RRB Nr. 288/2009
Anfrage Philipp Kutter, Wädenswil, Thomas Maier, Dübendorf, und Hans Fahrni, Winterthur betreffend Einsatz von amtlichen Kommunikationsfachleuten für private Wahlkämpfe, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 393/2008
Sitzung vom 25. Februar 2009
288. Anfrage (Einsatz von amtlichen Kommunikationsfachleuten für private Wahlkämpfe) Die Kantonsräte Philipp Kutter, Wädenswil, Thomas Maier, Dübendorf, und Hans Fahrni, Winterthur, haben am 1. Dezember 2008 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat verfügt über zahlreiche Kommunikationsfachleute. Sie unterstützen den Regierungsrat bei seiner Regierungstätigkeit, dachten wir jedenfalls. Mit Erstaunen haben wir nun zur Kenntnis genommen, dass die Kommunikationsabteilung der Volkswirtschaftsdirektion Regierungsrätin Rita Fuhrer auch in privaten Angelegenheiten unterstützt, namentlich in ihrem Bundesrats-Wahlkampf. Am 19. November 2008 wählte Regierungsrätin Rita Fuhrer den amtlichen Informationskanal, um eine private Stellungnahme zu ihrer Nomination durch die SVP-Frauen zu veröffentlichen. Am 27. November 2008 folgte eine weitere Stellungnahme «zur Nomination der offiziellen SVP-Kandidaturen für die Bundesratswahl». Am 24. November 2008 hatte die CVP diese Praxis in einer Fraktionserklärung kritisiert, weil wir der Ansicht sind, dass damit Rollen unzulässig vermischt werden. Da Regierungsrätin Rita Fuhrer einige Tage später den amtlichen Kanal für eine weitere private Stellungnahme benutzte, müssen wir davon ausgehen, dass es sich hierbei um die offizielle Praxis des Regierungsrates handelt. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat um Antworten auf folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Mitarbeitende sind innerhalb der kantonalen Verwaltung im Bereich Kommunikation tätig? Erwünscht ist eine Übersicht, die Aufschluss gibt über die Anzahl Personen, die Stellenprozente und die Zuständigkeiten.
2. Wie lautet der Auftrag der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates?
3. Welches sind die Aufgaben der Kommunikationsfachleute auf Direktions- und auf Ämterstufe?
4. Haben die Kommunikationsbeauftragten der Volkswirtschaftsdirektion darüber hinausgehende, besondere Aufgaben?
5. Ist die Annahme korrekt, dass es nicht Aufgabe der Kommunikationsabteilung bzw. der direktionseigenen Kommunikationsbeauftragten ist, die Mitglieder des Regierungsrates bei ihren persönlichen Engagements zu unterstützen?
6. Ist die Kandidatur von Regierungsrätin Rita Fuhrer als Bundesrats- Kandidatin nach Ansicht des Regierungsrates ein regierungsrätliches oder ein persönliches Engagement? Hat der Regierungsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst? Wenn ja, wann?
7. Ist aus Sicht des Regierungsrates der Einsatz von kantonalen Kommunikationsbeauftragten in dieser Angelegenheit gerechtfertigt? Falls ja, warum?
8. Wie werden sich die Kommunikationsabteilungen inskünftig in vergleichbaren Situationen verhalten?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Philipp Kutter, Wädenswil, Thomas Maier, Dübendorf, und Hans Fahrni, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Rolle und Bedeutung der behördlichen Kommunikation haben sich stark verändert. Traten die Behörden früher eher zurückhaltend auf, nimmt der Regierungsrat heute der Öffentlichkeit und den Medien gegenüber eine aktive Rolle wahr. Der Regierungsrat steht hinter den Kommunikationsaufgaben und anerkennt deren hohen Stellenwert. Information und Kommunikation des Regierungsrates sowie der Verwaltung sind an Verfassungsvorgaben, Gesetze und Verordnungen gebunden. Gemäss dem in der Kantonsverfassung verankerten Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Verwaltungsstellen vorhandenen Informationen. Im Gesetz über die Information und den Datenschutz ist die Informationstätigkeit von Amtes wegen geregelt. Der Regierungsrat informiert aktiv über seine Tätigkeiten, die von öffentlichem Interesse sind, und sorgt für eine frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Planungen und Entscheide. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, der Bevölkerung das Handeln der Behörden näherzubringen und Verständnis für die getroffenen Entscheide zu wecken. Dabei muss der Regierungsrat unterschiedliche Bedürfnisse heterogener Zielgruppen berücksichtigen und sich bei der Wahl der Kommunikationsmittel nach dem Nutzungsverhalten der einzelnen Zielgruppen richten. Die Behördenkommunikation muss schliesslich dazu beitragen, die freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates in der Staatskanzlei ist mit der Medienarbeit für den Gesamtregierungsrat und dem zentralen Versand von Informationen an die Medien und weitere Zielgruppen beauftragt (vgl. Beantwortung der Frage 2). Die Direktionen sind zuständig und verantwortlich für die Kommunikation über Themen und Geschäfte aus ihrem Zuständigkeitsbereich und regeln die Informationsaufgaben ihrer Amtsstellen. Die Direktionen bezeichnen ihre Informationsbeauftragten. Es gilt zwischen internen und externen Kommunikationsaufgaben auf Direktions- und auf Ämterstufe zu unterscheiden. Die Informationsbeauftragten der Direktionen arbeiten eng mit der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates zusammen. Bei der folgenden Auflistung der externen und internen Kommunikationsaufgaben handelt es sich um
alle in der kantonalen Verwaltung vorkommenden Aufträge. Nicht in jeder Direktion werden alle diese Aufgaben den Kommunikationsbeauftragten zugewiesen. Zu den externen Kommunikationsaufgaben der Direktionen gehören: Kommunikation für die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher (Organisation und Durchführung von Medienanlässen und Mediengesprächen, Verfassen von Medienmitteilungen und Sprachregelungen); Beratung und Unterstützung der Ämter innerhalb der Direktion in kommunikativen und medialen Angelegenheiten; Betrieb der Medienstelle der Direktion; Medienmonitoring; Beratung und Unterstützung der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers, der Geschäftsleitung sowie der Organisationseinheiten in allen Kommunikationsfragen, Verfassen von Editorials, Reden und Ansprachen für öffentliche Auftritte der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers; Vorbereitungsarbeiten für Präsentationen in Kommissionen des Kantonsrates und Auftritte im Kantonsrat, für Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Verfassen von Beleuchtenden Berichten für Abstimmungszeitungen; Umsetzung und Aktualisierung der Kommunikationsstrategie; Desktop-Publishing, Erstellen von Broschüren; Beantwortung von Bürgerbriefen und E-Mails; Betreuung Internetauftritt; Krisenkommunikationsmanagement; Issuemanagement; Betreuung gesetzlich vorgeschriebener Veröffentlichungen; Konzeptarbeit und Aufbau Wissensmanagement; Einsitz in Kommissionen; Unterstützung der Interessenvertretung, Werbeaktionen für öffentliche Unternehmungen (z. B. ZVV).
Zu den internen Kommunikationsaufgaben der Direktionen gehören: Verantwortung für die Information der Mitarbeitenden über für sie wesentliche Entscheide und Verlautbarungen der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers und des Regierungsrates; Redaktion und Herausgabe der Mitarbeiter-Zeitungen; Betreuung des Intranet- Auftritts; Sicherstellen des einheitlichen Erscheinungsbildes der Direktion; Zusammenarbeit mit Kommunikationsstellen der anderen Direktionen. Diese Kommunikationsaufgaben werden in jeder Direktion in verschiedener Ausprägung bzw. in unterschiedlichen Organisationsformen wahrgenommen. Die einen Kommunikationsmitarbeitenden sind in die Ämter integriert, die anderen arbeiten in zentralisierten Funktionen (z. B. Kommunikationsbeauftragte und Stellvertreterinnen und Stellvertreter) oder es sind Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die Kommunikationsaufgaben übernehmen. In der kantonalen Verwaltung mit ihren rund 30 000 Mitarbeitenden sind 71 Personen (im Umfang von 38 Vollzeitstellen) teilweise oder ganz mit Kommunikationsaufgaben betraut. Amtschefinnen und Amtschefs sowie Abteilungsleitende sind dabei nicht mitgezählt, weil die Kommunikationstätigkeit Bestandteil ihrer Führungsaufgabe ist. Zu Frage 2: 2006 hat der Regierungsrat die Leitlinien zur Information und Kommunikation des Regierungsrates erlassen. Darin ist auch der Leistungsauftrag der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates festgelegt. Sie hat unter anderem folgende Aufgaben: Sie ist zuständig für die Information der verschiedenen Zielgruppen über die Entscheide, die Planungen und Vorkehren des Regierungsrates als Kollegialbehörde. Sie koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit des Regierungsrates. Die Regierungssprecherin orientiert über die aktuellen Geschäfte der Regierungsratssitzungen. Zu allen wesentlichen Beschlüssen werden in Absprache mit den Direktionen schriftliche Medienmitteilungen verfasst. Die Kommunikationsabteilung versendet sie an die Medien sowie an alle Gemeinden und Städte und veröffentlicht sie gleichzeitig im Internet und Intranet. Sie organisiert in Zusammenarbeit mit den Direktionen Medienanlässe, übernimmt die Terminkoordination und den Versand der Einladungen und Medienmitteilungen. Im Internet werden die Unterlagen zu den Medienkonferenzen aufgeschaltet. Die auf Video aufgenommenen Medienkonferenzen sind im Internet abrufbar.
Sie hält ferner das Internet-Portal des Kantons (www.zh.ch), die Website der Staatskanzlei (www.sk.zh.ch) und die Website des Regierungsrates (www.rr.zh.ch) auf dem neuesten Stand. Im Intranet ist sie für die Intranet-Einstiegsseiten und für den Bereich Staatskanzlei zuständig. Web-Services: Sie unterhält das Content Management System, der Content Master unterstützt die einzelnen Direktionen und Ämter bei der Konzipierung und Verwirklichung eigener Webauftritte und führt Schulungen durch. Sie führt in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt an Abstimmungs- und Wahlwochenenden ein Medienzentrum. Zu Frage 4: Der Kommunikationsbeauftragte der Volkswirtschaftsdirektion sowie sein Stellvertreter haben keine über die in der Beantwortung der Frage 3 aufgeführten Aufgaben hinausgehenden, besonderen Aufgaben. Die Aufgaben der Kommunikation für die Direktionsvorsteherin umfassen auch Kommunikationsaufträge, die nicht direkt mit einem Amtsgeschäft in Verbindung stehen, durch ihre politischen Inhalte jedoch Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Volkswirtschaftsdirektion haben. Zu Fragen 5, 7 und 8: Grundsätzlich trifft es zu, dass es nicht Aufgabe der Kommunikationsbeauftragten ist, die Mitglieder des Regierungsrates bei ihren persönlichen Engagements zu unterstützen. Im vorliegenden Fall hatte die Kandidatur von Regierungsrätin Rita Fuhrer allerdings spürbare Auswirkungen auf die Volkswirtschaftsdirektion. Deshalb ist der Einsatz des Kommunikationsbeauftragten der Volkswirtschaftsdirektion in dieser Sache gerechtfertigt. Das Verfassen einer Medienmitteilung diente dazu, den Aufwand in der kantonalen Verwaltung in dieser Sache möglichst klein zu halten. Die Medien gelangen ohnehin an den Kommunikationsbeauftragten der Volkswirtschaftsdirektion, unabhängig davon, ob es sich um eine Angelegenheit der Volkswirtschaftsdirektion oder um die Person Rita Fuhrer handelt. In den Tagen der Bundesratskandidatur wurde die Volkswirtschaftsdirektion mit Medienanfragen überhäuft. Die Alternative dazu wäre gewesen, jede Journalistenanfrage gesondert zu beantworten, was den Aufwand sehr stark erhöht hätte. Auch inskünftig wird in vergleichbaren Situationen sorgfältig abzuwägen sein, ob der Einsatz von kantonalen Kommunikationsbeauftragten angezeigt ist oder nicht.
Zu Frage 6: Die Kandidatur von Regierungsrätin Rita Fuhrer für den Bundesrat war ein persönliches Engagement der Volkswirtschaftsdirektorin auf nationaler Ebene. Dazu war kein Regierungsratsbeschluss notwendig.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi