RRB Nr. 246/2024
Deponien, Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 5.7 Abfall, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024
246. Deponien, Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 5.7 Abfall, Auftrag
Erwägungen
A. Ausgangslage Der kantonale Richtplan enthält die Vorgabe, dass nicht verwertbare Materialien innerhalb des Kantonsgebiets zu deponieren sind. Mit den Richtplananpassungen in den Jahren 1995, 2009, 2016 und 2018 wurden Deponiestandorte im ganzen Kanton aufgrund von ausführlichen Evaluationsverfahren festgesetzt. Damit wurde erreicht, dass im Kanton anfallende Abfälle auch innerhalb des Kantons abgelagert werden können. Die baurechtlich bewilligten Deponiereserven reichen allerdings nur noch für vier bis zehn Jahre. Es ist daher nötig, die Grundlagen zu schaffen, damit rechtzeitig neue Deponievolumen zur Verfügung stehen. Dazu hat die Baudirektion das Projekt «Gesamtschau Deponien» durchgeführt (vgl. Massnahme RRZ 7d der Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 gemäss RRB Nr. 871/2023 und Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 26/2022 betreffend Entsorgungs- und Deponieplanung im Kanton Zürich). Gemäss § 24 Abs. 1 des Abfallgesetzes (LS 712.1) werden Standorte von Deponien und Abfallanlagen, soweit erforderlich, in den Richtplänen festgelegt. Die Ergebnisse der «Gesamtschau Deponien» dienen als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an den Deponiestandorten sowie von deren erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sollen die Ergebnisse der «Gesamtschau Deponien» vor dem Richtplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
B. Vorgehen und Prognosemodell Die «Gesamtschau Deponien» besteht aus den folgenden Teilprojekten: a) Re-Evaluation von neuen Deponiestandorten mit dem Ziel, die Standorte der bisherigen Untersuchungen der 1990er- und 2000er-Jahre neu zu bewerten sowie neue Standorte von Unternehmen einzubeziehen. b) Evaluation Landfill Mining zur Ermittlung des Potenzials der Um- oder Neunutzung von alten Ablagerungsstandorten. c) Prognosemodell für den künftigen Anfall von Deponieabfällen zur Ermittlung der für den Kanton Zürich erforderlichen Deponiekapazitäten bis 2050.
Mit dem Prognosemodell wurden die zu deponierenden Abfallmengen für verschiedene Szenarien berechnet. Dabei zeigte sich ein grosses Reduktionspotenzial, insbesondere bei der Verwertung von belastetem Boden und Aushubmaterial. Trotzdem sind zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit zusätzliche Deponiestandorte notwendig. Deshalb wurden in der «Gesamtschau Deponien» rund 400 Standorte im Kanton Zürich geprüft und bewertet. Die Herkunft der untersuchten Standorte kann dabei in die folgenden vier Gruppen eingeteilt werden: – Standorte aus früheren Evaluationen, bei denen kein Eintrag in den Richtplan erfolgt ist, wurden aufgrund der geltenden Gesetze und unter Verwendung der angepassten Kriterien erneut bewertet. – Neue Standortvorschläge, die aufgrund einer Anfrage des Kantons von Dritten eingereicht wurden. – Alte Ablagerungsstandorte, die durch eine vorgängige Studie als geeignet für Landfill Mining identifiziert werden konnten. Beim Landfill Mining wird das verschmutzte und belastete Material ausgehoben, aufbereitet und so weit wie möglich wieder verwertet. Die geschaffene Grube kann danach gesetzeskonform wieder verfüllt werden. – Auch die bestehenden Richtplanstandorte wurden erneut überprüft, um sicherzustellen, dass sie den heutigen Anforderungen entsprechen. Für die Evaluation wurden in einem ersten Schritt Ausschlusskriterien definiert. Jene Standorte, bei denen keine Ausschlusskriterien vorliegen, kommen grundsätzlich als potenziell geeignete Deponiestandorte infrage. Anhand von Bewertungskriterien konnten die Standorte mit ungünstiger Eignung bzw. hohem Konfliktpotenzial identifiziert werden und die am besten geeigneten Standorte ausgewählt werden. Die Entwicklung der Bewertungskriterien erfolgte zusammen mit den betroffenen kantonalen Fachstellen. Zudem wurde ein «Echoraum» gegründet, um frühzeitig die Ansichten und Haltungen verschiedener Akteurinnen und Akteure in das Projekt einzubeziehen. An den Workshops nahmen je eine Delegation des Verbands der Gemeindepräsidien, der Planungsregionen, der Interessengemeinschaft Entsorgung Region Zürich sowie von verschiedenen Interessenverbänden aus Natur- und Landschaftsschutz, Wald und Landwirtschaft teil. Die als ungünstig identifizierten Standorte wurden im Rahmen der Gesamtschau nicht weiter berücksichtigt. Die Eignung der restlichen Standorte wurde vertieft abgeklärt. Gestützt
auf die Ergebnisse dieser Abklärung werden die am besten geeigneten Standorte zur Weiterbearbeitung vorgeschlagen.
C. Ergebnis Zur langfristigen Sicherstellung der Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen wurden 23 neue Standorte ausgewählt. Von den 23 neuen Standorten sind drei Erweiterungen von bestehenden Standorten, sechs sollen zusammen mit einem Landfill Mining verwirklicht werden. Die Prüfung der im Richtplan bereits festgesetzten Standorte hat ergeben, dass die Mehrheit auch weiterhin als gut geeignete Standorte gelten. Zwei bestehende Standorte sollen jedoch aus dem Richtplan entlassen werden. Um eine bessere Flexibilität und langfristige Sicherstellung der Entsorgung zu gewährleisten, werden mehr Standorte vorgeschlagen als unmittelbar erforderlich wären. Pro Region soll aber in der Regel nur ein Typ-B-Standort in Betrieb sein. Die Standorte für Typ-C/D/E-Deponien sollen räumlich über den Kanton verteilt sein. Die Verteilung der Standorte wird im kantonalen Richtplan durch Kreismodelle geregelt. Um sicherzustellen, dass nicht zu viele Standorte gleichzeitig realisiert werden, sollen die Standorte im Richtplan priorisiert und der Bedarf für neue Standorte alle fünf Jahre mit der Abfallplanung festgelegt werden.
D. Weiteres Vorgehen Für die Festsetzung der Standorte im kantonalen Richtplan ist gemäss § 32 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) der Kantonsrat zuständig. Der Regierungsrat nimmt den Bericht «Gesamtschau Deponien» als wesentliche Grundlage für die geplante Teilrevision des kantonalen Richtplans zur Kenntnis und beauftragt die Baudirektion, eine Vorlage zur Teilrevision des Kapitels 5.7 des kantonalen Richtplans vorzubereiten. Aufgrund des breit abgestützten Erarbeitungsprozesses und im Hinblick auf das grosse öffentliche Interesse an den Standorten für Deponien soll die Gesamtschau vor dem Richtplanverfahren veröffentlicht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, gestützt auf den Bericht «Gesamtschau Deponien» vom Februar 2024 eine Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 5.7 Abfall, zu erarbeiten.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zur «Gesamtschau Deponien» am 5. April 2024 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli