RRB Nr. 204/2020
Postulat Simon Schlauri, Zürich, Sonja Gehrig, Urdorf, und Ronald Alder, Ottenbach, betreffend Kaufprämie für CO2-frei betriebene Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 11/2020
Sitzung vom 4. März 2020
204. Postulat (Kaufprämie für CO2 -frei betriebene Fahrzeuge
Erwägungen
mit gewerblicher Nutzung) Kantonsrat Simon Schlauri, Zürich, Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, und Kantonsrat Ronald Alder, Ottenbach, haben am 20. Januar 2020 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, dem Kantonsrat eine Vorlage samt Rahmenkredit für eine wirksame Kaufprämie für CO2-frei betriebene Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung vorzulegen. Die Kaufprämie ist zu befristen. Begründung: CO 2-frei betriebene Fahrzeuge wie Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeuge (z. B. E-Bikes, PKW, Liefer- und Lastwagen) verursachen weniger Lärm und keine Abgase und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz des Strassenverkehrs. Bereits heute fördert der Kanton insbesondere Elektrofahrzeuge durch den pauschalen Verzicht auf die Motorfahrzeugsteuer bei rein elektrischen Antrieben. Die entsprechenden Einsparungen reichen jedoch noch nicht aus, die teils höheren Anschaffungskosten für entsprechende Fahrzeuge auszugleichen. Entsprechend ist ein zusätzlicher, wirksamerer Anreiz wünschenswert. Dieses zusätzliche Kaufanreizsystem sollte sich jedoch auf gewerblich genutzte Fahrzeuge beschränken, denn diese würden auch ohne Förderung gekauft, einfach mit fossilem statt CO2-freiem Antrieb. Eine Ergänzung des bestehenden Kaufanreizsystems mit Steuererlass durch eine Kaufprämie auf sämtliche CO2-frei betriebenen Fahrzeuge (insbesondere auch von Privaten) könnte demgegenüber einen unerwünschten «Rebound-Effekt» zur Folge haben. Dies ist zu vermeiden. Gefördert werden sollen damit insbesondere Taxis, Flottenfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge, LKW, Reinigungsfahrzeuge, aber auch E-Bikes, E-Cargo-Bikes o. dgl. Die Förderung von Hybridfahrzeugen ist ausgeschlossen, weil die in der Praxis erzielbaren Einsparungen eher gering sind. Die Kaufprämie ist auszurichten, bis ein bestimmter Anteil (z. B. 30%) rein CO2-frei betriebener Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit anderen umweltfreundlichen Antriebsformen an den Neuzulassungen im Kanton Zürich erreicht wird. Die Rückführung der Regelung sollte gestuft erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Simon Schlauri, Zürich, Sonja Gehrig, Urdorf, und Ronald Alder, Ottenbach, wird wie folgt Stellung genommen: Das Verkehrsabgabengesetz vom 11. September 1966 (VAG; LS 741.1) gewährt bereits heute Erleichterungen bei den Verkehrsabgaben für schadstoffarme Fahrzeuge. Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Pflicht zur Leistung von Verkehrsabgaben befreit (§ 3 VAG), ebenso Autos mit Wasserstoffantrieb. Für leichte Motorwagen mit niedrigem CO2-Ausstoss werden Ermässigungen von bis zu 80% der ordentlichen Verkehrsabgabentarife gewährt (§ 10a VAG). Reduzierte Verkehrsabgaben werden sodann für gewerblich genutzte Lieferwagen erhoben, die bei der Erstinverkehrsetzung den neuesten geltenden Emissionscode aufweisen und nicht mehr als 250 g CO2 je km ausstossen (§ 2 der Übergangsbestimmung zur Änderung des VAG vom 28. November 2011). Der Kantonsrat hat beschlossen, diese Ermässigung der Verkehrsabgaben ab 1. Januar 2019 um sechs Jahre zu verlängern (Beschluss vom 11. Juni 2018, OS 73, 599). Für alle elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge entfallen demnach die Verkehrsabgaben, obgleich diese Fahrzeuge die u. a. vom Strassenfonds finanzierte Strasseninfrastruktur mitbenützen. Problematisch erweist sich die Forderung des Postulats nicht zuletzt deshalb, weil nur die gewerblich genutzten CO2-freien Fahrzeuge davon profitieren würden. Diese werden jedoch bereits durch die oben erwähnte Regelung privilegiert. Auch angesichts der Tatsache, dass sich laut einer Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 31. Januar 2020 im Jahr 2019 die Zahl der Neuzulassungen von reinen Elektroautos in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat, erachtet der Regierungsrat die Ausrichtung einer Kaufprämie für nicht angebracht. Die Finanzierung von Autokäufen aus staatlichen Mitteln würde vor diesem Hintergrund von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht verstanden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 11/2020 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli