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Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021, Serie 1, Gewährung

RRB Nr. 207/2021 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 3. März 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-207-2021/de/gemeinnutziger-fonds-des-kantons-zurich-beitrage-2021-serie-1-gewahrung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 6 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 207/2021

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021, Serie 1, Gewährung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021

207. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

Erwägungen

1. Verein Metropole Schweiz (Publikation «Zürich Nord im Wandel der Zeit») Gesuchsteller/in Der Verein Metropole Schweiz besteht seit 1996. Er bezweckt, in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer gesamtheitlichen Entwicklung der Schweiz zu fördern. Vorhaben Der Verein will mit einer Publikation die Entwicklung der ehemals kleinen Bauerndörfer im Raum Zürich Nord zu wirtschaftlich bedeutenden Quartieren der Stadt Zürich dokumentieren. Die Publikation ist in drei grosse Teile gegliedert: Motoren der Entwicklung (Bahn, Elektrizität, Flugverkehr usw.), Auswirkungen auf den Städtebau (Planungen, Eingemeindungen usw.) und Fazit/Ausblick. Das illustrierte Buch erscheint im Verlag Scheidegger & Spiess in einer Auf‌lage von 2000 Exemplaren. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 49. Kosten Fr. 225 000 Beantragter Beitrag Fr.   35 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   25 000 Stadt Zürich Fr.   35 000 Sponsoren Fr. 130 000 Gewährter Beitrag Fr. 35 000 Bedingungen Die Stadt Zürich leistet ebenfalls einen Beitrag von Fr. 35 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen Der bewilligte Beitrag darf nur als Druckkostenbeitrag, nicht als Beitrag für die Erarbeitung der Publikation verwendet werden.

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF, LS 612.1). Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikationen. Die Autorinnen und Autoren zeichnen sich durch fachliche Kompetenz aus. Es ist zu erwarten, dass die Publikation einen wichtigen Beitrag zur kantonalen Stadt- und Planungsgeschichte leisten wird.

2. Neue Helvetische Gesellschaft Winterthur (Pilotprojekt Demokratie und Migration) Gesuchsteller/in Die Neue Helvetische Gesellschaft NHG Winterthur besteht seit 1915. Sie setzt sich dafür ein, Bürgerinnen und Bürger verschiedener Anschauungen und Ansprüche miteinander in Kontakt und ins gegenseitige Gespräch zu bringen. Vorhaben Die NHG Winterthur geht von einem Zusammenhang zwischen Stimmabstinenz und Migrationshintergrund aus. Da der Anteil an Stimmberechtigten mit Migrationshintergrund steigt, befürchtet sie eine Zunahme der Stimmabstinenz. Mit einem Pilotprojekt in Winterthur versucht die NHG, dem entgegenzuwirken: Durch eine enge Zusammenarbeit von schweizerischen Vereinen und solchen mit hohem migrantischem Bevölkerungsanteil soll Wissen über die direkte Demokratie, Infrastruktur, Verwaltung und Politik vermittelt werden. Das Vorhaben ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Es startet in einem Quartier der Stadt Winterthur und soll auf mindestens ein weiteres Quartier ausgedehnt werden. Aus methodischen Gründen wurde ein partizipatives Vorgehen gewählt, deshalb ist das Projekt ergebnisoffen. Kosten Fr. 383 000 Beantragter Beitrag Fr.   60 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   53 000 Stadt Winterthur Fr.   75 000 Bund Fr. 120 000 Stiftungen/Sponsoren Fr.   75 000 Gewährter Beitrag Fr. 60 000 Bedingungen – Um dem ergebnisoffenen, partizipativen Vorgehen Rechnung zu tragen, muss das Konzept in Bezug auf die Zusammenarbeit mit migrantischen Netzwerken klarer formuliert werden. Die Fachstelle Integration muss der Formulierung zustimmen. – Die Stadt Winterthur hat sich am Projekt mit mindestens Fr. 60 000 zu beteiligen. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung.

Auf‌lagen – Die NHG Winterthur muss die Fachstelle Integration jährlich transparent und umfassend über Ergebnisse und Schwierigkeiten bei der Projektumsetzung informieren. – Die Valorisierungsphase des Projektes muss um einen Projektabschluss ergänzt werden, in dem die wesentlichen Erkenntnisse, die auch für andere Zürcher Gemeinden wichtig sind, dargestellt und Vorschläge aufgeführt werden, wie andere Zürcher Gemeinden vom Projekt profitieren können. – Die NHG Winterthur hat zu prüfen, ob eine Abschlusstagung durchgeführt werden soll. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Partizipation ist ein wesentlicher Bestandteil für den Integrationsvorgang von Menschen aller sozialer Schichten, unabhängig ihrer Herkunft. Das Vorhaben ist ein Pionierprojekt und entspricht einem der Legislaturziele des Regierungsrates. Es kann Signalwirkung für andere Regionen haben.

3. Verband Industriekultur und Technikgeschichte Schweiz (VINTES) (Industriekultur-Atlas) Gesuchsteller/in VINTES besteht seit 2015. Er bezweckt das Bewahren und die Vermittlung des reichhaltigen Erbes der Schweizer Industrie, Wirtschaft und Technik. Vorhaben In der Schweiz bestehen zahlreiche Institutionen, die sich (zum Teil ohne Auftrag der öffentlichen Hand) für den Erhalt von industriegeschichtlich interessanten Anlagen und der Vermittlung von technikgeschichtlichen Inhalten einsetzen. Mit einem elektronischen Atlas zur Industriekultur soll auf das bestehende Angebot aufmerksam gemacht werden. Der Atlas, als Webseite konzipiert, umfasst verschiedene Angebote: – öffentlich zugängliche Angebote aus dem Bereich Industriekultur und Technikgeschichte, – Leuchttürme der schweizerischen Industriekultur und Technikgeschichte (z. B. Verkehrshaus, Museum für Kommunikation), – Verknüpfung einzelner Angebote (z. B. Museumsbesuch und Fahrt mit Dampfschiff). Der Atlas richtet sich an ein breites Publikum und ist auch interaktiv nutzbar. Die Trägerschaft des Projektes arbeitet mit dem Museumspass, Schweiz Tourismus und den Verantwortlichen der Europäischen Route der Industriekultur zusammen. Kosten Fr. 164 000 Beantragter Beitrag Fr.   25 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   5 000 andere Kantone Fr. 100 000 Private Fr.   34 000 Gewährter Beitrag Fr. 25 000

Bedingungen Die anderen Kantone müssen zugunsten des Projektes einen Beitrag von mindestens Fr. 80 000 leisten. Fällt der Beitrag der Kantone geringer aus, erfolgt am Zürcher Beitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikationen. Der Kanton Zürich weist eine grosse Zahl an Vereinen, Sammlungen und Museen auf, die sich dem Erhalt und Vermitteln von Industriekultur und Technikgeschichte widmen. Mit dem neuen Atlas wird das industrie- und technikgeschichtliche Angebot auch im Kanton Zürich besser sicht- und auffindbar.

4. Verein Schweizerisches Sozialarchiv (Erschliessung und Digitalisierung des Bild- und Tonbestandes von «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte») Gesuchsteller/in Der Verein Schweizerisches Sozialarchiv besteht seit 1906. Er widmet sich der Aufgabe, Forschung, Ausbildung und Information auf sozialem und politischem Gebiet durch Literatursammlung, Dokumentation und archivische Überlieferungsbildung sowie auf andere Weise zu fördern. Vorhaben Der Zürcher Fotograf Roland Gretler (1937–2018) hat über Jahrzehnte aus Fotografien, Filmen, Tonbändern, Büchern, Zeitschriften, Plakaten und Objekten eine Sammlung zum Alltag und zu den Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung, zur Geschichte der Arbeiterbewegung und zu anderen sozialen und politischen Bewegungen angelegt. Die Sammlung ist unter dem Namen «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte» bekannt. Im Frühjahr 2019 hat das Sozialarchiv diese Sammlung (u. a. rund 100 000 Fotografien) übernommen. Sie muss, damit mit ihr gearbeitet werden kann, in eine archivische Ordnung übergeführt werden. Das Sozialarchiv hat mit eigenen Mitteln den Plakatbestand sowie alle schriftlichen Unterlagen bereits erschlossen. Nun steht die Bewertung, Digitalisierung und Erschliessung des Bild- und Tonbestandes an. Die Erschliessung erfolgt gemäss internationalen Archivstandards. Angestrebt wird ein möglichst einfacher Zugang für das Publikum. Kosten Fr. 503 000 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 103 000 Stadt Zürich Fr. 100 000 Stiftungen/Private Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 200 000

Bedingungen Die Stadt Zürich unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von Fr. 100 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen Das Sozialarchiv stellt sicher, dass die im Rahmen des Projektes digitalisierten Dokumente usw. auch über die Plattform Archives online zugänglich sind. Die Plattform muss auf der Webseite des Sozialarchivs gut sichtbar angezeigt werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Gretlers Archiv hat internationale Bedeutung. Im Rahmen des Projektes wird ein wichtiger audiovisueller Bestand, dessen Bezug zum Kanton und insbesondere der Stadt Zürich eng ist, der Forschung und der Bevölkerung zugänglich gemacht. Das Sozialarchiv als Projektträger verfügt über grosse Erfahrung bei Erschliessungs- und Digitalisierungsvorhaben. Für das Sozialarchiv bedeutet die Übernahme des Archivs eine nochmalige Aufwertung, ebenso für den Forschungsstandort Zürich.

5. Zweckverband Region Zürcher Oberland (Aufwertung Jakob-Stutz-Weg) Gesuchsteller/in Der Zweckverband besteht seit 2013 als Zusammenschluss von 20 Mitgliedsgemeinden. Er bezweckt die nachhaltige Entwicklung der Region. Vorhaben Jakob Stutz (1801–1877) war der erste eigentliche Zürcher Oberländer Dichter. Sein Werk gilt als bedeutende sozialgeschichtliche und volkskundliche Quelle der Region. Seit 2011 besteht in den Gemeinden Bauma, Hittnau, Pfäffikon und Wila ein Jakob-Stutz-Weg mit Signalisation und Infotafeln. Der Weg soll aufgewertet und im Bewusstsein der Bevölkerung präsenter werden: In Zusammenarbeit mit den Zürcher Wanderwegen erfolgen geringfügige Ergänzungen an der Signalisation des Weges. Die am Weg aufgestellten Informationstafeln werden erneuert bzw. mit Illustrationen und zeitgenössischen Zitaten ergänzt. Die Projektverantwortlichen beabsichtigen zudem, für Gruppen ein Rahmenangebot mit Führungen, einem Film und kleinen Spielszenen anzubieten. Kosten Fr. 123 900 Beantragter Beitrag Fr.   35 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   43 000 Standortgemeinden Fr.   25 000 Stiftungen/Private Fr.   20 900 Gewährter Beitrag Fr. 35 000

Bedingungen – Auf‌lagen Der Beitrag des Kantons darf ausschliesslich für die Projektteile «neue Infotafeln», «Infoflyer», «Website» und «allgemeine Kosten» verwendet werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Eine Erneuerung der Weginfrastruktur ist angebracht. Die geplanten zusätzlichen Massnahmen dürften die Attraktivität des Weges für Gruppen steigern und die Epoche und das Werk von Jakob Stutz erlebbarer machen.

6. Direktion der Justiz und des Innern (Pilotprojekt «Zürich-Kompetenz») Gesuchsteller/in Direktion der Justiz und des Innern Vorhaben Im Kanton Zürich leben rund 100 000 Menschen muslimischen Glaubens. Es bestehen mindestens 73 muslimische Organisationen. Sowohl der Kanton als auch die muslimischen Dachverbände wünschen seit Längerem den Aufbau von Weiterbildungsangeboten u. a. für muslimische Schlüsselpersonen (Imame, Lehrkräfte, Verantwortliche z. B. für Frauen- und Jugendgruppen usw.). Der Bedarf an solchen Angeboten ist gross. Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) entwickelte zusammen mit dem Dachverband der muslimischen Gemeinschaften in Zürich VIOZ und dem Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Fribourg ein Angebot, das über eine reine Weiterbildung hinausgeht, indem es einen Lern- und Kommunikationsprozess in Gang setzen soll, der insbesondere die organisatorischen und gesellschaftlichen Kompetenzen der Schlüsselpersonen und dadurch der muslimischen Gemeinschaften stärken soll. Die geplante Weiterbildung umfasst drei grosse Themenfelder: – Kontext Schweiz und Kanton Zürich, – Pädagogik, Kommunikation, Arbeit mit bestimmten Zielgruppen (z. B. Jugendlichen), – kritische theologische Reflexionen in Bezug auf aktuelle Herausforderungen. Für die Zulassung der Teilnehmenden gilt ein klar festgelegter Aufnahmeprozess (einschliesslich Sicherheitsüberprüfung). Das Projekt dauert insgesamt 31 Monate. Vorgesehen sind zwei Ausbildungsdurchgänge für je zwölf Personen. Die Projektsteuerung obliegt einer Steuerungsgruppe, die aus je ein bis zwei Vertretungen der JI, der Universität Fribourg und dem VIOZ besteht.

Kosten Fr. 406 780 Beantragter Beitrag Fr. 385 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung VIOZ Fr.   11 780 Stiftungen Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr. 385 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es weist keine vorwiegend weltanschauliche bzw. religiöse Zielsetzung auf und fällt somit auch nicht unter den Ausschlusstatbestand von § 3 Abs. 2 lit. k VGF. Einerseits sollen die beteiligten Personen befähigt werden, ihre Kompetenzen in der religiösen Gemeinschaft weiterzugeben. Anderseits dürfte sich durch das Projekt ein Pool von Ansprechpersonen für eine gute Zusammenarbeit von muslimischen Gemeinschaften und dem Staat bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen bilden.

7. Gemeinde Richterswil (Plattform und Ausstellung über Zeitzeugen und Nachfahren des Waisenhauses Richterswil) Gesuchsteller/in Die Sozialbehörde Richterswil ist u. a. zuständig für Unterstützungsmassnahmen (u. a. die wirtschaftliche Sozialhilfe) für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Vorhaben Von 1909 bis 1962 war in Richterswil ein Waisenhaus in Betrieb, zuletzt als Jugendheim des Kantons. In den vergangenen Jahren meldeten sich bei der Gemeinde Personen, die dort als Zöglinge untergebracht waren, und wünschten Einsicht in ihre Akten oder Auskünfte. Die Gemeinde plant deshalb, eine entsprechende Informationsplattform zu schaffen und parallel dazu im Ortsmuseum eine temporäre Ausstellung zur Geschichte des Waisenhauses zu zeigen. In der Ausstellung werden auch die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen thematisiert. Das Ausstellungsprojekt umfasst Interviews mit Betroffenen, eine Schreibwerkstatt mit Ehemaligen des Waisenhauses, Führungen und Informationsveranstaltungen. Das Vorhaben richtet sich an die regionale und kantonale Öffentlichkeit. Kosten Fr. 110 450 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   15 450 Gemeinde Fr.   45 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000

Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es hat, da das Heim auch eine kantonale Institution war, überregionale Bedeutung. Es weist einen engen Zusammenhang mit der Wiedergutmachungsinitiative sowie dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (SR 211.223.13) auf. Die Aufarbeitung erfolgt äusserst sorgfältig und überzeugt durch den Einbezug von Betroffenen.

8. Förderverein Kinder- und Jugendtheater Kunterbunt (Ausbau Kunstraum) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2008. Er bezweckt die Förderung des Kinder- und Jugendtheaters unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Vorhaben Der Verein bietet für Kinder ab vier Jahren Theaterspiel- und gestalterische Kurse, einerseits in seinem Kurslokal in Schneisingen AG, anderseits in Dielsdorf im Teatro Dalla Piazza. Jährlich einmal spielt der Verein eine Aufführung mit allen Kindern und Jugendlichen (rund 100). In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Kursen so stark zugenommen, dass der Verein die Räumlichkeiten in Dielsdorf zum Teil sanieren und für einen breiteren Betrieb aufrüsten möchte. Notwendig sind die Erneuerung der Sanitäranlagen und ein neuer Bodenbelag im Ausbildungsraum. Neu sollen Gestelle, Werktische und Raumtrennungsmodule angeschafft werden. Kosten Fr. 70 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 30 000 Standortgemeinde und Kanton AG Fr. 20 000 Stiftungen Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt dient dazu, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitaktivität anbieten zu können und das kulturelle Angebot auszubauen.

9. Institut für Landschaft und Freiraum der Hochschule für Technik, Rapperswil (Publikation «Erholung in siedlungsnahen Wäldern») Gesuchsteller/in Das Institut erarbeitet fachliche Grundlagen, anwendbare Werkzeuge sowie praktische Lösungen für eine nachhaltige und gezielte Gestaltung von Landschaft und Freiraum. Vorhaben Siedlungsnahe Wälder geraten als Erholungsräume zunehmend unter Druck. Dies gilt auch für die Agglomeration Zürich. Mit dem Forschungsprojekt «Erholungswälder in Siedlungsnähe» liefert das Institut Erkenntnisse zum Erhalt der Erholungsqualität von Wäldern, die auch für den Kanton Zürich von öffentlichem Interesse sind. Mit einer Publikation dokumentiert das Institut die Ergebnisse seiner Forschungsarbeit und zeigt gleichzeitig ein Stück Zürcher Forstgeschichte auf. Das 90-seitige Buch erscheint beim vdf Hochschulverlag AG in einer Auf‌lage von 400 Exemplaren. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 36. Zusätzlich soll eine Open-Access-Version zum freien Herunterladen zur Verfügung gestellt werden. Kosten Fr. 64 560 Beantragter Beitrag Fr.   5 234 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 12 000 Gemeinde Fr.   1 000 Andere Kantone Fr.   6 000 Bund Fr. 20 000 Stiftungen/Private Fr. 20 326 Gewährter Beitrag Fr. 5 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 4 Abs. 3 VGF (Ausschluss von Beiträgen unter Fr. 10 000). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorliegenden Fall gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF abgewichen werden, da das Gesuch noch vor dem Inkrafttreten des LFG und der VGF eingereicht wurde, als der Mindestbetrag gemäss den Fondsrichtlinien Fr. 5000 betrug, und die Publikation von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung ist. Aus diesem Grund entspricht sie auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikationen. Die Publikation ermöglicht es, die Erkenntnisse über die Erholungsqualität der Wälder einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

10. Verein CH2021 (50 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen) Gesuchsteller/in Der Verein koordiniert und vernetzt in allen Landesteilen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Jubiläum «50 Jahre Frauenstimmrecht in der Schweiz». Vorhaben Einerseits erstellt und betreut der Verein die virtuelle Plattform www.ch2021.ch, anderseits knüpft er ein gesamtschweizerisches Kontaktnetz, um unterschiedliche Aktivitäten und Projekte zum Thema 50 Jahre Frauenstimmrecht zu fördern. Zudem unterstützt er einzelne Akteurinnen und Akteure beim Beschaffen finanzieller Mittel. Zielgruppe der Aktivitäten ist die breite Bevölkerung. Kosten Fr. 360 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   60 000 Andere Kantone Fr.   80 000 Darlehen Fr.   70 000 Stiftungen/Private Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen Die anderen Kantone haben sich mit einem Beitrag von mindestens Fr. 60 000 am Vorhaben zu beteiligen. Andernfalls erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG (Bezug zum Kanton Zürich) und § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger Leistungsausweis). Von diesen Bestimmungen kann jedoch im vorliegenden Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von nationaler Bedeutung im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b VGF handelt. Hinzu kommt, dass es noch in diesem Jahr umgesetzt werden muss.

11. Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (neue Beratungsstelle) Gesuchsteller/in Die Stiftung bezweckt das Führen einer niederschwelligen, unabhängigen nationalen Ombudsstelle zur Stärkung der Kinderrechte. Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenkonvention, ihrer Zusatzprotokolle und weiterer Grundlagen berät und informiert sie Kinder und Jugendliche in der Schweiz in Bezug auf ihre Rechte. Sie vermittelt zwischen ihnen und beispielsweise Gerichten, Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Organisationen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasst sind. Sie leistet auch Präventionsarbeit zum nachhaltigen Schutz und zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stiftung ist eine Gründung des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz.

Vorhaben Der Kanton hat den Verein Kinderanwaltschaft zugunsten des Programms «childfriendly justice 2020» mit einem Beitrag von Fr. 412 000 unterstützt (RRB Nr. 170/2015). Das auf acht Jahre angelegte Programm machte sich u. a. stark für eine nationale Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKR). Im Jahr 2020 stimmten die eidgenössischen Räte einer Motion von Ständerat Ruedi Noser zur Schaffung einer solchen Ombudsstelle zu. Sofern das nun auszuarbeitende Gesetz vom Parlament erlassen wird, kann für 2026 mit dem Start des operativen Betriebs der öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle gerechnet werden. Die neugegründete Stiftung wird die Funktion einer nationalen OSKR als Pilotprojekt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 wahrnehmen. Bis spätestens Ende 2025 soll es eine gesetzliche Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle geben, welche die Stiftung in dieser Tätigkeit ablösen soll. Die Stiftung beabsichtigt, sich in Partnerschaft mit Bund, Kantonen, Behörden, Gerichten und der Polizei für die lückenlose Umsetzung einer kindgerechten Justiz einzusetzen. Sie will sich als Spezialistin in gerichtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren und als fachkompetente Institution etablieren. Kosten Fr. 5 000 000 Beantragter Beitrag Fr.    461 466 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.    200 000 Kantone (ohne Zürich) Fr. 3 088 534 Bund Fr. 1 250 000 Gewährter Beitrag Fr.    461 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Verfügt die Stiftung OSKR bei der Übernahme der OSKR-Aufgabe durch eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle noch über Gelder des Kantons Zürich, ist dieser Betrag dem Gemeinnützigen Fonds zurückzuzahlen. (Die Stiftung OSKR ist ein auf Ende 2025 befristetes Pilot- bzw. Übergangsprojekt, da ihre Tätigkeit durch eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle per 1. Januar 2026 übernommen werden soll.) – Muss das Projekt abgebrochen werden, sind dem Gemeinnützigen Fonds die noch vorhandenen Gelder des Kantons Zürich zurückzuerstatten. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG (Bezug zum Kanton Zürich) und § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger Leistungsausweis). Von diesen Bestimmungen kann jedoch im vorliegenden Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von nationaler Bedeutung im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b VGF handelt. Hinzu kommt, dass es – auch im öffentlichen

Interesse – rasch umgesetzt werden muss.

Es ist unbestritten, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Kinderrechte zu wenig beachtet werden. Hier wird die Stiftung OSKR einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Davon profitieren in erster Linie Kinder und Jugendliche. Das Projekt schliesst eine zeitliche Lücke, bis mutmasslich 2026 die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene für eine nationale Kinder-Ombudsstelle in Kraft gesetzt werden können. Die beantragten Beiträge sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar.

12. Stiftung Forelhaus Zürich (Ersatz- und Erweiterungsbau des Betreuten und Begleiteten Wohnens) Gesuchsteller/in Die Stiftung Forelhaus Zürich bezweckt die Bereitstellung und den Betrieb von sozialtherapeutischen Wohneinrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen. Vorhaben Die Stiftung bietet abstinenten Suchtmittelabhängigen die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der Sozialtherapie in das Betreute oder Begleitete Wohnen (BBW) überzutreten. Um dem grossen Bedarf zu entsprechen, ist ein Ausbau des Platzangebotes im Forelhaus Zürich notwendig. Die Stiftung plant an der Seebacherstrasse 72/74 in Zürich einen Ersatz- und Erweiterungsbau für Begleitetes Wohnen und frei vermietbare Kleinwohnungen. Aufgrund der geplanten Aufteilung zwischen betreuten und freitragenden Wohnungen kann zukünftig je nach Platzbedarf ein Wechsel von Fremd- zu Eigennutzung erfolgen. Dies soll der Stiftung die Grundlage für eine flexible und dem Bedarf angepasste Entwicklung des BBW legen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben betragen rund 12,3 Mio. Franken, davon entfallen Fr. 7 083 422 auf den vom Gemeinnützigen Fonds förderbaren Anteil für BBW. Kosten Fr. 7 083 422 Beantragter Beitrag Fr.    450 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.    500 000 Gemeinde Fr.    150 000 Stiftungen/Private Fr. 1 400 000 Darlehen Reformierte Kirchgemeinde Fr. 1 500 000 Hypotheken Fr. 3 083 422 Gewährter Beitrag Fr.    450 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Der Ersatz- und Erneuerungsbau ermöglicht mehr Menschen mit Suchtproblemen einen Wohnplatz mit professioneller Unterstützung. Sowohl Fremd- als auch Eigennutzung können sinnvoll nebeneinander geführt werden und schaffen zudem einen Erweiterungsspielraum bei veränderten Verhältnissen des BBW.

13. Verein Fructus – Vereinigung zur Förderung alter Obstsorten (Neugestaltung Fructus Obstlehrpfad und Pavillon) Gesuchsteller/in Der Verein bezweckt den Erhalt und die Verbreitung alter, vom Aussterben bedrohter Obstarten und Obstsorten. Vorhaben Der Verein hat vor mehr als zehn Jahren einen Obstlehrpfad mit zwölf Stationen zu den Themen Geschichte des Obstbaus und Biodiversität eingerichtet, angelehnt an eine 8 km lange Wanderroute von Höri nach Steinmaur. Inzwischen weisen das Tafelmaterial entlang des Lehrpfads sowie ein dazugehöriger Infopavillon infolge der Witterung starke Schäden auf. Die Tafeln müssen ersetzt und die Inhalte zeitgemäss überarbeitet werden. Der Infopavillon soll attraktiver und besser auf die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher – insbesondere von Schulen – ausgerichtet werden. Kosten Fr. 42 120 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   5 000 Gemeinden Fr.   5 000 Stiftungen/Private Fr. 11 000 Sponsoren Fr. 11 120 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Neugestaltung des Obstlehrpfads und des Pavillons ist sinnvoll und notwendig. Der Lehrpfad samt Pavillon stellt für die Bevölkerung des Kantons Zürich und insbesondere für Schulklassen ein lehrreiches Ausflugsziel dar. Die Geschichte und die Praxis des Obstbaus sowie weitere Themen der Biodiversität können dadurch einer breiten Bevölkerung vermittelt werden.

14. Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (Aufklärungskampagne Milizarbeit in Behördenämtern) Gesuchsteller/in Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) besteht seit 1909. Er bezweckt die Wahrung, Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der politischen Gemeinden des Kantons Zürich und die Behandlung von Fragen der Gemeindeorganisation und Gemeindeverwaltung.

Vorhaben In den vergangenen Jahren ist es schwieriger geworden, Milizämter in den Gemeinden mit geeigneten Personen zu besetzen. Der GPV möchte mit einer Kampagne die Gemeinden im Hinblick auf die kommunalen Erneuerungswahlen 2022 dabei unterstützen, genügend und fähige Kandidatinnen und Kandidaten für die Behördenämter und Kommissionen in den Gemeinden zu finden. Im Rahmen des Projektes sollen Leporellos, Plakate und Broschüren erstellt werden, die als Kommunikationsmittel dienen. Die Gemeinden sollen diese Mittel jeweils auf ihre Bedürfnisse anpassen und für ihre eigenen Kampagnen verwenden können. Kosten Fr. 100 000 Beantragter Beitrag Fr.   70 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   30 000 Gewährter Beitrag Fr. 70 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt ist sinnvoll und seriös. Es hat mit der Stärkung der Milizarbeit einen wichtigen Themenbereich zum Gegenstand.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Verein Metropole Schweiz (Publikation «Zürich Nord im Wandel der Zeit») Fr. 35 000 2. Neue Helvetische Gesellschaft Winterthur (Pilotprojekt Demokratie und Migration) Fr. 60 000 3. Verband Industriekultur und Technikgeschichte Schweiz (VINTES) (Industriekultur-Atlas) Fr. 25 000 4. Verein Schweizerisches Sozialarchiv (Erschliessung und Digitalisierung des Bildbestandes von «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte») Fr. 200 000 5. Zweckverband Region Zürcher Oberland (Aufwertung Jakob-Stutz-Weg) Fr. 35 000 6. Direktion der Justiz und des Innern (Pilotprojekt «Zürich-Kompetenz») Fr. 385 000 7. Gemeinde Richterswil (Plattform und Ausstellung über Zeitzeugen und Nachfahren des Waisenhauses Richterswil) Fr. 50 000

8. Förderverein Kinder- und Jugendtheater Kunterbunt (Ausbau Kunstraum) Fr. 10 000 9. Institut für Landschaft und Freiraum der Hochschule für Technik, Rapperswil (Publikation «Erholung in siedlungsnahen Wäldern») Fr. 5 000 10. Verein CH2021 (50 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen) Fr. 50 000 11. Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (neue Beratungsstelle) Fr. 461 000 12. Stiftung Forelhaus Zürich (Ersatz- und Erweiterungsbau des Betreuten und Begleiteten Wohnens) Fr. 450 000 13. Verein Fructus – Vereinigung zur Förderung alter Obstsorten (Neugestaltung Fructus Obstlehrpfad und Pavillon) Fr. 10 000 14. Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (Aufklärungskampagne Milizarbeit in Behördenämtern) Fr. 70 000 Total Fr. 1 846 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinanzierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage).

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dispositiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Luftfahrt, Art. 6, Art. 9 und Art. 11 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. August 2021, 1. Januar 2022, 1. Mai 2022, 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. September 2023, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

Zitiert in