RRB Nr. 30/2011
Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Luca Rosario Roth, Winterthur, betreffend Evaluation dezentraler Polizei- und Justizstandorte, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 320/2010
Sitzung vom 12. Januar 2011
30. Anfrage (Evaluation dezentraler Polizei- und Justizstandorte) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, und Luca Rosario Roth, Winterthur, haben am 25. Oktober 2010 folgende Anfrage eingereicht: Der Kantonsrat hat mit der Ablehnung der Vorlage 4681a den Kredit für den Neubau des PJZ abgelehnt. Dennoch sind in der Strafverfolgung, Strafuntersuchung und im Strafvollzug Massnahmen und Investitionen nötig. Im Vorfeld des heutigen PJZ-Projektes sind etliche Alternativstandorte geprüft worden und nun für eine dezentrale Infrastruktur wieder aktuell. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat in einem früheren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem PJZ andere Standorte für dezentrale Infrastruktur von Polizei und Justiz abgeklärt, und ist er heute bereit, diese neu zu prüfen?
2. Um welche Areale handelte es sich damals? Und welche Areale würden sich heute zusätzlich als Standorte eignen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, die Standorteignung für ein Polizeigefängnis vertieft abzuklären, z. B. hinter dem kant. Zeughaus an der Üetlibergstrasse in Zürich?
4. Ist der Regierungsrat bereit, für eine gemeinsame Polizeischule von Stadt- und Kantonspolizei die Standorteignung vertieft abzuklären, z. B. hinter dem Ausbildungszentrum Rohwiesen in der Aubrugg?
Auf Antrag der Baudirektion, der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Luca Rosario Roth, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: 1999 und 2000 wurden für die gesamte Kantonspolizei mit Polizeigefängnis und für Teile der Bezirksanwaltschaften Lösungen für eine Teil- oder Vollauslagerung aus dem Kasernenareal gesucht. Von den ur- sprünglich 25 Standorten wurden sieben Varianten so weit entwickelt, bis Machbarkeit und Vergleichbarkeit gesichert waren. In der Folge entschied sich der Regierungsrat für das Areal Güterbahnhof. Bei einem endgültigen Verzicht auf das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) dürfte zuerst zu klären sein, ob nur ein Ersatzstandort für das provisorische Polizeigefängnis gesucht werden soll (und die Polizei in der Polizei- und der Militärkaserne verbleibt) oder ob im Sinne einer Vollauslagerung eine PJZ-ähnliche Standortkonzentration andernorts geplant werden soll. Nach dem Nein des Kantonsrates zum Objektkredit für ein PJZ mit Standort Güterbahnhof ist es allerdings schwer vorstellbar, dass ein ähnliches Projekt nur wegen eines anderen Standortes die Zustimmung finden könnte. Aus diesen Gründen steht zurzeit die Suche nach Ersatzlösungen im Bereich Gefängnisbauten im Vordergrund. Zu Frage 2: Folgende Areale wurden damals überprüft: Güterbahnhof, Kohlendreieck, Heilsarmee/Brockenhaus, Gleisdreieck Hohlstrasse/Hardbrücke, Lagerstrasse (Eurogate), Lagerstrasse (Langstrasse), Europabrücke (Bahnhof Altstetten), Fernmeldezentrale, Vulkanstrasse, Werdhölzli, Uetlibergstrasse 113, Bahnhof Giesshübel der Sihltal– Zürich–Uetliberg-Bahn (SZU), Allmend Brunau, Irchel (über Parking), Kalkbreite, Brandwache (Werd-/Weststrasse), Sihlhölzli, Manegg (Sihlpapier bei SZU-Haltestelle), Wehntaler-/Blumenfeldstrasse (CECE- Areal), Stierli-/Gaussareal (Seebach), Strassenverkehrsamt, Schlachthof, Binz/Binzring, Binz Zürcher Ziegeleien, Aargauerstrasse 1. Die Varianten Teilauslagerung auf das Areal SZU-Bahnhof Giesshübel und Strassenverkehrsamt sowie die Varianten Vollauslagerung auf die Areale Güterbahnhof, Heilsarmee/Brockenhaus, SZU-Bahnhof Giesshübel/Uetlibergstrasse 113 und Strassenverkehrsamt wurden schliesslich mit dem Umbau- und Erweiterungsprojekt der alten Militärkaserne verglichen. Man kam damals zum Schluss, dass als Alternative zum Kasernenprojekt 1999 nur die Varianten Vollauslagerung
auf die Areale Güterbahnhof oder SZU-Bahnhof Giesshübel das erforderliche Potenzial für eine bestmögliche Bau- und Betriebslösung aufwiesen. Aus betrieblichen Überlegungen scheint es sinnvoll, die Kriminalpolizei und die besonderen Staatsanwaltschaften an zentraler Lage in der Stadt Zürich zusammenzulegen; vornehmlich in der Nähe eines Untersuchungsgefängnisses. Diese Anforderungen könnten grundsätzlich an den bestehenden Standorten (Kasernenareal oder Bezirksgebäude Zürich) oder deren Umgebung erfüllt werden, wobei die jeweiligen baulichen Entwicklungsspielräume durch die bestehenden bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vergleichsweise stark eingeschränkt werden. Die Eignung und die Möglichkeiten müssten im Einzelfall näher geprüft werden. Allenfalls werden weitere Areale zu prüfen sein, wenn über das Schicksal des Projekts PJZ endgültig entschieden ist. Zu Frage 3: Wie in der Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 292/2010 betreffend PJZ-Konsequenzen aus der Ablehnung und weiteres Vorgehen dargelegt, bedeutet die Ablehnung des PJZ den Verzicht auf 288 geplante Gefängnisplätze (Polizeigefängnis: 160; Justizgefängnis: 128). Mögliche Ersatzstandorte sind aus Sicht der Bedürfnisse von Strafverfolgungsbehörden, Justizvollzug und Polizei zu beurteilen. Dabei ist die örtliche Nähe zur Kriminalpolizei und den Strafverfolgungsbehörden entscheidend. Im Sinne einer raschen Umsetzbarkeit sind daher Lösungen an den bestehenden Gefängnisstandorten zu bevorzugen. Eine mögliche Ersatzlösung wäre die Umnutzung des Gefängnisses Zürich in ein Gefängnis, in dem auch Polizeihaft vollzogen wird (als Ersatz des heutigen Polizeigefängnisses auf dem Kasernenareal), wobei folgende Umnutzungen und Belegungsrochaden erfolgen müssten: – Schaffung zusätzlicher Plätze durch einen weiteren Erweiterungsbau in der Strafanstalt Pöschwies (als Ersatz des umzunutzenden Gefängnisses Zürich); – Schaffung zusätzlicher Plätze für Ausschaffungsgefangene mit niedrigem Fluchtrisiko («Ausschaffungshaft light») im Vollzugszentrum Bachtel, wodurch eine gewisse Anzahl von Plätzen der Abteilung Ausschaffungshaft des Flughafengefängnisses in solche für den Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft umgenutzt werden könnten. Der Kantonsrat hat 2003 den Standort für ein Polizei- und Justizzentrum auf dem Areal des Güterbahnhofs im kantonalen Richtplan
festgelegt und 2007 den Eintrag für ein geplantes Bezirksgefängnis bzw. für die geplante Bezirksanwaltschaft an der Uetlibergstrasse 113 im Richtplan aufgehoben. Das Areal wurde in der Folge von der Stadt Zürich von der Zone für öffentliche Bauten in eine fünfgeschossige Zentrumszone mit 40% Wohnanteil umgezont. Eignung und Machbarkeit können erst anhand von konkreten Nutzungen und Flächenbedürfnissen geprüft werden. Zu Frage 4: Im PJZ sind die erforderlichen Räume für den Betrieb der Zürcher Polizeischule vorgesehen. Wie in Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 130/2008 betreffend Einhaltung des PJZ-Gesetzes dargelegt, wird die Polizeischule auf die Benutzung verschiedener Aussenanlagen, wie der Anlage Rohwiesen, angewiesen sein. Die Zürcher Polizeischule als gemeinsame Einrichtung von Kanton und Stadt Zürich soll ihren Betrieb 2012 aufnehmen, somit ohnehin vor dem bisher geplanten Bezug des PJZ. In der Startphase werden in erster Linie Unterrichtsräume in der alten Militärkaserne genutzt. Ob dies bei einem Verzicht auf das PJZ eine längerfristige Lösung sein soll oder ob alternative Standorte – z. B. beim Ausbildungszentrum Rohwiesen – zu bevorzugen sind, wird zu prüfen sein, wenn über das Schicksal des Projekts PJZ endgültig entschieden ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi