RRB Nr. 260/2024
Energiegesetz, Änderung vom 23. Oktober 2023, Kommunale Fonds zur Energieförderung, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. März 2024
260. Energiegesetz (Änderung vom 23. Oktober 2023, Kommunale
Erwägungen
Fonds zur Energieförderung, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 23. Oktober 2023 eine Änderung des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG; LS 730.1) (Kommunale Fonds zur Energieförderung, ABl 2023-10-27). Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2024-01-12). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des EnerG kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 23. Oktober 2023 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 wird auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli