RRB Nr. 204/2025
Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, und Wilma Willi, Stadel, betreffend Umgang mit Anlässen von Extremisten aller Couleur und die Sicherheit, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 64/2025
Sitzung vom 5. März 2025
204. Anfrage (Umgang mit Anlässen von Extremisten aller Couleur und die Sicherheit) Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, und Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, haben am 24. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Immer wieder sorgen Anlässe mit extremistischen Gästen und Gastredner:Innen im Kanton Zürich medial für Aufsehen. Wie der Zürcher Unterländer am 17. Dezember 2024 berichtete, fand Mitte Dezember in den Räumlichkeiten eines Restaurants in Kloten eine Veranstaltung der Vereinigung «Junge Tat» mit zwei Vertreter:innen der AfD statt. Recherchen des deutschen Magazins «Correctiv» haben zudem aufgedeckt, dass am Treffen auch Vertreter:innen der in Deutschland verbotenen Gruppierung «Blood and Honour» teilgenommen haben, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, nationalsozialistische Ideologien zu verbreiten. Die «Junge Tat» wird vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als rechtsextrem eingestuft. Die Gruppierung ist gewaltbereit und vertritt xenophobe sowie antisemitische Ansichten, wie die Forderung nach «Remigration», der massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie macht sich Symbole aus dem Dritten Reich zu eigen. Mitglieder der Jungen Tat sind wegen Delikten wie beispielsweise Rassendiskriminierung verurteilt oder angeklagt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Welche Kompetenzen hat der Regierungsrat generell betreffend die Bewilligung und Durchführung von solchen Anlässen und Treffen in Gemeinden des Kantons Zürich?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Sicherheitsrisiken solcher Veranstaltungen und Treffen?
3. Wo sieht der Regierungsrat in diesem Zusammenhang die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und staatsfeindlichen Handlungen?
4. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um zu verhindern, dass der Kanton Zürich ein Hotspot für Versammlungen und Treffen von extremistischen Gruppen und Personen aus dem In- und Ausland wird?
5. Sieht der Regierungsrat den Bedarf für die Bereitstellung von Richtlinien und Empfehlungen für die Gemeinden oder auch für Organisationen, damit diese sich gegen staatsfeindliche Veranstaltungen und Treffen mit extremistischen Teilnehmenden aller Couleur auf ihrem Gemeindegebiet wehren können?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, und Wilma Willi, Stadel, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Bewilligung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum einer Gemeinde ist im Kanton Zürich grundsätzlich Sache der entsprechenden Gemeinde. Zu Fragen 3 und 4: Der Kanton Zürich kann nicht als Hotspot für Versammlungen und Treffen von extremistischen Gruppen und Personen bezeichnet werden und es bestehen zurzeit auch keine Anzeichen für eine diesbezügliche Entwicklung. Die Kantonspolizei nimmt in jedem Einzelfall eine Lageeinschätzung der konkreten Situation vor und berücksichtigt verschiedene Einflussfaktoren wie Ort, Zeit, Person, Veranstaltung und/oder Verbindungen. Erkennt die Kantonspolizei konkreten Handlungsbedarf, beantragt sie, wie in den Fällen des Österreichers Martin Sellner oder jüngst bei Ali Abunimah, ein Einreiseverbot beim Bundesamt für Polizei, das abschliessend über den Erlass eines solchen entscheidet. Zu Frage 5: Für den Erlass von Richtlinien oder Empfehlungen für Gemeinden oder Organisationen besteht keine Notwendigkeit. Die Kantonspolizei ist seit Jahren in ständigem Kontakt mit den Gemeinden, sensibilisiert diese insbesondere hinsichtlich unbekannter Organisatoren von Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet und steht ihnen jederzeit auf Anfrage beratend zur Seite.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli