RRB Nr. 233/2016
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz, Beitritt, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2016
233. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen
Erwägungen
zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz (HIS) Die IT-Landschaft der schweizerischen Strafjustiz ist aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus und der in den meisten Kantonen und beim Bund ausgeprägten Organisationsautonomie der Strafjustizbehörden sehr unterschiedlich ausgestaltet. Sie widerspiegelt auch die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Prozesse in der Strafverfolgung. Die Einführung der Strafprozessordnung des Bundes hat daran wenig geändert. Diese Tatsache und die im bestehenden Programm «Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz (HPI)» (RRB Nr. 199/2012) gemachte Feststellung, dass eine Vereinheitlichung der Prozesse bei der polizeilichen Vorgangsbearbeitung auch die Interessen der nachgelagerten Staatsanwaltschaften, Gerichtsbehörden und Justizvollzugsämter berücksichtigen sollte, haben die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), das EJPD und die Bundesanwaltschaft schliesslich bewogen, ein Partnerprogramm zu HPI einzurichten. Auch für die Strafjustiz soll längerfristig eine Harmonisierung der Informatik bei Kantonen und Bund angestrebt werden. Wie für das Programm HPI soll auch bei der Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz (HIS) Bestehendes schrittweise harmonisiert und Neues gemeinsam umgesetzt werden. Ziel ist die Schaffung einer durchgängigen Prozesskette von der Polizei über Staatsanwaltschaft und Gerichte bis zum Straf- und Massnahmenvollzug. Dadurch soll die heute noch häufige Weitergabe von Daten in Papierform und die dadurch notwendige manuelle Neuerfassung der Informationen durch die nachfolgende Behörde schliesslich entfallen können. Neue Technologien sollen gemeinsam entwickelt oder beschafft werden. Anders als bei HPI sind beim Programm HIS innerhalb der Kantone aber mehrere Organisationseinheiten einzubeziehen. Zudem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gerichtsbehörden weisungsunabhängig sind. Entsprechend dem Programm HPI soll auch HIS auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund geregelt werden. Der Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde von der KKJPD in die Vernehmlassung gegeben. Das Obergericht begrüsst die geplante Stossrichtung der Harmonisierung in der Strafjustiz auch für die Gerichte. Die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie
die Sicherheitsdirektion befürworten die beabsichtigte Harmonisierung ebenfalls. In Anwesenheit der Vorsteherin des EJPD und des Bundes- anwalts hat die Plenarversammlung der KKJPD die in Einzelpunkten angepasste Vereinbarung HIS im Herbst 2015 mit grosser Mehrheit gutgeheissen und zur Ratifikation freigegeben. Mit Schreiben vom 11. Januar 2016 lädt die KKJPD deshalb die Kantone, das EJPD und die Bundesanwaltschaft ein, den formellen Beitritt zu erklären. Die Vereinbarung regelt im Wesentlichen die Zusammenarbeit unter den Kantonen sowie zwischen den Kantonen und dem Bund, die Organisation und die Zuständigkeiten, die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten sowie die Finanzierung der Kosten für das Harmonisierungsprogramm und derjenigen für die einzelnen Projekte. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kosten des Programms über jährliche Beiträge jener Partner finanziert werden, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Das EJPD und die Bundesanwaltschaft übernehmen je 10% der Kosten. Die Kantone tragen die restlichen 80% der Kosten gemäss ihrem Bevölkerungsanteil. Für die Initialisierungsphase des HIS sowie die Leistung weiterer Vorarbeiten hat der Kanton Zürich bisher (ab 15. November 2013 bis Ende 2015) Fr. 95 254.90 bezahlt. Das Programmbudget 2016 beträgt Fr. 516 000, die Kantone werden davon mit Fr. 412 800 belastet. Der Anteil des Kantons Zürich beträgt damit Fr. 72 295.90. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten für die nächsten Jahre im gleichen Rahmen bewegen werden. Diese sind im Budget 2016 sowie im KEF 2016–2019 enthalten und werden den Leistungsgruppen Nrn. 2204, Strafverfolgung Erwachsene, 2205, Jugendstrafrechtspflege, und 2206, Amt für Justizvollzug, belastet. Nimmt der Kanton Zürich an einzelnen Harmonisierungsprojekten teil, hat er sich auch an deren Kosten zu beteiligen. Den Kosten stehen mögliche Einsparungen gegenüber, wenn die Arbeitsergebnisse schliesslich umgesetzt werden. Bei der Erfüllung der Aufgaben der Strafjustiz spielt die Informatik bereits heute eine zentrale Rolle und ihre Bedeutung nimmt ständig zu. Mit Blick auf die enge Zusammenarbeit auch zwischen den Kantonen und angesichts der hohen Kosten für die Entwicklung von Informatikanwendungen erscheint es angezeigt, dass die Kantone gemeinsame Informatiklösungen erarbeiten oder ihre Projekte aufeinander abstimmen. Wird
zudem berücksichtigt, dass zwischen kantonalen und Bundesstellen der Strafjustiz zahlreiche Schnittstellen bestehen, drängt es sich auf, eine gesamtschweizerische Harmonisierung im Bereich der Strafjustiz anzustreben bzw. voranzutreiben. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist deshalb folgerichtig, auch als Ergänzung zum laufenden Programm HPI. Vertretungen der Strafverfolgungsbehörden wurden bei den Vorarbeiten für das Programm miteinbezogen. Der Amtsleiter des Amtes für Justizvollzug ist für die nächste Programmphase Mitglied im Programmausschuss.
Gestützt auf § 7 Abs. 3 lit. c des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR; LS 172.1) ist der Regierungsrat für den Abschluss dieser Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zuständig. Der Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz (HIS) ist deshalb durch den Regierungsrat zu beschliessen. Da die Vereinbarung erst in Kraft tritt, wenn 18 Kantone und der Bund sie unterzeichnet haben (Art. 17), ist die KKJPD einzuladen, dem Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens mitzuteilen, sobald dieser feststeht.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kanton Zürich tritt der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz (HIS) bei.
II. Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7; auch per E- Mail an info@kkjpd.ch): Mit Schreiben vom 11. Januar 2016 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, den formellen Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz HIS zu erklären. Wir teilen Ihnen mit, dass der Regierungsrat am 16. März 2016 beschlossen hat, der Vereinbarung HIS beizutreten. Gleichzeitig laden wir Sie ein, uns den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung HIS mitzuteilen, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen gemäss Art. 17 der Vereinbarung erfüllt sind.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli