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Asylgesetz, Änderung, Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Haltung des Regierungsrates

RRB Nr. 235/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 16. März 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-235-2016/de/asylgesetz-anderung-volksabstimmung-vom-5-juni-2016-haltung-des-regierungsrates

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 235/2016

Asylgesetz, Änderung, Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Haltung des Regierungsrates

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2016

235. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015,

Erwägungen

Haltung des Regierungsrates im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Änderung des Asylgesetzes wird wie folgt Stellung genommen: Das Bundesparlament hat am 25. September 2015 eine Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereichs) beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, die Volksabstimmung findet am 5. Juni 2016 statt. Der Regierungsrat unterstützt diese Änderung des Asylgesetzes, wie er sich bereits in der Vergangenheit für die Neustrukturierung des Asylbereichs ausgesprochen hat (RRB Nrn. 41/2013, 224/2013, 1052/2013 und 206/2014). Im Zentrum der Revision steht, dass die Asylverfahren rascher und gleichzeitig fair durchgeführt werden. Dazu wird der Asylbereich neu strukturiert. Da Asylsuchende entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt werden, ist Zürich derjenige Kanton, der die grösste Zahl Asylsuchender aufnehmen muss und somit überdurchschnittlich von der Abstimmungsvorlage betroffen ist. Die Unterbringung der Asylsuchenden stellt Kanton und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Zusätzliche Leistungen erbringt der Kanton Zürich, indem er die Mehrzahl aller Rückführungen auf dem Luftweg für die ganze Schweiz vollzieht. Überdies ist er Standortkanton des Bundeszentrums, in dem die neuen Regelungen seit Anfang 2014 getestet werden. Die Evaluation dieses Testbetriebs hat gezeigt, dass das Asylverfahren tatsächlich beschleunigt werden konnte, ohne dass der Rechtsschutz oder die Qualität der Entscheide darunter leiden. Gerade in der derzeit bestehenden Situation ist es wichtig, dass die Asylverfahren rasch durchgeführt werden. Dies stellt zusammen mit dem konsequenten Vollzug der rechtskräftigen Wegweisungen auch ein Signal nach aussen dar. Zudem können mit raschen Verfahren Kosten eingespart werden.

Schutzbedürftigen Personen soll weiterhin der notwendige Schutz gewährt werden, gleichzeitig sollen jedoch offensichtlich unbegründete Asylgesuche vermindert und Wegweisungsentscheide konsequent vollzogen werden. Dazu erneuert der Regierungsrat sein Anliegen gegenüber dem Bund, dass ein Migrationsabkommen mit Eritrea ausgearbeitet wird und rasch zusätzliche Massnahmen zur Rückführung von Staatsangehörigen aus Afghanistan, Algerien und Marokko getroffen werden.

II. Dieser Beschluss wird erst mit der Publikation der Medienmitteilung öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli