RRB Nr. 235/2020
Forstschutz, Prävention und Bekämpfung von Borkenkäferschäden, Zusatzkredit, zusätzliche neue Ausgabe, Schreiben an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2020
235. Forstschutz (Prävention und Bekämpfung von Borkenkäferschäden; Zusatzkredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton Zürich unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer finanziell wie auch organisatorisch bei der Ergreifung wirksamer Sofortmassnahmen, um die Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Diese Massnahmen umfassen primär die Entrindung befallenen Käferholzes an Ort und Stelle sowie das Abtransportieren an Orte, von denen aus eine weitere Ausbreitung des Käfers unwahrscheinlich ist. Unterstützt werden die zusätzlichen Aufwendungen für Zwischentransport, Entrinden und Hacken zu einem pauschalen Ansatz von Fr. 12/m 3 Schadholz. Mit Beschluss Nr. 377/2019 hat der Regierungsrat zu den von der Baudirektion am 19. September 2018 verfügten Subventionen von Fr. 900 000 für die Prävention und Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2018 bis 2021 zusätzliche Mittel von Fr. 2 030 000 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabe beträgt heute Fr. 2 930 000.
B. Mehrausgabe Die Schäden, die im Kanton Zürich 2019 durch den Borkenkäfer verursacht wurden, überschreiten die Schätzungen der Fachleute klar. Die Kombination aus mehreren Trockenjahren (2015, 2017, 2018), Stürmen und der grossen Hitze im Sommer 2018 wirkte sich als Ereigniskette deutlich stärker aus als erwartet. Auch 2019 begünstigte die Witterung die Entwicklung des Borkenkäfers, was in der Summe zu einer nicht vorhersehbaren Zunahme der Waldschäden führte. In einigen Regionen der Nordwestschweiz traten bislang nicht bekannte Schadereignisse auf, die zurzeit Gegenstand von Untersuchungen durch die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft sind (z. B. grossflächiges Absterben ganzer Buchenbestände). 2019 fiel im Kanton Zürich die Menge an Schadholz rund doppelt so hoch aus, wie ursprünglich geschätzt. Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist aus diesem Grund 2020 deutlich grösser als jene Annahmen, die RRB Nr. 377/2019 zugrunde lagen.
Bis zum 31. Dezember 2019 wurden der Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) Beitragsgesuche im Umfang von rund Fr. 3 300 000 eingereicht. Würde sämtlichen Gesuchen entsprochen, überschritte der Kanton die für die Jahre 2018 bis 2021 bereitgestellte Summe von Fr. 2 930 000 bereits Ende Dezember 2019. Die Auszahlung der Beiträge wurde vorläufig eingestellt, da für den Betrag, welcher die verfügbare Summe von Fr. 2 930 000 übersteigt, keine Ausgabenbewilligung vorliegt. Für eine Ungleichbehandlung der Gesuchstellenden bestehen jedoch keine sachlichen Gründe, weshalb die Auszahlung der Beiträge nach Vorliegen der finanziellen Mittel unverzüglich an die Hand genommen wird. Ausgehend von der Menge an Schadholz 2019 muss 2020 von einem deutlich höheren Finanzbedarf ausgegangen werden, als bisher angenommen. Im Frühjahr 2020 ist mit einer noch immer grossen Ausgangspopulation des Borkenkäfers zu rechnen. Zudem fällt durch die jüngsten Sturmereignisse vom Februar 2020 neues Sturmholz an, das von Käfern befallen werden kann. Deshalb gehen die Fachleute von einem ähnlichen Finanzbedarf aus wie im Jahr 2019. Für die Bekämpfung des Borkenkäfers 2020 sollen aus diesem Grund zusätzliche Mittel von insgesamt Fr. 2 750 000 bereitgestellt werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Finanzbedarf für 2019 von Fr. 2 350 000 sowie jenen rund Fr. 400 000 an Beiträgen, die aufgrund der genannten Überschreitung der gesamten bereitgestellten Summe noch nicht ausbezahlt werden konnten. Aufgrund dieser Ausgangslage ist damit zu rechnen, dass die Kalamität länger anhalten wird als erwartet und auch in den Folgejahren 2021 bis 2024 von einem erhöhten Finanzbedarf auszugehen ist. Bei einem ähnlichen Verlauf der Kalamität wie nach dem Sturm Lothar 1999 und dem Hitzesommer 2003 wird jedoch damit gerechnet, dass der Bedarf 2021 bis 2024 im Vergleich zu 2019 fortlaufend abnehmen wird.
C. Finanzierung Gemäss § 41 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) ist ein Zusatzkredit einzuholen, wenn der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, um ein Vorhaben zu verwirklichen. Die zusätzlich notwendigen Mittel von Fr. 2 750 000 für die Bekämpfung des Borkenkäfers im Jahr 2020 sind mit den bislang bewilligten Ausgaben nicht gedeckt, weshalb die Einholung eines Zusatzkredites erforderlich ist. Die Finanzierung erfolgt über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur.
In den Planjahren 2020, 2021 und 2022 der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, sind folgende Beträge eingestellt: – Budget 2020: Fr. 768 000 – Planjahr 2021 des KEF 2020–2023: Fr. 351 000 – Planjahr 2022 des KEF 2020–2023: Fr. 0 Der erforderliche Mehrbetrag von Fr. 1 982 000 für das Budget 2020 kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8800 durch eine leistungsgruppeninterne Kreditverschiebung bereitgestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund beschränkter Bewirtschaftungskapazitäten andere beitragsberechtigte Massnahmen (z. B. Schutzwald- oder Jungwaldpflege) zurückgestellt werden müssen. Folgende Beträge sind in den Planjahren 2021 bis 2024 im KEF 2021– 2024 der Leistungsgruppe Nr. 8800 einzustellen: – Planjahr 2021 des KEF 2021–2024: Fr. 1 500 000 – Planjahr 2022 des KEF 2021–2024: Fr. 1 500 000 – Planjahr 2023 des KEF 2021–2024: Fr. 750 000 – Planjahr 2024 des KEF 2021–2024: Fr. 300 000 Die Beträge werden im Buchungskreis Nr. 8830, Abteilung Wald, Sachkonten 3632 0 80000, Beiträge Gemeinden Walderhaltung, und 3637 0 80030, Beiträge private Haushalte Walderhaltung, Projektnummer 88X- 310-18-002, verbucht.
D. Dringlichkeit Die kontinuierliche Fortsetzung der bisherigen Präventionsstrategie des Kantons ist unabdingbar, um weiteren Waldschäden vorzubeugen. Im Frühjahr 2020 sind erneut grössere Mengen an Käferholz zu erwarten, die zwecks Prävention der Weiterverbreitung des Borkenkäfers rasch aus dem Wald entfernt werden müssen. Dabei ist es zentral, dass die getroffenen Massnahmen der Waldeigentümerschaften auch weiterhin mit Beiträgen des Kantons unterstützt werden können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Massnahmen entweder gar nicht oder nicht schnell genug ausgeführt werden und die präventive Wirkung dahinfällt. Damit wäre auch die Präventionsarbeit der letzten beiden Jahre infrage gestellt. Für den Kanton ist es somit von hoher Dringlichkeit, dass ein Zusatzkredit von Fr. 2 750 000 bewilligt wird. Nach § 41 Abs. 2 CRG entscheidet der Kantonsrat über den Zusatzkredit. Bei dringlichen Vorhaben entscheidet der Regierungsrat, der den Kantonsrat unverzüglich informiert. Der Entscheid über den Zusatzkredit duldet wie dargelegt keinen Aufschub, weshalb der Regierungsrat darüber entscheiden kann. Der Kantonsrat wird mit einem Schreiben informiert.
Um den erhöhten Finanzbedarf für die Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2021 bis 2024 zu decken, wird ein entsprechender Zusatzkredit beim Kantonsrat zu beantragen sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2018 bis 2020 wird zur Verfügung der Baudirektion vom 19. September 2018 sowie zu RRB Nr. 377/2019 eine zusätzliche Ausgabe von höchstens Fr. 2 750 000 als neue Ausgabe zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel für Subventionen betragen Fr. 5 680 000.
II. Über die Auszahlung der einzelnen Subventionen entscheidet die Baudirektion.
III. Schreiben an den Kantonsrat: Der Kanton Zürich unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer finanziell wie auch organisatorisch bei der Ergreifung wirksamer Sofortmassnahmen, um die Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Diese Massnahmen umfassen primär die Entrindung befallenen Käferholzes an Ort und Stelle sowie das Abtransportieren an Orte, von denen aus eine weitere Ausbreitung des Käfers unwahrscheinlich ist. Unterstützt werden die zusätzlichen Aufwendungen für Zwischentransport, Entrinden und Hacken zu einem pauschalen Ansatz von Fr. 12/m 3 Schadholz. Mit Beschluss Nr. 377/2019 hat der Regierungsrat zu den von der Baudirektion am 19. September 2018 verfügten Subventionen von Fr. 900 000 für die Prävention und Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2018 bis 2021 zusätzliche Mittel von Fr. 2 030 000 als neue Ausgabe bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabe betrug per 31. Dezember 2019 Fr. 2 930 000. Die Schäden, die im Kanton Zürich 2019 durch den Borkenkäfer verursacht wurden, überschreiten die Schätzungen der Fachleute klar. Die Kombination aus mehreren Trockenjahren (2015, 2017, 2018), Stürmen und der grossen Hitze im Sommer 2018 wirkte sich als Ereigniskette deutlich stärker aus als erwartet. Auch im Jahr 2019 begünstigte die Witterung die Entwicklung des Borkenkäfers, was in der Summe zu einer nicht vorhersehbaren Zunahme der Waldschäden führte. In einigen Regionen der Nordwestschweiz traten bislang nicht bekannte Schadereignisse auf, die zurzeit Gegenstand von Untersuchungen durch die Eidgenössische
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft sind (z. B. grossflächiges Absterben ganzer Buchenbestände). 2019 fiel im Kanton Zürich die Menge an Schadholz rund doppelt so hoch aus, wie ursprünglich geschätzt. Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist aus diesem Grund im Jahr 2020 deutlich grösser als jene Annahmen, die RRB Nr. 377/2019 zugrunde lagen. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden der Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) Beitragsgesuche im Umfang von rund Fr. 3 300 000 eingereicht. Wäre sämtlichen Gesuchen entsprochen worden, hätte der Kanton die für die Jahre 2018 bis 2021 bereitgestellte Summe von Fr. 2 930 000 bereits Ende Dezember 2019 aufgebraucht. Die Auszahlung der Beiträge wurde vorläufig eingestellt, da für den Betrag, der Fr. 2 930 000 überstieg, keine Ausgabenbewilligung vorlag. Die kontinuierliche Fortsetzung der bisherigen Präventionsstrategie des Kantons ist unabdingbar, um weiteren Waldschäden vorzubeugen. Im Frühjahr 2020 sind erneut grössere Mengen an Käferholz zu erwarten, die zwecks Prävention der Weiterverbreitung des Borkenkäfers rasch aus dem Wald entfernt werden müssen. Dabei ist es zentral, dass die getroffenen Massnahmen der Waldeigentümerschaften auch weiterhin mit Beiträgen des Kantons unterstützt werden können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Massnahmen entweder gar nicht oder nicht schnell genug ausgeführt werden und die präventive Wirkung dahinfällt. Damit wäre auch die Präventionsarbeit der letzten beiden Jahre infrage gestellt. Angesichts der hohen Dringlichkeit hat der Regierungsrat gestützt auf § 41 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) für die Bekämpfung des Borkenkäfers eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 2 750 000 bewilligt. Aufgrund der Ausgangslage ist damit zu rechnen, dass die Kalamität länger anhalten wird als erwartet und für die Bekämpfung des Borkenkäfers in den Jahren 2021 bis 2024 von einem erhöhten Finanzbedarf auszugehen ist. Wir werden einen entsprechenden Zusatzkredit beim Kantonsrat beantragen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli