RRB Nr. 208/2023
Kantonspolizei, Ersatz- und Zusatzbeschaffung IT-Arbeitsplatz-Hardware, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023
208. Kantonspolizei, Ersatz- und Zusatzbeschaffung IT-Arbeitsplatz-Hardware (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 94/2019 wurden für die Ersatzbeschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware und Hardware-Dienstleistungen bei der Kantonspolizei insgesamt 8,9 Mio. Franken bewilligt. Der Auftrag für die darin enthaltene Ersatzbeschaffung von Notebooks sowie Desktopcomputer für rund 3820 IT-Arbeitsplätze wurde zu insgesamt Fr. 7 433 000 an die Abraxas Informatik AG, Zürich, vergeben. Bis jetzt wurden 3490 Arbeitsplätze ersetzt. Aufgrund von Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung sind die bewilligten Ausgaben ausgeschöpft.
B. Zusätzliche gebundene Ausgabe Für die Ersatz- und Zusatzbeschaffung der IT-Arbeitsplatz-Hardware soll zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 94/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt werden. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 10 100 000. Ausgabenpositionen (in Franken) Investitions- Erfolgs- Total rechnung rechnung
Ausgaben gemäss RRB Nr. 94/2019 7 380 000 1 520 000 8 900 000 Zusätzliche Ausgabe für: – Beschaffung zusätzlicher Arbeitsplatz- 480 000 480 000 Hardware (u. a. 330 Notebooks) – Beschaffung von zusätzlichem Zubehör 440 000 440 000 (vor allem zusätzliche Monitore und Docking-Stations) – Jährlicher Ersatz in den Jahren 2023 und 224 000 224 000 2024 (u. a. jährlich 56 Notebooks gemäss Erfahrungswerten) Vergaberelevantes Zwischentotal 1 144 000 1 144 000 – Unvorhergesehenes/Rundung 56 000 56 000 Zwischentotal zusätzliche Ausgabe 1 200 000 1 200 000 Total Ausgaben (RRB Nr. 94/2019 und 8 580 000 1 520 000 10 100 000 zusätzliche Ausgaben)
Die Gründe für die Abweichungen gegenüber der Planung liegen in folgenden Gegebenheiten: – Beschaffung zusätzlicher Notebooks für mobiles Arbeiten (u. a. für Homeoffice während der Coronamassnahmen) – Zusätzliche Arbeitsplatz-Hardware in Verkehrspolizeistützpunkten und Polizeistationen, auch in Zonen mit Publikumsverkehr (Umsetzung Zwei-Zonen-Sicherheitskonzept) sowie für zusätzliche Temporär-, Teilzeit- und Praktikumsarbeitsplätze – Nachrüstung der Arbeitsplätze aus ergonomischen Gründen (grössere Monitore) – Preisanstieg für Arbeitsplatz-Hardware gegenüber Kostenschätzung Anfang 2019 (im Rahmen des Vertrages) Mit den zusätzlich zu beschliessenden Ausgaben sollen der erforderliche Ersatz und die Zusatzbeschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware bis Anfang 2024 sichergestellt werden.
C. Vergabeerhöhung und Finanzierung Die zusätzlichen Beschaffungen sollen weiterhin durch die Abraxas Informatik AG erfolgen, die bereits über die notwendigen Erfahrungen verfügt. Daher soll gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) der Betrag der Vergabe an die Abraxas Informatik AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 94/2019 für die Ersatz- und Zusatzbeschaffung der IT-Arbeitsplatz-Hardware von Fr. 7 433 000 um Fr. 1 144 000 auf Fr. 8 577 000 erhöht werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 56 000 auf Fr. 8 633 000 erhöhen. Vergaben (in Franken) Investitions- Erfolgs- Total rechnung rechnung
Vergabe an die Abraxas Informatik AG, 5 960 645 1 472 355 7 433 000 Zürich; gemäss RRB Nr. 94/2019 Vergabeerhöhung für Beschaffung zusätz 1 144 000 1 144 000 licher Arbeitsplatz-Hardware, zusätzliches Zubehör und jährlichen Ersatz in den Jahren 2023 und 2024 Vergaberelevantes Zwischentotal 7 104 645 1 472 355 8 577 000 Unvorhergesehenes/Rundung 56 000 56 000 Total Vergaben (RRB Nr. 94/2019 und 7 160 645 1 472 355 8 633 000 zusätzliche Ausgaben)
Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. aus Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die einmaligen zusätzlichen Ausgaben für die Ersatz- und Zusatzbeschaffung der IT-Arbeitsplatz-Hardware betragen Fr. 1 200 000. Dieser Betrag ist im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026, Planjahr 2024, enthalten und wird der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen – bei einer Nutzungsdauer von rund fünf Jahren – jährlich rund Fr. 244 500, davon rund Fr. 240 000 für Abschreibungen und rund Fr. 4500 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Ersatz- und Zusatzbeschaffung der IT-Arbeitsplatz-Hardware wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 94/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 10 100 000.
II. Der Betrag der Vergabe an die Abraxas Informatik AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 94/2019 für die Ersatz- und Zusatzbeschaffung der IT- Arbeitsplatz-Hardware wird von Fr. 7 433 000 auf Fr. 8 577 000 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 8 633 000 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli