RRB Nr. 262/2018
Stiftung Somosa, Modellstation Somosa, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. März 2018
262. Stiftung Somosa, Modellstation Somosa, Winterthur
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852. 21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 45/2014 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Somosa eine Beitragsberechtigung für den Betrieb der Modellstation Somosa. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2016 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Die Modellstation Somosa bietet 20 Jugendlichen eine stationäre Förderung und Behandlung in zwei sozialpädagogischen Wohngruppen. Ziel des neun Monate dauernden Aufenthaltes ist es, die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit so weit zu stabilisieren, dass sie beim Austritt in den vorhandenen ergänzenden Institutionen oder im familiären Umfeld bestehen können. Für Jugendliche, die nach neun Monaten noch keine geeignete Anschlusslösung haben, stehen im Wohntraining vier Plätze zur Verfügung. Die Modellstation Somosa schliesst eine wichtige Versorgungslücke für männliche Jugendliche mit komplexen Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen, die kombiniert pädagogisch und psychiatrisch angegangen werden müssen. Im Unterschied zum rein pädagogisch geführten Heim kann das Behandlungsprogramm der Modellstation Somosa täglich auch auf die Psychopathologie eines Jugendlichen eingehen und diese therapeutisch auffangen. Die Nachfrage nach diesem Angebot ist nach wie vor gross. Die Stiftung Somosa verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der Modellstation Somosa, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom Februar 2017. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen.
Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Somosa für den Betrieb der Modellstation Somosa wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 im Umfang von 20 Plätzen vollbetreut und vier Plätzen teilbetreut erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2021. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 31. Dezember 2020 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Stiftung Somosa, Dr. med. Andreas Andreae, Präsident, Zum Park 20, 8404 Winterthur (im Doppel für sich und die Geschäftsleitung [E]), das Bundesamt für Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli