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Strassen, Urdorf, Birmensdorf, 380 Birmensdorfer-, Schützen-, Urdorferstrasse, Heinrich-Stutz-Strasse bis Industriestrasse, Sofortmassnahme Deckbelagsersatz, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 231/2024 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 6. März 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-231-2024/de/strassen-urdorf-birmensdorf-380-birmensdorfer-schutzen-urdorferstrasse-heinrich-stutz-strasse-bis-industriestrasse-sofortmassnahme-deckbelagsersatz-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 231/2024

Strassen, Urdorf, Birmensdorf, 380 Birmensdorfer-, Schützen-, Urdorferstrasse, Heinrich-Stutz-Strasse bis Industriestrasse, Sofortmassnahme Deckbelagsersatz, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024

231. Strassen, Urdorf, Birmensdorf, 380 Birmensdorfer-/Schützen-/

Erwägungen

Urdorferstrasse, Heinrich-Stutz-Strasse bis Industriestrasse, Sofortmassnahme Deckbelagsersatz (gebundene Ausgabe) Die Birmensdorfer-/Schützen-/Urdorferstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Urdorf und Birmensdorf zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 380 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 9000 bis 11 500 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von rund 4% auf. Die 380 Birmensdorfer-/Schützen-/Urdorferstrasse zwischen Heinrich- Stutz-Strasse und Industriestrasse muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist durchgängig Risse auf und ist ausgemagert. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Im ganzen Perimeter wird der Belag abgefräst und erneuert. Die Schleifen der Lichtsignalanlagen werden ersetzt. Wo notwendig, werden die Schlammsammler- und Kontrollschachtoberbauten ausgetauscht. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 14. Februar 2024 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 860 000 Nebenarbeiten 95 000 Technische Arbeiten 105 000 Total 1 060 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 060 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10531), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1904/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 100 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 380 Birmensdorfer-/Schützen-/Urdorferstrasse in den Gemeinden Urdorf und Birmensdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 060 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1904/2023 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in