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a) Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, b) Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Submissionsverordnung, Antrag an den Kantonsrat

RRB Nr. 257/2012 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 14. März 2012

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-257-2012/de/a-gesetz-uber-den-beitritt-zur-revidierten-interkantonalen-vereinbarung-uber-das-offentliche-beschaffungswesen-b-beschluss-des-kantonsrates-uber-die-genehmigung-der-anderung-der-submissionsverordnung-antrag-an-den-kantonsrat

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 257/2012

a) Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, b) Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Submissionsverordnung, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2012

257. A. Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, Änderung

Erwägungen

B. Submissionsverordnung, Änderung, Genehmigung Die Baudirektion unterbreitet mit Antrag vom 1. März 2012 einen Antrag zu einer Änderung des Gesetzes über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und zur Genehmigung der Änderung der Submissionsverordnung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2012, Seite 506, Vorlage 4874).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi