RRB Nr. 267/2017
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung
Rubrum
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Änderung vom 22. März 2017)
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. III. Gegen diese Verordnungsänderung und Dispositiv II Satz 1 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. IV. Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Verordnungsänderung und der Begründung im Amtsblatt.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Mario Fehr Beat Husi
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) (Änderung vom 22. März 2017)
Der Regierungsrat beschliesst: Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird wie folgt geändert:
Anhang 2: Gliederung der Direktionen (§ 59)
Ziff. 1 und 2 unverändert.
3. Finanzdirektion
Erwägungen
3.1 Verwaltungseinheiten mit Amtsstruktur lit. a unverändert. lit. b wird aufgehoben. lit. c und d werden zu lit. b und c. d. Amt für Informatik
3.2 Weitere Verwaltungseinheiten lit. a wird aufgehoben. lit. b wird zu lit. a.
Ziff. 4–7 unverändert.
Begrün du ng
1. Ausgangslage
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über Änderungen der Gliederung einer Direktion, die Verwaltungseinheiten mit Amtsstruktur betreffen. In der Finanzdirektion sollen auf den 1. Januar 2018 das Amt für Tresorerie in die Finanzverwaltung integriert, ein neues Amt für Informatik geschaffen und die KITT-Geschäftsstelle als eigenständige Verwaltungseinheit aufgehoben werden.
2. Zu den Verordnungsänderungen
Anhang 2 VOG RR führt die einzelnen Verwaltungseinheiten der Direktionen namentlich auf und ist im Zuge der Reorganisation der Finanzdirektion anzupassen.
2.1 Amt für Tresorerie
Die Aufgaben der Kapitalbewirtschaftung und der Tresorerie wurden 1995 von der Finanzverwaltung aufgrund der hohen Anforderungen an die Vermögensverwaltung für die Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK) in das neu geschaffene Amt Vermögensverwaltung ausgegliedert. Auf den 1. Januar 2004 wurde die BVK-Anlagebewirtschaftung der BVK übertragen und die Vermögensverwaltung in Amt für Tresorerie umbenannt (RRB Nr. 1117/2003). Auf den 1. Januar 2018 wird die Tresorerie mit derzeit vier Mitarbeitenden als Abteilung in die Finanzverwaltung eingegliedert und das Amt für Tresorerie gemäss Anhang 2 Ziff. 3.1 lit. b VOG RR aufgehoben. Es besteht bereits heute aufgrund gemeinsamer Themen wie dem Ratingprozess und der Liquiditätsplanung eine enge Zusammenarbeit der beiden Ämter. Eine Zusammenführung wird die Abstimmung und Steuerung vereinfachen sowie die Tresorerie von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlasten. Beim Bund und bei vielen Kantonen, Städten, Gemeinden sowie Institutionen ist die Tresorerie und Vermögensverwaltung ebenfalls Teil der Finanzverwaltung.
2.2 Amt für Informatik
Heute erbringen verschiedene Verwaltungseinheiten der Finanzdirektion Informatikleistungen. In Übereinstimmung mit der geltenden Informatikstrategie werden die IT-Einheiten in einem neuen Amt für Informatik zusammengeführt. Neben den von der Finanzdirektion erbrachten direktionsübergreifenden IT-Leistungen (vgl. RRB Nr. 68/ 2017, Ziff. 9) werden auch die direktionsintern allen Verwaltungseinheiten der Finanzdirektion gegenüber erbrachten IT-Leistungen in das neue Amt integriert. Betroffen sind das Kompetenzzentrum SAP der Finanzverwaltung, die Kompetenz- und Servicezentren der KITT-Geschäftsstelle, die Stelle der oder des Informatikverantwortlichen der Direktion im Generalsekretariat sowie die Leistungen des Steueramtes zum Basisarbeitsplatz. Die Reorganisation erfolgt in Abstimmung mit dem direktionsübergreifenden Projekt zur Steuerung und Ausgestaltung der zukünftigen kantonalen Informations- und Kommunikationstechnologie (RRB Nr. 68/2017). Bis zur Ablösung der KITT-Organisation, wie sie in diesem Projekt vorgesehen ist, wird auch die KITT-Geschäftsstelle in das neue Amt integriert. Gemäss § 12 der Verordnung über die direktionsübergreifende Informatik (LS 170.7) wird die KITT-Geschäftsstelle als Amt der Finanzdirektion geführt. Diese Bestimmung wird nicht geändert, da die Verordnung im Rahmen des vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen direktionsübergreifenden Projekts ohnehin abzulösen ist.
3. Auswirkungen
Die betroffenen Mitarbeitenden werden von der neu zuständigen Verwaltungseinheit übernommen. Die Reorganisation erfolgt innerhalb der Finanzdirektion saldoneutral und damit ohne Auswirkung auf den Finanzhaushalt. Die Verordnungsänderung ist mit keinen Auswirkungen auf Unternehmen im Sinne des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen vom 5. Januar 2009 (LS 930.1) verbunden. Es bedarf deshalb keiner Regulierungsfolgeabschätzung.