RRB Nr. 23/2009
Anfrage Eva Gutmann, Zürich, betreffend Fachstelle für Verhaltenssucht, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 361/2008
Sitzung vom 6. Januar 2009
23. Anfrage (Fachstelle für Verhaltenssucht) Kantonsrätin Eva Gutmann, Zürich, hat am 27. Oktober 2008 folgende Anfrage eingereicht: Stoffungebundene Süchte oder Verhaltenssüchte haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Hierzu gehören unter anderen Online- und Computersucht, Glücksspielsucht, Sammelsucht und Kaufsucht. Auch wenn diese Abhängigkeitsformen in der Öffentlichkeit weniger störend auffallen als beispielsweise die Opiatsucht, sind die damit einhergehenden volkswirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden beträchtlich. Heute übersteigt die Nachfrage nach spezifischer Information, Beratung und Therapie das Angebot bei Weitem. Ratsuchende werden oftmals zwischen mehreren Fachstellen hin- und hergeschoben. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Fachstelle wurde von Ambros Uchtenhagen, emeritierter Professor für Sozialpsychiatrie der Universität Zürich, am 5. Januar 2007 in der Presse bejaht. Da die Betroffenen auf ein niederschwelliges Angebot angewiesen sind und die Erfahrung zeigt, dass Betroffene sich nicht direkt an psychiatrische Dienste oder Therapiestellen für Drogen- oder Alkoholkranke wenden wollen, macht ein Fachstellenkonzept, wie es die Stiftung «Pro Offene Türen Schweiz» vorschlägt, Sinn und wäre geeignet, als Pilotprojekt während zweier Jahre den Umgang mit diesen neuen Suchtformen zu optimieren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, ein entsprechendes Fachkonzept aus bestehenden Budgetposten als Pilotprojekt während zweier Jahre zu unterstützen und damit wertvolle Erfahrungen zu gewinnen und somit die Angebote im Bereich Süchte den Entwicklungen anzupassen?
2. Hat der Regierungsrat Pläne, wie den neuen Suchtformen mit Präventions- und Unterstützungsangeboten begegnet werden kann?
3. Welche Beratungsstellen befassen sich neben der Offenen Tür Zürich aktuell kompetent mit diesem Thema?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Eva Gutmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Unter dem Begriff der Verhaltenssucht werden exzessiv ausgeübte Verhaltensweisen verstanden, die mit einem Kontrollverlust einhergehen und Merkmale einer psychischen Abhängigkeit mit entsprechendem Leidensdruck und negativen Konsequenzen auf das alltägliche Leben aufweisen. In dieser Hinsicht gleichen die Auswirkungen von suchtartig verändertem Verhalten denjenigen einer Suchtmittel bedingten Abhängigkeit. Neurophysiologische Untersuchungen legen nahe, dass auch stoffungebundenes, süchtiges Verhalten – analog zu den Befunden bei psychotropen Substanzen – ein durch Konditionierung erlerntes Verhaltensmuster darstellt; es geht mit einer Aktivierung des sogenannten Belohnungssystems im menschlichen Gehirn einher. Aufgrund der vielfältigen Gemeinsamkeiten zwischen der Substanzabhängigkeit und exzessiven Verhaltensweisen mit suchtartigem Charakter lassen sich die Therapieansätze aus der stoffgebundenen Suchttherapie auf die Behandlung der Verhaltenssüchte übertragen. Bei Personen, die von psychotropen Substanzen abhängig sind, finden sich häufig gleichzeitig psychische Erkrankungen, ohne deren Behandlung auch die Suchttherapie häufig wenig erfolgreich verläuft. Kürzlich durchgeführte Studien bei internetsüchtigen Personen lassen vermuten, dass ihre Verhaltenssucht ein Symptom einer zugrunde liegenden Depression oder Angststörung darstellen kann. Diesem Gesichtspunkt ist bei Beratungs- und Behandlungsangeboten Rechnung zu tragen. Zu Frage 1: Das Kantonale Sozialamt steht mit der Offenen Tür Zürich (otz) seit vielen Jahren in Kontakt und ist mit deren Verhältnissen bestens vertraut. Es führt mit dieser Institution sowohl im Rahmen der Erarbeitung des Versorgungskonzepts «Selbsthilfegruppenförderung im Kanton Zürich» als auch bei der jährlichen Unterstützung des Selbsthilfezentrums otz entsprechende Verhandlungen. Der Betrieb des Selbsthilfezentrums ist unbestritten und wird auch von der Dachorganisation zur Koordination und Förderung von Selbsthilfegruppen in der Schweiz, der Stiftung KOSCH mit Sitz in Basel, unterstützt. Der Kanton Zürich subventionierte 2008 die otz in diesem Bereich mit Fr. 45 000. Die Beratungsstelle der otz wird hingegen vom Kanton nicht unterstützt. Die otz erhält in diesem Jahr letztmals Beiträge der Stadt Zürich
für die Beratung finanzschwacher Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher.
Sie plant nun eine Reorganisation der Beratungsstelle und die Umwandlung in ein überregionales Kompetenzzentrum für Verhaltenssüchte (Fachstelle für Verhaltenssucht FAVES). Bereits im Sommer 2008 ist der Geschäftsleitung der otz mitgeteilt worden, dass neben der jährlichen Subvention für das Selbsthilfezentrum keine weiteren, kantonalen Mittel, auch nicht in Form von Projektbeiträgen, zur Verfügung stehen. Finanzielle Lücken, die durch den Wegfall der bisherigen Unterstützung durch die Stadt Zürich entstanden sind, können nicht durch Beiträge gedeckt werden, die von den kommunalen und regionalen Sozialdiensten im Rahmen der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz zu leisten wären. Neuerdings leisten nun aber die Lotteriegesellschaften Swisslos und Lotterie Romande zur Finanzierung von Präventions- und Suchtbekämpfungsmassnahmen im Bereich der Spielsucht Abgaben an die Kantone. Die Sicherheitsdirektion ist daran, zusammen mit dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich ein Konzept zu erarbeiten, um diese Geldmittel zweckbestimmt verwenden zu können. Es wird zu prüfen sein, ob im Rahmen dieses Konzepts die otz zur Beratung und Behandlung von Spielsüchtigen mit einbezogen werden kann. Zu Frage 2: Der Kanton Zürich verfügt über Konzepte für Prävention und Gesundheitsförderung und ein breit angelegtes Netz von regionalen Suchtpräventionsstellen, die in der Lage sind, präventive Massnahmen neuen Bedürfnissen anzupassen (in Schlieren, Andelfingen, Horgen, Meilen, Uster, Bülach und in den Städten Winterthur und Zürich). Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich betrachten die Präventionsarbeit im Hinblick auf die Verhaltenssucht als Teil ihrer Aufgabe. Sie haben im Rahmen der Kampagnen «Sucht beginnt im Alltag» und «Setz eine Grenze» immer wieder mit Plakaten, Kino- und Fernsehspots und mit Informationsblättern auf verschiedene Verhaltenssüchte Bezug genommen. Dabei sind auch Adressen zur Behandlung und Beratung sowie Hinweise auf Selbsthilfegruppen und Schuldenberatungsstellen vermittelt worden. Unter dem Motto «massvoll – lustvoll» gibt es im Internetportal des Stellenverbunds der Zürcher Stellen für Suchtprävention einen Selbsttest, der auf reges Interesse stösst. Auch die Nummer 1/2008 des Magazins «laut & leise» der Stellen für Suchtprävention ist ganz den neuen Medien und der Online-Abhängigkeit
gewidmet. Zudem hat die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme unter Mitarbeit von Zürcher Suchtpräventionsstellen ein Faltblatt zum Thema Onlinesucht mit vielen Informationen für Eltern und Lehrkräfte veröffentlicht. Im nächsten Jahr wollen die Stellen für Suchtprävention eine umfangreiche Broschüre «Zappen
& Gamen» für den Kanton Zürich anpassen. Mit einem zusätzlichen Flyer, der auch in die wichtigsten Sprachen der Migrationsbevölkerung übersetzt werden soll, werden dann auch die Eltern breit informiert werden können. In den Schulen hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungsdirektion seit Januar 2008 eine CD-ROM zum Thema «Medienabhängigkeit» im Einsatz. Schliesslich ist auch auf das äusserst umfangreiche und vielfältige Angebot an Informationen für Betroffene sowie die Eltern- und Lehrerschaft im Internet hinzuweisen. Dieses Angebot umfasst praktisch alle Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Verhaltenssucht und erlaubt jeder Zielgruppe einen sehr niederschwelligen Zugang zu den benötigten Informationen. Insgesamt betrachtet, bestehen im Kanton Zürich bereits umfassende Präventions- und Unterstützungsangebote, ein weiterer Ausbau ist nicht notwendig. Zu Frage 3: Grundsätzlich sind die erwähnten regionalen Suchtpräventionsstellen Anlauf- und Informationsstellen für alle präventiven Anliegen. Sie haben auch den Auftrag, die regionalen Präventionsbemühungen zu koordinieren. Zudem gibt es über das Kantonsgebiet verteilt eine Vielzahl von Suchtberatungsstellen. Vor allem die mittelgrossen und grossen Stellen sind durchaus in der Lage, auch Fälle von Verhaltenssucht zu beraten bzw. die Betroffenen bei schwierigen Problemen an spezialisierte Fachleute weiterzuweisen. Der Vorteil dieser regionalen Stellen liegt in der Nähe zum Zielpublikum. Wie bei der Drogensucht sind Verhaltenssüchte mit dem Risiko von sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Personen und ihr Umfeld behaftet. Diesem Gesichtspunkt wird bereits jetzt angemessen Beachtung geschenkt (siehe auch Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 451/2004 betreffend Schuldenberatung und -prävention [Vorlage 4468]). Im Kanton Zürich erfüllen verschiedene, spezialisierte Stellen die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Schuldenberatung und der sozialen Absicherung. Da in dieser Hinsicht vor allem auch Jugendliche gefährdet sind, kommt den Jugendberatungen bzw. Jugendsekretariaten eine grosse Bedeutung zu. Diese Einrichtungen stehen für die Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien in schwierigen Lebenssituationen im ganzen Kantonsgebiet
zur Verfügung. Auch diese Stellen sind nahe bei den Problemen der Betroffenen angesiedelt und arbeiten mit anderen Beratungs- und Präventionsstellen zusammen. Süchtiges Verhalten kann Ursache oder Folge von anderen psychischen Problemen und Störungen (Komorbiditäten) sein. Im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen verfügt der
Kanton Zürich über ein breit ausgebautes Angebot. Zudem gibt es bei den rund 1200 Personen, die im Kanton Zürich zur selbstständigen, psychotherapeutischen Berufsausübung zugelassen sind, bereits schon eigentliche Spezialisierungen im Bereich der Verhaltenssüchte. Auch am Universitätsspital bestehen Spezialsprechstunden für nicht stoffgebundene Suchterkrankungen. Dass an der diesjährigen Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Zwangsstörungen von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten über «Zwangsstörungen – Einsichten und Auswege» diskutiert wird, spricht auch für eine gestiegene Akzeptanz psychiatrischer Hilfe. Hilfe bekommen betroffene Personen schliesslich auch im Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen und in der Beratungsstelle für Drogenprobleme in Winterthur. In Winterthur bestehen insbesondere auch besondere Angebote für Internet- und Spielsucht. Wenn bei Betroffenen der Kontrollverlust so ausgeprägt auftritt, dass für eine Stabilisierung eine vorgegebene Tagesstruktur notwendig ist oder ihr Suchtverhalten für sie gar zur akuten Bedrohung wird, ist auch eine stationäre Therapie möglich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi