RRB Nr. 191/2013
Anfrage Rochus Burtscher, Josef Wiederkehr, Dietikon, und Dieter Kläy, Winterthur, betreffend Benachteiligung von militärdienstleistenden Studierenden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 348/2012
Sitzung vom 27. Februar 2013
191. Anfrage (Benachteiligung von militärdienstleistenden Studenten) Die Kantonsräte Rochus Burtscher und Josef Wiederkehr, Dietikon, sowie Dieter Kläy, Winterthur, haben am 3. Dezember 2012 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) hat die Armeeführung Durchführung und Dauer der Ausbildungen für die Angehörigen der Armee neu bestimmt. In der Grundausbildung soll die Rekrutenschule (RS) neu nicht mehr 21, sondern 18 Wochen dauern und zweimal im Jahr stattfinden. Sie soll am Stück absolviert werden und für alle gleich lang dauern. Gemäss Verfassungsauftrag muss die Armee die Wehrmänner nach der RS fertig ausgebildet haben (inkl. Verbandsausbildung), was ein Splitting der RS verunmöglicht. Im Bereich der Kaderausbildung ist es das Ziel der Armeeführung, jungen Männern und Frauen innerhalb eines Jahres eine militärische Karriere bis zum Grad des Leutnants zu ermöglichen. Die Fraktionierung innerhalb einer Dienstleistung ist nicht mehr vorgesehen. Ziel soll es sein, dass jeweils eine Kaderausbildung mit direkt anschliessendem Abverdienen absolviert wird. Für die Offizierslaufbahn heisst dies, dass ein Unterbruch gemacht werden kann zwischen der Unteroffiziersschule (inkl. dem darauffolgenden praktischen Dienst) einerseits und der Offiziersschule andererseits. Mit diesen Rahmenbedingungen ergibt sich eine Überlappung zwischen militärischer und ziviler Ausbildung von insgesamt 7 Wochen. Dies betrifft insbesondere die Maturanden und Studenten. Ohne geeignete Massnahmen besteht die Gefahr, dass dienstleistende Studenten bei Absolvierung der RS ein ganzes Jahr, nach einer Kaderausbildung zwei Jahre gegenüber Nicht-Dienstleistenden verlieren. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass diejenigen, die ihre verfassungsmässige Wehrpflicht erfüllen wollen, nicht durch übermässige zeitliche Verluste bei der Ausbildung bestraft werden dürfen (bitte um Antwort mit Begründung)?
2. Welche Massnahmen zur Verhinderung einer solchen «Benachteiligung» ist der Regierungsrat bereit umzusetzen?
3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Vorschlägen: – Vorverlegung der Maturaprüfung um 2 Wochen – Späterer Studienbeginn – Erleichterungen bei einem verspäteten Studienbeginn infolge Militärdiensts – Anrechnung von ECTS Punkten (European Credit Transfer System) für Absolventen eine Kaderschule?
4. Welche Haltung vertritt die Zürcher Bildungsdirektorin in der Konferenz der Kantonalen Bildungsdirektoren in dieser Frage? Deckt sich diese Haltung mit derjenigen der Gesamtregierung?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rochus Burtscher und Josef Wiederkehr, Dietikon, sowie Dieter Kläy, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Vereinbarkeit von militärischer Ausbildung und Hochschulstudium ist ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden zwischen der Armeeführung, einer Vertretung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und den Rektorenkonferenzen der Hochschulen über die geplanten neuen Ausbildungskonzepte der Armee im Hinblick auf die Vereinbarkeit von militärischer und ziviler Ausbildung Gespräche geführt. Im Vordergrund stehen dabei Lösungen, mit denen zeitliche Überschneidungen so gering wie möglich gehalten und mit Begleitmassnahmen ergänzt werden können. Zu Fragen 2 und 3: Massnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von militärischer und ziviler Ausbildung im Bereich der Bildung sind nicht vom Regierungsrat zu treffen oder umzusetzen. Zuständig hierfür sind die Hochschulen bzw. die hochschulpolitischen Organe (Schweizerische Konferenz der Universitätsrektoren, Eidgenössische Fachhochschulkommission, Schweizerische Konferenz der Rektoren der Pädagogischen Hochschulen) bzw. der Bildungsrat mit Bezug auf die Mittelschulen. Zu den in der Anfrage aufgeworfenen Vorschlägen ist festzuhalten: – Vorverlegung Maturitätsprüfungen um zwei Wochen Die Maturitätsprüfungen wurden vor Kurzem im Kanton Zürich bereits vorverlegt. Seit 2012 werden die Maturitätsprüfungen vor den Sommerferien abgeschlossen (vgl. § 2 Reglement für die Maturitätsprüfungen vom 10. März 1998, LS 413.252.1). Eine weitere Verkürzung der Unterrichtszeit an den Gymnasien ist deshalb nicht gerechtfertigt.
– Späterer Studienbeginn Seit 2007 beginnen die Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters an allen schweizerischen Fachhochschulen und Universitäten in der Kalenderwoche 38. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulinstitutionen und die Mobilität verbessert. Bei der Neufestlegung der Semestertermine wurde auch auf die Semesterstruktur der Mehrzahl der für die Schweiz wichtigen Länder bzw. Hochschulen geachtet. Der Aufwand zur Einführung von gesamtschweizerischen Semesterdaten war erheblich und bedurfte der Bereitschaft zu Zugeständnissen aller Beteiligten. Die Festlegung der Semesterdaten hat zudem zahlreiche Auswirkungen auf andere Bereiche der Hochschulen, weshalb deren Verschiebung von der Universität Zürich und den Hochschulen der Zürcher Fachhochschule als unerwünscht und nicht zweckdienlich beurteilt wird. – Erleichterungen bei verspätetem Studienbeginn infolge Militärdienst Die Universität Zürich und die Hochschulen der Zürcher Fachhochschulen sind grundsätzlich bereit, Massnahmen zu ergreifen, um verspätet ins Studium eintretende Studierende zu unterstützen. – Anrechnung von ECTS Punkten für Absolventinnen und Absolventen einer Kaderschule Zu dieser Frage hat der Regierungsrat bereits im Rahmen der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 299/2012 betreffend Schweizer Armee im Bildungsfieber: «Vierfrucht-ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)» auch an Zürcher Hochschulen? Stellung genommen. Zu Frage 4: Die vorstehenden Ausführungen werden von der Bildungsdirektorin auch im Rahmen der EDK vertreten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi