RRB Nr. 314/2020
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Walter Honegger, Wald, betreffend Drohende Rating-Abstufung von Kanton Zürich und Zürcher Kantonalbank, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 24/2020
Sitzung vom 1. April 2020
314. Anfrage (Drohende Rating-Abstufung von Kanton Zürich und Zürcher Kantonalbank) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Walter Honegger, Wald, haben am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die Mitteilung, dass die internationale Rating Agentur Moody’s derzeit eine Neubeurteilung der finanziellen Lage des Kantons Zürich vornimmt, lässt aufhorchen. Aufgrund der Neubeurteilung des Garanten der ZKB, des Kantons Zürich, nimmt Moody’s eine Status Überprüfung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) vor (Originalmeldung Moodys Investor Service vom 22. Januar 2020: «Moody’s places on review for downgrade Swiss cantonal bank ZKB’s Aaa ratings…»). Die ZKB ist weltweit eine der wenigen Banken, welche von den grossen Rating Agenturen (Standard & Poor, Moody’s und Fitch) mit dem (höchsten-) Top Rating (AAA oder Aa1) ausgezeichnet wurde. Grund dafür ist die Staatsgarantie des Kantons. Noch im Juli 2019 hatte der Kanton Zürich von Fitch ein AAA Rating mit stabilem Ausblick erhalten. Begründet wurde dieses Rating durch eine umsichtige Finanzpolitik, finanzielle Flexibilität und eine als bescheiden taxierte Verschuldung des Kantons. In der Zwischenzeit hat aber der Wind gedreht – Stichworte wie: stark steigende Verschuldung gemäss KEF 2020–2023, negativer Mittlerer Ausgleich ab spätestens 2022 (siehe auch KEF 2020–2023), grosse neue Kostenlasten, welche aufgrund neuer Mehrheiten im Kantonsparlament dem Kanton auferlegt wurden und werden. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung respektive um Weiterleitung an die Zürcher Kantonalbank folgender Fragen zur Beantwortung:
Erwägungen
1. Ist der Kanton Zürich in einem so schlechten finanziellen Zustand, dass Moody’s sich veranlasst fühlt, die ZKB aufgrund des Garanten-Status des Kantons zurückstufen zu müssen?
2. Welches sind die Gründe für eine mögliche Abstufung? Ist es die geplante Erhöhung der Schulden gemäss KEF 2020–2023 von 5,2 Mia. Franken auf 7,8 Mia. Franken? Oder ist es etwa der Mittlere Ausgleich, wessen Negativposition wohl spätestens im Jahr 2022 dazu führen wird, dass der Kanton ein neues Sanierungsprogramm erstellen und umsetzen muss, sowie darauf gründend eine substantielle Erhöhung des kantonalen Steuerfusses ab dem Jahr 2022?
3. Was ist das Problem am Kreditportfolio der ZKB? Ist es das überproportionale Hypothekar Portfolio, Risiken aus dem beträchtlichen ausserkantonalen Kredit- und Hypothekargeschäft oder sind es die Risiken aus dem indifferenten Geschäft der Bank (Derivate-Handel, Risiken aus Garantien und Wertpapiergeschäft etc.)?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Walter Honegger, Wald, wird wie folgt beantwortet: Die Rating Agentur Moody’s hat am 22. Januar 2020 bekannt gegeben, dass sie das Kreditrating der Zürcher Kantonalbank (ZKB) einer Überprüfung unterzieht. Konkret erwägt Moody’s die Rückstufung des Ratings mit Staatsgarantie um eine Stufe von AAA auf Aa1. Gleichzeitig wird das Stand-alone-Rating der ZKB ohne Staatsgarantie von A2 auf A1 verbessert, was die ausgezeichnete Bonität der ZKB bestätigt. Die ZKB ist damit im Rating von Moody’s eine der weltweit am besten bewerteten Banken. Im Rahmen der Überprüfung findet ein Austausch zwischen Moody’s und der ZKB sowie dem Kanton statt. Ob nach Abschluss der Neubeurteilung eine Rückstufung des Ratings der ZKB erfolgt, ist zurzeit offen. Zu Frage 1: Der Kanton Zürich lässt seinen finanziellen Zustand regelmässig durch unabhängige, externe Ratingagenturen beurteilen. So verfügt er seit 1994 über ein offizielles Rating von Standard & Poor’s (S&P) und seit 2005 über ein Rating von Fitch Ratings (Fitch). Beide Ratingagenturen stufen den Kanton seit Bestehen der jeweiligen Ratings auf AAA mit stabilem Ausblick ein und geben dem Kanton damit die Höchstnote in ihrer finanziellen Beurteilung. Das Rating von S&P wurde letztmals am 22. November 2019 und dasjenige von Fitch am 3. März 2020 bestätigt und veröffentlicht. Mit beiden Ratingagenturen findet ein standardisierter Ratingprozess statt, der auch jährliche Treffen und einen regen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantons umfasst. Demgegenüber besteht mit Moody’s kein Ratingprozess und kein regelmässiger Austausch. Moody’s erstellt ein Rating des Kantons Zürich als Eigentümer der ZKB, das Moody’s nur für interne Zwecke verwendet und das nicht veröffentlicht wird.
Zu Frage 2: Als Grund für die Überprüfung nennt Moody’s in ihrer Medienmitteilung eine Neubeurteilung der Risiken der Staatsgarantie, die der Kanton zugunsten der ZKB abgibt. Hintergrund dieser Überprüfung ist eine Anpassung der weltweiten Berechnungsmethode für die Eventualverbindlichkeiten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Von dieser Methodenänderung sind auch andere Schweizer Finanzinstitute und deren Eigentümer betroffen. Die Anpassung trägt den besonderen Umständen der durch den Kanton zugunsten der ZKB abgegebenen Staatsgarantie nicht Rechnung. Zudem verringern verschiedene Massnahmen wie die höheren Eigenmittelanforderungen an die ZKB als systemrelevantes Institut und das im Rahmen der Notfallplanung erstellte Sanierungskonzept sowohl die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsgarantie jemals zum Zuge kommt, als auch das tatsächliche Risiko in einem Garantiefall. Im Übrigen berücksichtigen auch S&P und Fitch in ihren Beurteilungen die Eventualverbindlichkeiten des Kantons – und damit das «Risiko» ZKB – und kommen dabei zu anderen Ergebnissen als Moody’s. Zu Frage 3: Die Frage 3 richtet sich an die ZKB und wurde dem Bankrat der ZKB zur direkten Beantwortung zugewiesen. Die Stellungnahme der ZKB wird dem Kantonsrat separat zugestellt und ist nicht Teil dieser Beantwortung.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli