RRB Nr. 227/2010
Dringliche Anfrage von René Isler, Winterthur, Christoph Holenstein, Zürich, und Michael Welz, Oberembrach, betreffend Datenverbund zwischen den Behörden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 29/2010
Sitzung vom 17. Februar 2010
227. Dringliche Anfrage (Datenverbund zwischen den Behörden) Die Kantonsräte René Isler, Winterthur, Christoph Holenstein, Zürich, und Michael Welz, Oberembrach, haben am 1. Februar 2010 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Es wurde schon öfters publik, dass Fallbearbeitungen in Strafsachen infolge fehlenden Datenverbunds zwischen Polizei, Strafverfolgung und Gerichten wegen nicht kompatiblen EDV-Applikationen das vorhandene Rationalisierungpotenzial nicht ausschöpfen und so unnötige Kosten verursachen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie werden heute Falldaten bei Vergehen, Verbrechen und Übertretungen zwischen Polizei, Strafuntersuchungsbehörden, Gerichten, Vollzugs- und übrigen beteiligten Verwaltungsbehörden gegenseitig übermittelt?
2. Wie werden heute Tatbestandsrapporte von Seiten der Polizei an die Strafuntersuchungsbehörenden und die empfangsberechtigten Verwaltungsbehörden (z. B. Amt für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, Migrationsamt) übermittelt und mit welchem Aufwand werden die relevanten und notwendigen Daten durch die Empfänger herausgezogen?
3. Welche EDV-Applikationen sind heute unter den genannten Behörden schon kompatibel?
4. Wie handhaben andere Kantone und das benachbarte Ausland (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich) den Datentransfer zwischen den genannten Behörden untereinander?
5. Gibt es eventuell schon erprobte Produkte auf dem Markt?
6. Was würde ein einheitlicher Datenverbund kosten und welche qualitativen und quantitativen Verbesserungen liessen sich dadurch erzielen, insbesondere welche Doppelspurigkeiten würden dadurch eliminiert?
7. Wie sieht ein etwelcher Datenverbund zwischen den kantonalen Polizeiorganen aus?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage René Isler, Winterthur, Christoph Holenstein, Zürich, und Michael Welz, Oberembrach, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Die Kantonspolizei Zürich wie auch die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur und die meisten Gemeindepolizeien arbeiten mit dem Polizeiinformationssystem POLIS (vgl. POLIS-Verordnung vom 13. Juli 2005, LS 551.103). Die Strafuntersuchungsbehörden (namentlich Staatsanwaltschaften und Jugendanwaltschaften) arbeiten mit dem Rechtsinformationssystem RIS. POLIS und RIS sind je in sich geschlossene Systeme, die auf unterschiedlichem technischem Weg die höchsten Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsstufe 3) gemäss Informatiksicherheitsverordnung vom 17. Dezember 1997 (LS 170.8) erfüllen. Traditionell werden Polizeirapporte und alle zugehörigen Beilagen (z. B. Einvernahmeprotokolle) mit Unterschrift in Papierform an die Strafuntersuchungsbehörden weitergegeben. Gleiches gilt für den Verkehr mit anderen Stellen (z. B. Strassenverkehrsamt, Migrationsamt). Bereits 2008 starteten die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern ein gemeinsames Projekt, um Daten auf einer sicheren Grundlage austauschen zu können. Dazu sollten die Sicherheitseinrichtungen der beiden genannten Informatikbereiche kompatibel gemacht und gemeinsam weiterentwickelt werden. Diese Sicherheitsmassnahmen zwischen Kantonspolizei und Strafuntersuchungsbehörden sind bis Mitte dieses Jahres vereinheitlicht. Anschliessend wird der sicheren elektronischen Übermittlung – soweit datenschutzrechtlich zulässig – nichts mehr im Wege stehen. In einem weiteren Schritt sollen POLIS und RIS so weiterentwickelt werden, dass die übermittelten Daten weitgehend automatisiert in das System des Empfängers übernommen werden können. Grundlage für diesen standardisierten Datenaustausch bildet der sogenannte e-CH- Polizeistandard.
Zu Frage 4: Der künftig von Polizei und Strafuntersuchungsbehörden verwendete e-CH-Standard ist ein Bundesstandard, der auch in anderen Kantonen eingesetzt wird. Er bildet die Grundlage für den sicheren Datenaustausch zwischen Polizeistellen der Kantone und des Bundes und der Kantone untereinander. Vertiefte Abklärungen zu den Lösungen in anderen Ländern sind innert der für die Beantwortung der dringlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es ist indessen davon auszugehen, dass auch unsere Nachbarländer den Datentransfer standardisiert abwickeln. Zu Frage 5: Der erwähnte e-CH-Polizeistandard ist eine erprobte, standardisierte Lösung. Auch die übrigen Massnahmen zur Erfüllung der Anforderung gemäss Informatiksicherheitsverordnung (z. B. Verschlüsselung) sind Standardlösungen und entsprechen den Empfehlungen des Kantonalen IT-Teams (KITT) gemäss KITT-Verordnung vom 14. Dezember 2005 (LS 170.7). Zu Frage 6: Die Anpassungen an POLIS und RIS sind im Budget 2010 bzw. im KEF 2010–2013 eingestellt. Insgesamt dürften sich die Kosten auf mehrere Millionen Franken belaufen, wobei darin auch Anpassungen und Weiterentwicklungen an den Systemen enthalten sind, die unabhängig von der Standardisierung erforderlich wären. Zu Frage 7: In den einzelnen Kantonen werden bei Polizeien und Strafuntersuchungsbehörden unterschiedliche Systeme eingesetzt. Der erwähnte e-CH-Standard bildet die Grundlage für den Austausch zwischen diesen verschiedenen Systemen. Von ebenso grosser Bedeutung ist der Informationsaustausch zwischen den Polizeien der verschiedenen Kantone auf der Basis von Bundessystemen, namentlich dem automatisierten Fahndungssystem RIPOL, das in Art. 351bis StGB (SR 311.0) seine Rechtsgrundlage hat.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi