die Konzession läuft am 31. Dezember 2009 ab. Mit Schreiben vom 13. August 2008 ersuchte die Schmid Verwaltung, Hedingen, im Auftrag der Erbengemeinschaft Rudolf Schmid um Verlängerung dieses Rechts. Dem Gesuch kann entsprochen werden. Bei der bestehenden Anlage handelt es sich um ein sogenanntes Direktsystem, das zum Schutz des Grundwassers mit den zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen und Armaturen gemäss dem Gutachten von Dr. Robert J. Hopkirk vom Dezember 1993 ausgestattet ist. Gemäss periodischem Kontrollbericht vom 22. September 2009 wurde eine neue Wärmepumpe installiert. Die Förderleistung der Anlage beträgt heute 171 l/min (Kälteleistung: neu 34,6 kW). Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ist zu beachten. Weitere Informationen bezüglich der Bewilligungspflicht von Kältemitteln sind unter www.pebka.ch einsehbar. Die Berechnung der Verleihungsgebühr und der jährlichen Nutzungsgebühr erfolgt nach § 13 der Gebührenverordnung (GebührenVO) zum Wasserwirtschaftsgesetz (WWG). Die Verleihungsgebühr ist bei Konzessionsverlängerung auf zwei Drittel zu ermässigen (§ 11 Gebühren- VO) und beträgt somit Fr. 133.80 (2/3 von 34,6 kW × Fr. 5.80 pro kW). Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt Fr. 200.70 (34,6 kW × Fr. 5.80 pro kW).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Erbengemeinschaft Rudolf Schmid, Hedingen, wird die Konzession erteilt, dem lokalen öffentlichen Grundwasservorkommen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1950, Riedstrasse 6, Hedingen, mit zwei Zirkulationsbrunnen und Pumpanlagen bis zu 171 l/min Wasser zu entneh- men, diesem zu Heizzwecken für das Mehrfamilienhaus bis zu 34,6 kW Wärme zu entziehen und das abgekühlte Wasser in die gleichen Formationen zurückversickern zu lassen (GWR c 1103). Massgebende Unterlagen: – Katasterplan 1:100 vom 24. April 1996 – Gutachten Dr. Robert J. Hopkirk vom Dezember 1993 Massgebende Nebenbestimmungen: 1. Allgemeine Nebenbestimmungen für Grundwasserrechte vom Dezember 2004. 2. Die Sicherheitsmassnahmen sind gemäss dem Gutachten von Dr. Robert J. Hopkirk vom Dezember 1993 einzuhalten. 3. Dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist gleichzeitig mit dem Gesuch um Konzessionsverlängerung zwei Jahre vor Ablauf ein Kontrollbericht über den Zustand der Anlagen und die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsapparate einzureichen.
II. Die Konzession gemäss Dispositiv I erlischt am 31. Dezember 2039, sofern sie nicht auf rechtzeitiges Gesuch hin erneuert wird.
III. Die Anordnungen gemäss Dispositiv I und II sind auf Kosten der Erbengemeinschaft Rudolf Schmid, c/o Schmid Verwaltung, Hedingen, am Grundbuchblatt des Grundstücks Kat.-Nr. 1950, Hedingen, als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. Das Grundbuchamt Affoltern wird eingeladen, nach Eintritt der Rechtskraft diese Anmerkung vorzunehmen und hierüber dem AWEL ein Zeugnis zuzustellen.
IV. Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt vorbehältlich einer neuen Gebührenverordnung Fr. 200.70 und ist jeweils fällig am 30. Juni, erstmals am 30. Juni 2010.
V. Die Kosten dieses Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr, den Ausfertigungsgebühren und der einmaligen Verleihungsgebühr, werden von der Erbengemeinschaft Rudolf Schmid, c/o Schmid Verwaltung durch die Baudirektion erhoben. Verleihungsgebühr Fr. 133.80 (104 190 / 85284.72.002) Staatsgebühr Fr. 768.00 (104 181 / 85284.72.002) Ausfertigungsgebühren Fr. 56.00 (104 181 / 85284.72.002) Total Fr. 957.80
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an die Erbengemeinschaft Rudolf Schmid, c/o Schmid Verwaltung, Alte Affolternstrasse 22, 8908 Hedingen (E), Maya Maurer, Tannenbühlstrasse 9 b, 8908 Hedingen, Severin Schmid, Lettenacker 7 A, 8908 Hedingen, Jolanda Huber, Tannenweg 10, 8908 Hedingen, Adrian Schmid, Rainstrasse 19, 8908 Hedingen, den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, Postfach 62, 8908 Hedingen, nach Eintritt der Rechtskraft an das Grundbuchamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, Postfach 574, 8910 Affoltern a. A., sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi