RRB Nr. 269/2014
Strassen, K53 Oberlandautobahn, Instandsetzung Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, Projektierung, Ausführung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2014
269. Strassen (K 53 Oberlandautobahn, Instandsetzung Brüttiseller Kreuz–Uster Ost)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die kantonale Hochleistungsstrasse (HLS) Oberlandautobahn vom Brüttiseller Kreuz (km 15.100) bis Uster Ost (km 27.300) ist 12,2 km lang und beim Anschluss Volketswil (km 20.800) unterteilt in den Strassenabschnitt K 53.1, Umfahrung Wangen/Volketswil (Inbetriebnahme 1975) und K 53.2, Umfahrung Uster (Inbetriebnahme 1988). Während der Betriebsdauer der K 53 wurden an beiden Abschnitten neben den erforderlichen Unterhaltsarbeiten und teilweisen Belagssanierungen keine grösseren Instandsetzungsmassnahmen vorgenommen. Wegen des heutigen, teilweise sehr schlechten Zustands der K 53 sind die erforderlichen Erhaltungsmassnahmen zeitnah zu planen und auszuführen. Aus dem Massnahmenprojekt geht hervor, dass mit leichten Unterhaltsmassnahmen (LUM) für weitere 15 Jahre eine gute Verfügbarkeit des betroffenen Strassenabschnitts sichergestellt werden kann (Gesamtkosten um 75,9 Mio. Franken). Da in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2013 die Erhöhung des Autobahnvignettenpreises abgelehnt worden ist, kann der Neue Netzbeschluss Nationalstrassen (NEB-I) nicht umgesetzt werden. Der Strassenabschnitt K 53 ging somit nicht, wie ursprünglich geplant, auf den 1. Januar 2014 an den Bund über. Die LUM sind somit durch den Kanton Zürich zu finanzieren und auszuführen. In einem ersten Schritt sollen die dringend notwendigen und sicherheitsrelevanten Vorarbeiten an den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) ausgeführt werden. Danach können entweder die Hauptarbeiten LUM oder als kurzfristig kostengünstigere Version noch zu definierende Sofortmassnahmen ausgeführt werden. Dafür ist voraussichtlich Ende 2014 eine zusätzliche Ausgabenbewilligung notwendig.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten für die Vorarbeiten sowie die Definition und Submission der Sofortmassnahmen sind gebundene Ausgaben und betragen gemäss nachfolgender Kostenzusammenstellung (Preisbasis Dezember 2013) Fr. 7 800 000 einschliesslich MWSt. (in Franken) Total Definition und Submission der Sofortmassnahmen 350 000 Vorarbeiten 7 250 000 Interne Aufwendungen, Reserven 200 000 Total 7 800 000 Mit RRB Nr. 1316/2012 wurden bereits gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 2 410 000 bewilligt. Mit der nun zusätzlich zu bewilligenden gebundenen Ausgabe von Fr. 7 800 000 beträgt die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme Fr. 10 210 000. (in Franken) Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgaben stehende Ausgabensumme Bauarbeiten 0 6 600 000 6 600 000 Technische Arbeiten 2 410 000 1 200 000 3 610 000 Total 2 410 000 7 800 000 10 210 000 Für die Projektierung ist eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 10210000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen Fr. 10 210 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen (Objekt 84K-10007). Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 445 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,25%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen (Bau) 100% 7 210 000 81 000 2,5% 180 000 Erneuerung Staatsstrassen (BSA) 100% 3 000 000 34 000 5,0% 150 000 Zwischentotal 115 000 330 000 Total 100% 10 210 000 445 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84K-10007, K 53, HLS Oberlandautobahn, Teil 1 und 2, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2014 mit Fr. 5 000 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF 2014–2017 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung und Ausführung der leichten Unterhaltsmassnahmen an der K 53 Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1316/2012 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 7 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 10 210 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 6. Dezember 2013)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi