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Einführung und Nutzung einer neuen, interkantonalen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung, Zustimmung, gebundene Ausgabe, Vergabe, Stellenplan

RRB Nr. 277/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 7. März 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-277-2023/de/einfuhrung-und-nutzung-einer-neuen-interkantonalen-it-losung-zum-vollzug-der-landwirtschaftsrelevanten-gesetzgebung-zustimmung-gebundene-ausgabe-vergabe-stellenplan

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 277/2023

Einführung und Nutzung einer neuen, interkantonalen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung, Zustimmung, gebundene Ausgabe, Vergabe, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2023

277. Einführung und Nutzung einer neuen interkantonalen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung (Ausgabenbewilligung, Vergabe und Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die von den zwölf Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Tessin, Uri und Zürich (nachfolgend Agricola-Kantone genannt) bisher benutzte IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und zudem ist die maximale Vertragsdauer mit dem Lieferanten erreicht. An der Vollversammlung der Agricola-Kantone vom 19. August 2021 wurde bestätigt, dass die Ablösung der bestehenden IT-Lösung Agricola öffentlich ausgeschrieben werden muss. Der Kanton Schwyz hat unter Beteiligung der Agricola-Kantone für dieses interkantonale Submissionsverfahren die Federführung übernommen. Mit RRB Nr. 1024/2022 wurde die Teilnahme des Kantons Zürich an der interkantonalen Submission, unter Federführung des Kantons Schwyz, bewilligt und das Amt für Landschaft und Natur ermächtigt, die Vereinbarung der Agricola- Kantone über die gemeinsame Beschaffung zu unterzeichnen.

B. Neue IT-Lösung Die Submission der neuen IT-Lösung wurde in einem offenen Verfahren am 15. Juli 2022 auf simap.ch ausgeschrieben. In der Folge haben zwei Anbietende fristgerecht Angebote eingereicht. Die eingegangenen Offerten wurden durch ein breit abgestütztes Evaluationsteam unter der Projektleitung des Kantons Schwyz und externer Begleitung durch die CSI Consulting AG beurteilt und bewertet. Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat die Softec AG eingereicht. Der Kanton Schwyz hat mit Regierungsratsbeschluss vom 13. Dezember 2022 den Dienstleistungsauftrag zum Angebotspreis von Fr. 19 280 917 (ohne Mehrwertsteuer), unter Vorbehalt der Zustimmung sämtlicher beteiligter Vereinbarungspartner zum Vergabeantrag, vergeben.

C. Überführung der Geschäftsstelle der Agricola-Kantone zu eOperations Bisher wurde die IT-Lösung Agricola bei der Geoinfo Applications AG, Herisau, bezogen. Die entsprechende Zusammenarbeit mit der Geoinfo Applications AG wurde für die Jahre 2023 bis 2025, gestützt auf ein neues Basisvertragswerk, verlängert. Mit RRB Nr. 1024/2022 wurden die entsprechenden Ausgaben bewilligt und der Auftrag vergeben. Mit der Vertragsverlängerung mit der bestehenden Anbieterin wird sichergestellt, dass die bestehende IT-Lösung für die nächsten drei Jahre bis zur Einführung der neuen IT-Lösung gewartet, gepflegt und an die Gesetze und Verordnungen angepasst wird. Weiter stellt Geoinfo Applications AG in dieser Zeit den Support und den Betrieb im Rechenzentrum (bei Abraxas Informatik AG) sicher. Vertragspartner zur Geoinfo Applications AG ist jeder Agricola-Kanton einzeln. Für die Migration von der alten zur neuen IT-Lösung, die aus der gemeinsamen Evaluation aller bisherigen Agricola-Kantone hervorgegangen ist, sind die notwendigen Entwicklungs- und Migrationsarbeiten finanziell und personell abzusichern, damit die neue IT-Lösung voraussichtlich per 1. Januar 2026 für alle zwölf Agricola-Kantone in Betrieb genommen werden kann. Die Agricola-Kantone betreiben heute gemeinsam in Form einer einfachen Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit eine Geschäftsstelle, die beim Kanton Zürich angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle ist derzeit mit einer für den Kanton Zürich saldoneutralen Vollzeitstelle ausgestattet. Die bestehende Geschäftsstelle wird bis zum Ende des Basisvertrags per 2025 mit der Geoinfo Applications AG die Leistungsbezüge betreuen. Darunter fallen wie bisher die Projektarbeiten für die Nachführung der derzeit eingesetzten Software im Rahmen von Anpassungen von landwirtschaftsrelevanter Gesetzgebung und weiteren Vorgaben des Bundes.

Anlässlich der Vollversammlung der Agricola-Kantone vom 26. November 2021 wurde der Auftrag erteilt, mehrere Varianten für die Überführung der Geschäftsstelle der Agricola-Kantone in eine juristische Person zu prüfen. Die Überführung soll spätestens mit dem Wechsel auf eine neue IT-Lösung erfolgen. Die Analysen und Abklärungen haben gezeigt, dass eOperations Schweiz AG (eOperations) für die Projekt- und Vertragsmanagement-Leistungen und die betriebskoordinierenden Leistungen in der Übergangsphase von 2023 bis 2025 die optimale Lösung zur Abdeckung der Anforderungen des Agricola-Poolplus und damit der Agricola-Kantone bietet. In der Übergangsphase vom 1. April 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 übernimmt deshalb eOperations die Rolle als Projektleiterin für die Einführung der neuen IT-Lösung. Mit eOperations wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem eOperations ermächtigt wird, den Projektvertrag für die Einführung und Migration auf die neue IT-Lösung mit der neu evaluierten Anbieterin Softec AG zu unterzeichnen und das Projektmanagement zu übernehmen. Auch für die Zeit nach der Einführung, d. h. für den anschliessenden Betrieb mit der neuen IT-Lösung, ist eOperations die am besten geeignete Dienstleistungspartnerin. Ab voraussichtlich 2026 wird eOperations alle betriebskoordinierenden Leistungen einschliesslich Weiterentwicklungen bezüglich der neuen IT-Lösung sowie die Führung der Geschäftsstelle für die Agricola-Kantone übernehmen. Die Geschäftsstelle im Kanton Zürich wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben, da die bisherige IT-Lösung Agricola ausser Betrieb genommen wird. Diese Neuorganisation hat folgende rechtliche Konsequenzen: Der Kanton Zürich, wie auch die anderen Agricola-Kantone, wird für die neue IT-Lösung direkt Dienstleistungsverträge mit eOperations abschliessen. eOperations verhandelt und schliesst die notwendigen Verträge mit der Softec AG (Lieferantin neues IT-System) und, falls nötig, mit weiteren Subunternehmen ab. Die benötigten finanziellen Mittel für die neue IT-Lösung fliessen zu eOperations und nicht zur Softec AG. Diese Betriebsorganisation ermöglicht eine weitere Stärkung und Bündelung der Interessen der Agricola-Kantone gegenüber der neuen Lieferantin Softec AG. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen eOperations und

der Softec AG werden immer durch Gremien der Agricola-Kantone kontrolliert und freigegeben. Dadurch können die Agricola-Kantone jederzeit Einfluss nehmen, und ihre Interessen sind im Rahmen der neuen Betriebsorganisation sichergestellt.

D. Kostenübersicht von 2023 bis 2035 Die einmaligen Kosten für die Implementierung, Migration und Inbetriebnahme der neuen IT-Lösung, die vom Kanton Zürich (Anteil 4 /33) getragen werden, sind nachfolgend dargestellt. Diese Kosten fallen

voraussichtlich 2023–2027 an. Einmalige Leistungen (in Franken) 2023 2024 2025 2026 2027 Gesamtprojektleitung für 23 879 38 182 29 939 Implementierung, Migration und Inbetriebnahme Kosten neue IT-Lösung 146 752 147 297 147 297 147 297 22 861 Implementierung, Migration und Inbetriebnahme der neuen IT-Lösung Reserven 20% 34 126 37 096 35 447 29 459 4 572 Total einmalige Kosten alle Jahre (einschliesslich MWSt) 844 204 Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung der neuen IT-Lösung, die vom Kanton Zürich (Anteil 4/33) getragen werden, sind nachfolgend dargestellt. Diese Kosten fallen ab Inbetriebnahme im Kanton Zürich, voraussichtlich 2025–2035, an. Jährlich wiederkehrende Leistungen (in Franken) 2025 2026 2027–2035 Betriebskoordination und Führung 21 818 52 485 je 52 848 der Geschäftsstelle Betrieb und Weiterentwicklung 309 855 je 309 855 der neuen IT-Lösung Reserven 30% 6 545 108 702 je 108 811 Total jährlich wiederkehrende Kosten ab Inbetriebnahme 4 743 030 für alle Jahre (2025–2035) Gesamttotal der einmaligen Kosten und den Betrieb für 5 587 234 die Vertragsdauer von zehn Jahren (einschliesslich MWSt) Es handelt sich um eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe, da diese für den bundesrechtlich vorgeschriebenen Vollzug zwingend notwendig ist. Die Beträge sind im Budget 2023 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt. Weitere betriebliche Folgekosten fallen in Form eines zusätzlichen Personalbedarfs (nachfolgend E) an.

E. Anpassung Stellenplan Mit der Softec AG erhält eine neue Anbieterin den Zuschlag, was einen vollständigen Wechsel der IT-Lösung einschliesslich Migration aller relevanten Daten und Aufbau der neuen Betriebsorganisation umfasst. Dieser Wechsel erfordert in allen Agricola-Kantonen personelle Mittel für die fachliche Begleitung der Entwicklungs- und Migrationsphase, die über das heutige Mass hinausgehen. Insbesondere grössere Agricola-Kantone wie der Kanton Zürich müssen die vielfältigen Bedürfnisse der kantonsinternen Stakeholder (Veterinäramt, Amt für Abfall, Wasser, Energie, Luft, Naturschutz) einbeziehen, koordinieren und vertreten. Im Kanton Zürich ist ab der Betriebsphase auch der Weggang der bisherigen im Amt für Landschaft und Natur (ALN) angesiedelten saldoneutralen Geschäftsstelle (Vollzeit) zu kompensieren. Diese Geschäftsstelle ist im Stellenplan des ALN nicht enthalten, hat aber bis jetzt aufgrund der räumlichen und fachlichen Nähe die Koordinations- und Betreuungsaufgaben, die bei jeder interkantonalen IT-Lösung anfallen, für den Kanton Zürich mit abgedeckt. Im Zuge der Umgestaltung der Betriebsorganisation soll die Betreuung der neuen Applikation professionalisiert und mit genügend personellen Mitteln ausgestattet werden, um damit nicht zuletzt auch die Anforderungen der kantonalen IKT-Governance zu erfüllen. Ebenso wird eine zentrale operative Ansprechstelle in jedem Kanton verlangt, welche die kantonalen Belange gegenüber eOperations und den anderen Kantonen vertritt. Die neue zusätzliche Stelle ermöglicht die Sicherstellung einer optimalen Betreuung des Systems gemäss Vorgaben des Kantons Zürich und des Bundes, damit die rund 150 Mio. Franken an jährlichen Direktzahlungen im Kanton Zürich rechtzeitig und korrekt ausbezahlt werden. Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung einer bestehenden Stelle im ALN Sektion Direktzahlung. Der Stellenplan des ALN ist mit Wirkung ab 1. Juni 2023 mit einer bis Ende Mai 2025 befristeten Stelle wie folgt zu ergänzen: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO 0,8 Projektleitung und fachliche/ Wissenschaftliche/r 19 technische Applikationsverantwortung Mitarbeiter/in

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Antrag des Kantons Schwyz zur Vergabe der neuen interkantonalen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung an die Softec AG wird zugestimmt.

II. Für die Gesamtprojektleitung, die Inbetriebnahme, das Nutzungsrecht und die Betriebsführung der neuen IT-Lösung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 587 234 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, bewilligt.

III. Der Auftrag für die Gesamtprojektleitung, die Inbetriebnahme, das Nutzungsrecht sowie die Betriebsführung der neuen IT-Lösung wird zu Fr. 5 587 234 an die eOperations Schweiz AG vergeben.

IV. Der Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur wird mit Wirkung ab 1. Juni 2023 mit einer auf zwei Jahre befristeten Stelle (bis Ende Mai 2025) wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlagsentscheides des Kantons Schwyz auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in