RRB Nr. 313/2010
Hinwil, Werkhof Betzholz, Einstellhalle C, Umnutzung, Ausführung, Ausgabe, Bewilligung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2010
313. Hinwil, Werkhof Betzholz, Umnutzung Einstellhalle C
Erwägungen
Mit dem Wechsel des Unterhaltsbezirkes 6 von der Unterhaltsregion II (Wädenswil) zur Unterhaltsregion IV (Hinwil) wurde die geografisch vorgegebene Struktur auch organisatorisch nachvollzogen. Dabei sind Synergien im personellen Bereich und insbesondere in der Werkhofinfrastruktur zu erwarten. Zwingend vorausgesetzt ist aber, dass die Einstellhalle C im Werkhof Betzholz in Hinwil umgenutzt wird. Die Platzverhältnisse in den Einstellhallen der Unterhaltsbezirke 6 und 12 sind nach der Zusammenführung im Werkhof Betzholz sehr eingeschränkt. Die Einstellhalle C, die als Salzlager dient, wird nach der Umnutzung zu einer wesentlichen räumlichen Entlastung führen. Für das gelagerte Salz wurden bereits zwei Silos erstellt. Somit kann der frei gewordene Platz in der Halle C umgenutzt und den neuen betrieblichen Bedürfnissen angepasst werden. Jede Gebietseinheit oder Spezialgruppe erhält ihren eigenen Platz für Geräte, Material und Fahrzeuge. Gemeinsam genutzte Geräte können zentral gelagert werden. Bei Piketteinsätzen sind keine Fahrzeugverschiebungen mehr notwendig. Die Fahrzeuge sind jederzeit einsatzbereit und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt. Empfindliche Gerätschaften wie Salzstreuer können in der Halle eingestellt werden und sind witterungsunabhängig immer einsetzbar. Die Soleanlage wird auf den neuesten Stand der Technik gebracht, sodass sich die Reaktionszeiten der Aufbereitung des Solegemisches wesentlich verkürzen, was auch die Leistungsfähigkeit des Winterdienstes verbessert. Mit der Umnutzung wird auf den Werkhofneubau in Männedorf und auf die Sanierung des Stützpunktes Feldbach verzichtet. Das kantonseigene Areal an der Seestrasse 57 in Männedorf konnte im Baurecht abgegeben werden und der Stützpunkt Feldbach wurde vermietet. Das Projekt umfasst folgende Massnahmen: – Umbau der Salzhalle zu einer Einstellhalle – Anbringen von Rolltoren bei der Halle Autobahngruppe A 53/A 52 – Neubau Pfadschlittenunterstand – Neubau Materialunterstand
Für die Umnutzungsarbeiten ist mit folgenden Kosten zu rechnen (nach BKP): in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 24 000 2 Gebäude 2 372 000 3 Umgebung 40 000 4 Baunebenkosten 57 000 5 Reserve 172 000 6 Ausstattung 5 000 Total 2 670 000 Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf Fr. 2 670 000 und werden dem Konto 8400.50400 00000, Projekt 84H-10013, belastet. Die Ausgabenbewilligung ist nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss der folgenden Formel der Teuerung anzupassen: Teuerungsbereinigte Ausgabenbewilligung = Startausgabenbewilligung × (Zielindex ÷ Startindex). Stichtag 1. April 2009. Der Betrag ist im Budget 2010 (mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 970 000) enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF 2010– 2013 eingestellt. Dieses Projekt unterliegt gemäss § 8 Abs. 2 lit. e der Immobilienverordnung (ImV) nicht dem Standardprozess für Nettoinvestitionen im Hochbau, da es vollständig aus dem Strassenfonds finanziert wird. Dadurch ist dieses Investitionsvorhaben für das Nettoinvestitionsvolumen (NIV) Hochbau nicht von Bedeutung und wird daher ausserhalb der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010–2013 abgewickelt. Das Immobilienamt hat diesem Vorgehen zugestimmt. Die Kapitalfolgekosten definieren sich aus den nutzungsdauergewichteten Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 3% pro Jahr auf der Hälfte des gebundenen Kapitals. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten der Ausgabe von Fr. 2 670 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 97 010 pro Jahr.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Umnutzung der Einstellhalle C, Werkhof Betzholz, Gemeinde Hinwil, wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 670 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird wie folgt der Teuerung angepasst: Teuerungsbereinigte Ausgabenbewilligung = Startausgabenbewilligung × (Zielindex ÷ Startindex). Stichtag 1. April 2009.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi