RRB Nr. 242/2012
Strassen, Mönchaltorf, 732 Gossauerstrasse, Fahrbahnbelag/Gehweg/Einmündung, Erneuerung/Ausbau/Anpassungen, Projekt, Festsetzung, Bauausführung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2012
242. Strassen (Mönchaltorf, 732 Gossauerstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Bei der 732 Gossauerstrasse handelt es sich um eine regionale Verbindungsstrasse zwischen den Gemeinden Mönchaltorf und Gossau mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 4000 Fahrzeugen. Die Gossauerstrasse weist einen sanierungsbedürftigen Oberbau auf. Der Belag ist in grossen Bereichen in einem schlechten Zustand. Vor allem bei den Einlenkern Oberdorf- und Widenbüelstrasse sowie bei der Verengung der Strasse im Bereich der Kirche ist es im Laufe der Jahre zu starken Rissbildungen gekommen. Zudem ist die Gehwegführung vor allem im Bereich der Kirche unbefriedigend gelöst. Dieser Gehweg verläuft auf einer Länge von rund 150 m auf privatem Grund. Im Weitern sind teilweise Verbesserungen für Radfahrende und Massnahmen zur Herabsetzung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten vorgesehen. Um die Durchfahrtsgeschwindigkeit zu verringern, sind eine Fussgängerschutzinsel und Baumgruben im Einfahrtbereich vorgesehen. Die Gossauerstrasse ist eine Ausnahmetransportroute Typ 2 und eine Panzerroute. Demzufolge sind eine lichte Breite von 6,5 m und eine lichte Höhe von 4,8 m zu beachten. Für die Panzerdurchfahrten ist eine Spurbreite von 3,75 m einzuhalten. Hindernisse innerhalb dieser Bereiche müssen demontierbar sein. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und der Gemeinde Mönchaltorf ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Erneuerung des Fahrbahnbelags mit Gestaltung im Abschnitt Usterstrasse bis Einmündung Widenbüelstrasse mit einer Fahrbahnbreite von 5,75 m (einzige Ausnahme Fahrbahnbreite Engpass Kirchenmauer 5 m); – Erstellen von zwei gegenüberliegenden Baumgruben im Bereich des Einlenkers Widenbüelstrasse, um eine optische Wirkung als Eingangstor zu erzielen und somit die Geschwindigkeiten des von Gossau kommenden Verkehrs vor dem Einlenker zu verringern; – Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad- und Gehwegverbindung vom Knotenbereich Widenbüelstrasse bis zum Werkhof am Ortsausgang;
– Anpassung der Einmündung Widenbüelstrasse und Erstellung einer sicheren Überquerung mit Durchfahrtsbreiten im Inselbereich beidseitig von mindestens 3,75 m; – Anpassung der Entwässerung; – Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Ausbaubereich der neuen Strassenraumgestaltung. Der Gemeinderat Mönchaltorf hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Schreiben vom 21. Januar 2011 zugestimmt. Das AWEL hat mit Schreiben vom 26. Januar 2011 die erforderliche wasserbaupolizeiliche Bewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf das Mitwirkungsverfahren und eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG verzichtet wurde. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. März bis 4. April 2011. Innerhalb der Auflagefrist wurden sieben Einsprachen eingereicht, wovon eine auch enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Für alle sieben Begehren konnten im Rahmen der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung bzw. der Rückzug der Einsprachen liegt mit der Unterzeichnung der Abtretungsverträge für den Landerwerb sowie der Anpassungsprotokolle vor. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz (FALS) vom 14. Dezember 2010 haben ergeben, dass sich aus lärmtechnischer Sicht durch das Projekt keine wesentliche Änderung der Lärmsituation für die angrenzenden Liegenschaften ergibt. Durch das Projekt wird die Strassenachse nicht wesentlich verschoben. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 19. Dezember 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 100 000 Bauarbeiten 1 910 000 Nebenarbeiten 190 000 Technische Arbeiten 320 000 Total 2 520 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen (33%) 840 000 Staatsstrassen, Erneuerung (24%) 605 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt (24%) 610 000 Staatsstrassen, Beleuchtung (5%) 110 000 Fahrradanlagen (3%) 85 000 Fussgängeranlagen (11%) 270 000 Total 2 520 000 Die Instandsetzung der Fahrbahn ist Sache des Kantons. Für die Strassenraumgestaltung hat der Gemeinderat Mönchaltorf mit Beschluss vom 30. März 2010 der Kostenbeteiligung von pauschal Fr. 60 000 zugestimmt. Dieser Betrag wird nach Inbetriebnahme der Anlage der Gemeinde in Rechnung gestellt und nach Zahlungseingang dem Konto 8400.61300 80030, Rückerstattung von Investitionsausgaben, Fussgängeranlagen (Profit-Center P84490, Objekt 84S-80239), gutgeschrieben. Der Kostenteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 840 000 – 840 000 Staatsstrassen, Erneuerung 605 000 – 605 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt 610 000 – 610 000 Staatsstrassen, Beleuchtung 110 000 – 110 000 Fahrradanlagen (federführend) 85 000 – 85 000 Fussgängeranlagen 210 000 60 000 270 000 Total 2 460 000 60 000 2 520 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Mönchaltorf von Fr. 60 000 eine Nettoausgabe von Fr. 2 460 000 zu bewilligen, wovon Fr. 610 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung und Fr. 605 000 in die Investitionsrechnung sowie Fr. 1 305 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 520 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 (federführend) 610 000 610 000 Staatsstrassen baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 840 000 840 000 Staatsstrassen Konto 8400.50111 00000 605 000 605 000 Staatsstrassen Erneuerung Konto 8400.50110 80020 110 000 110 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 85 000 85 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50100 00000 270 000 270 000 Fussgängeranlagen Total 1 215 000 1 305 000 2 520 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 2822/2010 und 1526/2011 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 150 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 1 910 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Mönchaltorf von Fr. 60 000 auf Nettoinvestitionskosten von Fr. 1 850 000. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 76 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Staatsstrassen 44 840 000 13 000 2,5 21 000 Staatsstrassen Erneuerung 31 605 000 9 000 2,5 15 000 Fahrradanlagen 4 85 000 1 000 2,5 2 000 Fussgängeranlagen 15 210 000 3 000 2,5 5 000 Staatsstrassen Beleuchtung 6 110 000 2 000 5 5 000 Zwischentotal 28 000 48 000 Total 100 1 850 000 76 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80239, Mönchaltorf, 732 Gossauerstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen, Staatsstrassen Erneuerung, Fussgängeranlagen und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit Fr. 1 600 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 920 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung des Fahrbahnbelags im Abschnitt Usterstrasse bis Einmündung Widenbüelstrasse, den Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad- und Gehwegverbindung sowie die Anpassungen der Einmündung Widenbüelstrasse, der Entwässerung und der öffentlichen Beleuchtung wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 215 000 und eine neue Nettoausgabe von Fr. 1 245 00, insgesamt Fr. 2 460 00, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 850 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 610 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss der folgenden Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 19. Dezember 2011)
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 2822/2010 und 1526/2011 werden aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird eingeladen, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi