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Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

RRB Nr. 220/2010 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 17. Feb. 2010

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-220-2010/de/gemeindewesen-politische-gemeinde-knonau-neue-gemeindeordnung-genehmigung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 220/2010

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2010

220. Gemeindeordnung (Knonau)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Knonau haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2009 eine Totalrevision ihrer Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die neue Kantonsverfassung sowie an das Gesetz über die politischen Rechte. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Knonau am 29. November 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Politische Gemeinde Knonau, Gemeindeverwaltung, 8934 Knonau, an den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi