RRB Nr. 19/2021
Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten, Schreiben an das EDI
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2021
19. Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 29. September 2020 unterbreitete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Kantonen einen Entwurf der Totalrevision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS; SR 455.110.2) zur Vernehmlassung. Die Verordnung enthält Vorschriften technischer Art, welche die Bestimmungen der Tierschutzverordnung (SR 455.1) im Bereich des Schlachtens näher ausführen. Mit der Totalrevision der VTSchS sollen der Tierschutz weiter verbessert und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt werden. Die Vorschriften für die Betäubung von Tieren und zur Sicherstellung des Betäubungserfolges werden präzisiert. Neu aufgenommen werden Vorschriften zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie gewisse Vorgaben zur Gasbetäubung. Die Verordnung enthält im ersten Teil allgemeine Anforderungen an die Betäubung und Entblutung bzw. die Tötung von Tieren, die sowohl in Schlachtbetrieben als auch im Herkunftsbestand gelten. Es folgen Bestimmungen für die Schlachtung in Schlachtbetrieben. Im letzten Teil der Verordnung werden die Anforderungen an den Einsatz von Anlagen und Geräten, die für die Betäubung verwendet werden, sowie die Dokumentationspflichten für Betriebe festgelegt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (einschliesslich Vernehmlassungsformular, Zustelladresse: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern; auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@blv.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Die tierschutzkonforme Schlachtung ist ein zentrales Anliegen des Tierschutzes. Aus diesem Grund begrüssen wir grundsätzlich die vorliegende Totalrevision mit Erweiterung auf die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen und die Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Unsere Änderungsvorschläge samt Begründung und weitere Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem beigelegten Formular.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli