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Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Personalrestaurant, Instandsetzung und Erweiterung, neue und gebundene Ausgabe

RRB Nr. 225/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 11. März 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-225-2020/de/justizvollzugsanstalt-poschwies-personalrestaurant-instandsetzung-und-erweiterung-neue-und-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 225/2020

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Personalrestaurant, Instandsetzung und Erweiterung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2020

225. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Personalrestaurant

Erwägungen

(Instandsetzung und Erweiterung, Ausgabenbewilligung)

Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (JVA) wurde 1995 eröffnet. Das Personalrestaurant befindet sich noch weitgehend im ursprünglichen Zustand. Die Installationen und Einrichtungen (z. B. Lüftung, Gastronomieeinrichtungen) haben zum Teil das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Zudem können die geltenden Normen bezüglich der Arbeitshygiene nicht mehr eingehalten werden und es fehlen Sanitäranlagen sowie Garderoben für die Mitarbeitenden. Das Restaurant verfügt auch nicht mehr über die notwendige Kapazität für die heute insgesamt 260 Personalstellen. Über die Mittagszeit kommt es regelmässig zu Engpässen bei der Speiseausgabe. Die Aufenthaltsqualität genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Da sich die Mitarbeitenden den ganzen Tag in den einheitlich gestalteten Räumen der JVA aufhalten, muss ihnen für die Pausen ein attraktives Restaurant mit angenehmer Atmosphäre und zeitgemässem Verpflegungsangebot zur Verfügung stehen. Es ist auch für die Anstaltssicherheit von Bedeutung, dass sich das Personal vor Ort verpflegt und somit bei einem grösseren Ereignis abrufbar ist. Mit Beschluss Nr. 1091/2018 entschied der Regierungsrat, dass in der JVA rund 120 zusätzliche Vollzugsplätze mit einer Erweiterungsmöglichkeit auf 180 Plätze geschaffen werden sollen. Entsprechend erhöht sich die Zahl der Mitarbeitenden und somit auch der Sitzplatzbedarf im Personalrestaurant. In den kommenden Jahren wird in der JVA eine grosse Anzahl an Projekten realisiert. Es werden zeitweise bis zu 100 externe Handwerkerinnen und Handwerker gleichzeitig in der Anstalt tätig sein. Diese sollen tagsüber aufgrund der umfangreichen Ein-/Austrittsprozedur mehrheitlich in der Anstalt verpflegt werden. Deshalb muss das notwendige Provisorium grösser dimensioniert werden als das Personalrestaurant selber. Nach der Instandsetzung wird das Provisorium während mehrerer Jahre für die Verpflegung der externen Personen weitergenutzt.

Projektbeschrieb Personalrestaurant Das bestehende Restaurant soll mit einem Anbau von 76 auf 136 Sitzplätze erweitert werden. Die technischen Installationen und die Betriebseinrichtungen werden modernisiert und die Oberflächen erneuert. Es werden auch alle weiteren Normen und Anforderungen erfüllt, insbesondere bezüglich der Arbeitshygiene sowie der fehlenden Sanitäranlagen und Garderoben für die Mitarbeitenden. Die grössere Sitzplatzkapazität erfordert zudem eine zusätzliche WC-Einheit für die Restaurantgäste. Um den speziellen Bedürfnissen an die Personalverpflegung in einer geschlossenen Anstalt gerecht zu werden, soll auch die heutige gastronomische Vielfalt an kalten und warmen Speisen angemessen berücksichtigt werden. Dank entsprechender Gastronomieinfrastruktur ist eine grössere Auswahl und insbesondere auch ein individuelles Zusammenstellen von Speisen möglich. Die grosszügigeren Platzverhältnisse im Bereich der Essensausgabe beseitigen zudem die bisherigen Engpässe. Aufgrund der einfachen Bauweise des Anbaus können verhältnismässig preiswert 60 zusätzliche Sitzplätze geschaffen werden. Es wird bewusst auf teure Materialien und Ausstattungen verzichtet. Die Instandsetzung und Erweiterung des Personalrestaurants erfolgt im laufenden Gefängnisbetrieb. Aus Sicherheitsgründen sind verschiedene kostenintensive Spezialmassnahmen im Bereich Baulogistik und Bewachung durch Dritte erforderlich. Der Bau einer Photovoltaikanlage wurde geprüft, wird in diesem Gebäude jedoch nicht weiterverfolgt, da die zu erstellende Dachfläche lediglich 60 m² beträgt. Diese ist zudem mit Oblichtern bestückt.

Provisorium Ein beträchtlicher Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf das Provisorium für das Restaurant. Ohne dieses müssten Mitarbeitende und die Handwerkerinnen und Handwerker über die Mittagszeit die JVA verlassen, um sich extern zu verpflegen. Aus Sicherheitsgründen ist dies keine Option. Einerseits wäre bei grösseren Ereignissen zu wenig Personal verfügbar. Anderseits wäre die Eingangsporte nicht in der Lage, eine derart grosse Zahl an Bewegungen zu bewältigen. Deshalb wird für die Bauzeit ein Restaurantprovisorium mit 170 Sitzplätzen mit Containern erstellt. Das Provisorium muss genügend gross dimensioniert sein, um auch die Handwerkerinnen und Handwerker der verschiedenen anderen Bauprojekte innerhalb der JVA aufzunehmen. Es ist ein Bereich für die selbstständige Verpflegung externer Personen vorgesehen. Nach der Inbetriebnahme des erweiterten Personalrestaurants steht das Provisorium weiterhin für mindestens zwei Jahre bis zu 100 Handwerkerinnen und Handwerkern zur Verfügung.

Finanzierung Die Kosten für die Instandsetzung und Erneuerung des Personalrestaurants belaufen sich auf Fr. 4 600 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 12. Juni 2019; Preisstand 1. April 2019, 1036,8 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 220 000 2 Gebäude 2 555 000 3 Betriebseinrichtungen 340 000 4 Umgebung 105 000 5 Baunebenkosten 815 000 6 Reserve 410 000 9 Ausstattung 155 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 4 600 000 Bei den Kosten für die Instandsetzung des bisherigen Gebäudeteils in der Höhe von Fr. 1 400 000 sowie den Kosten von Fr. 1 500 000 für das Provisorium handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da sie zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Dagegen handelt es sich bei den Kosten von Fr. 1 700 000 für den Anbau zur Erweiterung des Personalrestaurants um neue Ausgaben gemäss § 37 Abs. 1 CRG. Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Instandsetzung bisheriger Gebäudeteil 1 400 000 1 400 000 Anbau zur Erweiterung 1 700 000 1 700 000 Provisorium 1 500 000 1 500 000 Total 2 900 000 1 700 000 4 600 000 Für das Projekt sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 900 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 700 000, insgesamt Fr. 4 600 000, vom Regierungsrat zu bewilligen.

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 201 246 26,11 80 15 016 9 009 24 025 Hochbauten Rohbau 2 256 363 5,57 40 6 409 1 923 8 332 Hochbauten Ausbau 798 389 17,36 30 26 613 5 988 32 601 Hochbauten Installationen 2 138 804 46,50 30 71 293 16 041 87 334 Hochbauten Ausstattung 205 198 4,46 5 41 040 1 539 42 579 Total 4 600 000 100 160 371 34 500 194 871 In den Gesamtkosten von Fr. 4 600 000 sind die mit Verfügung der Baudirektion vom 22. Juli 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 565 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Ausgaben für das Mobiliar von Fr. 155 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, Konto 5060 0 00000. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, Konto 5041 0 00000. Für das Vorhaben sind im Budget 2020 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020– 2023 ausreichend Mittel eingestellt. Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich mit anderen Vorhaben priorisiert wird.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung und Erweiterung des Personalrestaurants in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies werden eine neue Ausgabe von Fr. 1 700 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 900 000, insgesamt Fr. 4 600 000, bewilligt. Davon gehen Fr. 4 445 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 155 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug.

II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Der mit Verfügung der Baudirektion vom 22. Juli 2019 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 565 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in