RRB Nr. 304/2012
Anfrage Priska Seiler Graf und Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, und Marcel Burlet, Regensdorf, betreffend Flughafen, Entschädigungen Schallschutzfenster, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 48/2012
Sitzung vom 28. März 2012
304. Anfrage (Entschädigungen Schallschutzfenster) Die Kantonsrätinnen Priska Seiler Graf und Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, sowie Kantonsrat Marcel Burlet, Regensdorf, haben am 30. Januar 2012 folgende Anfrage eingereicht: Die Flughafen Zürich AG (FZAG) ist laut Lärmschutzverordnung des Bundes sowie auch gemäss § 11 des Flughafengesetzes verpflichtet, die Kosten für passive Schallschutzmassnehmen in Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, zu übernehmen. Das Schallschutzkonzept «Programm 2010» zeigt auf, welche Lärmsanierungs-Massnahmen geplant sind und welche Massnahmen realisiert wurden. Es handelt sich dabei vorwiegend um den Einbau von Schallschutz-Fenstern. Entschädigt werden diese Lärmschutz-Massnahmen durch den Airport Zurich Noise Fund (AZNF). Es gibt nun Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, welche vor ein paar Jahren auf eigene Faust Schallschutzfenster installieren liessen (entsprechende Fälle in Nürensdorf und Birchwil sind den Anfrage Stellenden bekannt). Dies geschah in Absprache mit der FZAG und deren Zusicherung, dass die Kosten rückerstattet werden. Bis heute ist dies aber trotz mehrmaligem Nachfragen der betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer nicht geschehen. Als Mitglied des Verwaltungsrates der FZAG hat die Zürcher Regierung Aufsichtspflicht, es stellen sich daher folgende Fragen:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von diesen Fällen?
2. Sind noch weitere Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer aus anderen Gemeinden, in welchen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, davon betroffen?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass offensichtlich nicht allen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern der Einbau von Schallschutzfenstern entschädigt wird?
4. Gedenkt der Regierungsrat in dieser Sache tätig zu werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Priska Seiler Graf und Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, sowie Marcel Burlet, Regensdorf, wird wie folgt beantwortet: In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 220/2010 betreffend Passive Schallschutzmassnahmen bei Fluglärm hat der Regierungsrat zu diesem Thema Ausführungen gemacht und unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen dargelegt, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und zu wessen Lasten passive Schallschutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Auf jene Ausführungen kann an dieser Stelle vollumfänglich verwiesen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Flughafen Zürich AG (FZAG) bei jenen Liegenschaften rund um den Flughafen Zürich, bei denen der Immissionsgrenzwert (IGW) gemäss Anhang 5 zur Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) erreicht oder überschritten ist, auf ihre Kosten passive Schallschutzmassnahmen treffen, d. h. in aller Regel Schallschutzfenster installieren muss. Die Umsetzung dieser Arbeiten läuft seit dem Jahr 2000 unter der Bezeichnung «Programm 2010». Eine eigene Homepage (www.programm2010.ch) beantwortet eine Fülle von damit im Zusammenhang stehenden Fragen und gibt Auskunft über den Stand der Arbeiten. Im Rahmen des «Programms 2010» wurden bzw. werden zuerst die Liegenschaften, bei denen der IGW erreicht oder überschritten ist, mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Dabei arbeitete sich die FZAG gleichsam von den flughafennahen, stark mit Fluglärm belasteten Gemeinden zu den weiter entfernten, weniger stark belasteten Gebieten vor. Nach dem Motto «Schutz vor Rückerstattung» wurden bzw. werden sodann die Rückerstattungen angepackt. Darunter ist der Sachverhalt zu verstehen, dass Hauseigentümerinnen oder -eigentümer zu einem früheren Zeitpunkt und auf eigene Kosten Schallschutzfenster eingebaut haben. Diese Kosten sind ihnen von der FZAG grundsätzlich zurückzuerstatten, wenn der Anspruch auf die Installation von Schallschutzfenstern grundsätzlich besteht. Vor der Rückerstattung überprüft die FZAG, ob der Zustand der Fenster im Zeitpunkt des Rückerstattungsbegehrens den gesetzlichen Anforderungen noch genügt. Ist dies nicht der Fall, werden die ungenügend lärmdämmenden Fenster durch solche neuster Bauart ersetzt. Der zeitliche Ablauf der Rückerstattungen erfolgt nach demselben Muster wie das eigentliche Schallschutzprogramm. Das heisst, dass die Überprüfung des Zustandes der Fenster
bzw. die Rückvergütungen gemeindeweise erfolgt, und zwar in der Rei- henfolge, in welcher der Einbau von Schallschutzfenstern erfolgt ist. Auch Rückerstattungen erfolgen also zuerst in den nahe am Flughafen gelegenen und stark belasteten Gemeinden. Zu Fragen 1 und 2: Der Regierungsrat (Volkswirtschaftsdirektion) hat Kenntnis von insgesamt acht Fällen, die Begehren um Rückerstattungen von Kosten für passive Schallschutzmassnahmen zum Gegenstand haben (Stichdatum: 1. März 2012). Sie betreffen jedoch nicht die in der vorliegenden Anfrage erwähnten Fälle in Nürensdorf und Birchwil. Ob in den dem Regierungsrat bekannten Fällen der IGW tatsächlich erreicht oder überschritten ist, hat die FZAG zu beurteilen. Zu Frage 3: Wie einleitend ausgeführt, erfolgen Rückerstattungen in all jenen Fällen, in denen die Flughafenhalterin in der Pflicht steht, passive Schallschutzmassnahmen zu ergreifen, die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer Schallschutzfenster jedoch bereits auf eigene Kosten eingebaut haben und diese auch heute noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Falls Letzteres nicht (mehr) der Fall ist, werden auf Kosten der FZAG neue Schallschutzfenster eingebaut. Wie die FZAG mitteilt, wurden seit 2009 bis heute Rückerstattungen von insgesamt 8 Mio. Franken an 480 Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer in Opfikon, Oberglatt, Hochfelden und Höri ausbezahlt. Auch 2012 werden Rückerstattungen in massgeblicher Höhe geleistet. Saniert, d. h. mit Schallschutzfenstern ausgerüstet, wurden bis heute rund 3300 Liegenschaften, was mit Kosten von über 100 Mio. Franken verbunden war. Zu Frage 4: Die Volkswirtschaftsdirektion steht im Zusammenhang mit dem «Programm 2010» in ständigem Kontakt mit der FZAG. Sie lässt sich periodisch über den Stand der Umsetzung des Programms informieren und drängt auf eine schnelle Umsetzung. Ein Tätigwerden des Regierungsrates in dieser Sache ist deshalb nicht notwendig.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi