RRB Nr. 193/2017
Hotel & Gastro formation "Riesco – Lehrgang Gastronomie" und Riesco – Gebäude- und Automobiltechnik", Beiträge aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekt, Freigabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
193. Hotel & Gastro formation «Riesco – Lehrgang Gastronomie» und «Riesco – Gebäude- und Automobiltechnik» (Beiträge aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte) sowie Verwendung des Restkredits
Erwägungen
1. Ausgangslage 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich. Gestützt auf das frühere Finanzhaushaltsrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, CRG), bewilligte der Regierungsrat dafür einen Rahmenkredit für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgsrechnung des Kantonalen Sozialamts, Leistungsgruppe Nr. 3500 (RRB Nr. 1714/2008). Am 1. Januar 2014 wurde die Verantwortung für diesen Rahmenkredit der Direktion der Justiz und des Innern (JI) übertragen. Ausgaben für Projekte, die über diesen Rahmenkredit finanziert werden, sind vom Regierungsrat freizugeben (RRB Nr. 631/2013). Zur Integration der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge bezahlt der Bund den Kantonen pauschal Fr. 6000 pro Person (Integrationspauschale; Art. 18 Abs. 1 Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; VlntA; SR 142.205). Mit diesen Mitteln werden Programme zur beruflichen Integration und zur Sprachförderung finanziert (Art. 18 VIntA). Die Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale (RRB Nr. 300/2015) regelt die Verwendung der Mittel.
2. «Hotel & Gastro formation»: Integrationsprogramme «Riesco – Lehrgang Gastronomie» und «Riesco – Gebäude- und Automobiltechnik» Neben dem objektfinanzierten Grundangebot (Integrationsbegleitung, Basiskurs, Triagestelle und Unterstützung von Traumatisierten) soll es nur noch Angebote geben, die im Einzelfall finanziert werden (vgl. Strategie Kapitel 4). Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum neuen System zu garantieren, mussten die bestehenden Verträge zur Objektfinanzierung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammen entgegen der ursprünglichen Planung um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert wer- den. Danach werden sie nicht mehr erneuert. Unter Berufung auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (Dringlichkeit) wurden die Aufträge freihändig vergeben. Unter den vergebenen Aufträgen sind die beiden Programme «Riesco – Lehrgang Gastronomie» und «Riesco – Gebäude- und Automobiltechnik» des Anbieters «Hotel & Gastro formation». Die JI finanziert die beiden Programme seit 2014. 2014 und 2015 wurden sie über die Integrationspauschale finanziert, 2016 über den Rahmenkredit. Mit der Verlängerung für 2016 wurde der Betrag von 1 Mio. Franken überschritten (vgl. Tabelle). Für Finanzierungen aus dem Rahmenkredit ist zudem immer eine Freigabe des Regierungsrates einzuholen (RRB Nr. 631/2013). Tabelle: Ausgaben für die beiden Riesco-Lehrgänge in Franken 2014 2015 2016 2014–2016 Gastronomie 415 606 415 606 415 606 1 246 818 Gebäude- und Automobiltechnik 415 625 415 625 415 625 1 246 875 Das Programm «Riesco – Lehrgang Gastronomie» vermittelt eine fundierte Basisausbildung im Gastgewerbe, das den Teilnehmenden einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Hierin eingeschlossen sind die Bereiche Spracherwerb, Persönlichkeitsentwicklung, Hauswirtschaft und Werterhaltung, Küche, Service, EDV und Bewerbungstechniken. Das Programm ist für 15 Personen ausgelegt und kostet Fr. 415 606 pro Jahr. Im Rahmen des Programms «Riesco – Gebäude- und Automobiltechnik» erwerben die Teilnehmenden eine fundierte Basisausbildung in der Metallbearbeitung in den Bereichen Haustechnik und Automobiltechnik sowie in Sprache, Persönlichkeitsentwicklung, Werte, Normen und Bewerbungstechniken. Diese sind beim Eintritt in den Arbeitsmarkt für die Flüchtlinge unerlässlich. Das Programm kann zwölf Personen pro Jahr
schulen und kostet insgesamt Fr. 415 625 pro Jahr. Für 2016 wurden zwei Leistungsvereinbarungen über die genannten Beträge mit «Hotel & Gastro formation» abgeschlossen. Für diese sind aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte die Beträge von Fr. 415 606 bzw. Fr. 415 625 freizugeben.
3. Verwendung des Restkredits Nach den unter Ziff. 2 dargestellten Beträgen verbleiben voraussichtlich Fr. 364 699 auf dem Konto des Rahmenkredits für Integrationsprojekte. Möglicherweise werden die freizugebenden Beträge nicht vollständig ausgeschöpft, da es sich um Kostendächer handelt, die je nach tatsächlich erbrachtem Leistungsumfang nicht ganz erreicht werden. In der Folge kann der Restbetrag etwas höher ausfallen.
Der Restbetrag soll auf das Anzahlungskonto der Integrationspauschale übertragen werden, womit der Rahmenkredit für Integrationsprojekte aufgelöst und mit dem Geschäftsbericht 2017 abgerechnet werden soll. Wie der Rahmenkredit wird auch die Integrationspauschale für kantonale Integrationsprojekte eingesetzt und damit der bisherige Verwendungszweck beibehalten (vgl. RRB Nr. 300/2015, RRB Nr. 1714/2008 sowie Art 18 Abs. 1 VIntA). Für die Auflösung des Rahmenkredits für Integrationsprojekte ist die Übertragung des Restbetrags auf das Anzahlungskonto der Integrationspauschale zu beschliessen.
4. Finanzierung Die beantragten Gelder stammen vollständig vom Bund (einmalige Zahlung 2008) und enthalten keine kantonalen Mittel. Die Integrationspauschale des Bundes wird als Anzahlungen verbucht und bei Verwendung saldoneutral in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, abgewickelt. Die damit finanzierten Integrationsmassnahmen sind stets zeitlich befristet und stellen die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich vom 4. Oktober 2013 und im Kantonalen Integrationsprogramm zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Verfügung. Die aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte noch zur Verfügung stehenden Mittel für 2016 beliefen sich auf Fr. 1 195 930. Der nach Abzug der für die beiden Integrationsprogramme zu bewilligenden Ausgaben verbleibende Betrag von Fr. 364 699 ist auf das Anzahlungskonto der Integrationspauschale zu übertragen. Der entsprechende Betrag ist im Budget 2017 eingestellt. Das Controlling erfolgt durch die Fachstelle für Integrationsfragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte gemäss RRB Nr. 631/ 2013 werden für die «Hotel & Gastro formation» zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, folgende restlichen Teilbeträge freigegeben: a. für das Integrationsprogramm «Riesco – Lehrgang Gastronomie» Fr. 415 606 und b. für das Integrationsprogramm «Riesco – Lehrgang Gebäude und Automobiltechnik» Fr. 415 625.
II. Der Leistungserbringer wird durch die Fachstelle für Integrationsfragen über den vorliegenden Beschluss informiert.
III. Auf den 30. April 2017 wird der Restbetrag aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte auf das Anzahlungskonto der Integrationspauschale übertragen und Dispositiv II und III von RRB Nr. 631/2013 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi