RRB Nr. 325/2021
Anfrage von Orlando Wyss, Dübendorf betreffend Promo-Kampagne des Regierungsrates für den Innovationspark, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 46/2021
Sitzung vom 31. März 2021
325. Anfrage (Promo-Kampagne des Regierungsrates für den Innovationspark) Kantonsrat Orlando Wyss, Dübendorf, hat am 22. Februar 2021 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund des vernichtenden Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend den kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark Dübendorf und des darauffolgenden Weiterzugs an das Bundesgericht hat sich der Regierungsrat entschlossen, in die Offensive zu gehen. Bei der BAK Economics wurde eine Studie bestellt, welche aufzeigen soll, welches grosse Potential dieses subventionierte Mammutprojekt für den Wirtschaftsstandort Zürich ausweist. Man wird den Verdacht nicht los, dass das Ergebnis im Studienauftrag inkludiert war. Bei der Medienpräsentation wurden gigantische Zahlen aufgezeigt, welche jede Kritik an der Sinnhaftigkeit dieses neuen überdimensionierten Stadtteils von Dübendorf im Keime ersticken sollten. Auch wurde darauf hingewiesen, dass im Raum Stettbach Firmen ungeduldig warten würden, um diesen Innovationspark in Beschlag zu nehmen. Man hat angekündigt, dass eine Task-Force eingesetzt wurde, um das weitere Vorgehen auf dem Areal des Innovationsparks Dübendorf zu evaluieren. Stattdessen legt die Innovationspark-Stiftung eine Geschäftigkeit an den Tag, welche mich zu folgenden Fragen veranlasst:
Erwägungen
1. Wie hoch waren die Kosten dieser Studie über den volkswirtschaftlichen Nutzen des Innovationsparks bei der Firma BAK Economics?
2. Wie viele Personen sind bei der Innovationspark-Stiftung im Moment festangestellt und wie hoch sind die jährlichen Lohnkosten dieser festangestellten Leute?
3. Scheinbar sollen sich im Bereich Stettbach zehn Firmen in einem Ausweichgebäude befinden. Wie lautet die Adresse dieses Gebäudes und wer zahlt die Mieten für diese Firmen?
4. Was für Firmen sind dies und wie viele Leute sind bei diesen in diesem Gebäude beschäftigt?
5. Welche Form der Arbeit machen diese Firmen dort?
6. Die Task-Force soll scheinbar am Arbeiten sein. Wer ist von Seiten der Aviatik in dieser Task-Force dabei?
7. Hat der Regierungsrat einen Plan B, sollte das Bundesgericht das vorinstanzliche Urteil bestätigen, und wie sieht dieser aus? Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der obigen Fragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Orlando Wyss, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet:
Mit Beschluss Nr. 863/2015 stimmte der Regierungsrat der Gründung der Stiftung Innovationspark Zürich (Stiftung IPZ) zu. Gründungsstifter sind neben dem Kanton Zürich die Zürcher Kantonalbank und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich. Nach dem aktuellen Geschäftsmodell für den Innovationspark Zürich werden die Innovationsleistungen durch die Nutzenden aus Wirtschaft und Wissenschaft erbracht. Der Kanton ist für die Schaffung bzw. Genehmigung der planungsrechtlichen Grundlagen zuständig. Zudem ist er Baurechtsnehmer gegenüber dem Bund sowie Unterbaurechtsgeber gegenüber den Investoren auf dem Areal. Die Stiftung IPZ sorgt für die Entwicklung und die Bewirtschaftung des Areals und erbringt Dienstleistungen zugunsten der Nutzenden. Als private Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt und entscheidet sie im eigenen Namen. Die Stiftung IPZ hat entsprechend dieser Aufgabenteilung bei der BAK Economics AG eine Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung des «Switzerland Innovation Park Zurich» in Auftrag gegeben, dies kann transparent dem Impressum entnommen werden kann. Weder der Regierungsrat noch die Volkswirtschaftsdirektion waren an diesem Auftrag bzw. der Studie beteiligt. Es handelt sich nicht um eine «Promo-Kampagne» des Regierungsrates. Die Studie wurde von der renommierten BAK Economics AG nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Die Aussage, «man werde den Verdacht nicht los, dass das Ergebnis im Studienauftrag inkludiert war», ist eine unbegründete Unterstellung. Zu Fragen 1 und 2: Die Stiftung IPZ ist eine privatrechtliche und selbstständige Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Studie selbstständig in Auftrag gegeben. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 72 000 und wurden vollumfänglich von der Stiftung IPZ getragen. Die Stiftung IPZ beschäftigt zurzeit vier Personen mit 300 Stellenprozenten. Zu Fragen 3–5: Es handelt sich um ein Gewerbegebäude von Maagtechnic an der Sonnentalstrasse 8 in Dübendorf. Maagtechnic ist ein Partner des Innovationsparks (vgl. switzerland-innovation.com/zurich/partners-O). Der Innovationspark vermittelt die Flächen an interessierte Unternehmen, die dann direkt mit Maagtechnic Mietverträge abschliessen. Im November 2020 waren als Folge dieser Vermittlung die folgenden Unternehmen bei
Maagtechnic eingemietet: Matternet, VR Motion, VILT, Swiss-Sino Innovation Center, New Greentec/V-Locker, Aeroplan, Habasit Interna- tional AG, BATT Suisse, 3Dexperts.ch. In den Büros und Werkstattflächen werden bestehende Produkte und Dienstleistungen weiterentwickelt und neue entwickelt. Zu Frage 6: Die Taskforce leitet die Arbeiten zur Erstellung eines Syntheseberichts für die Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf. Zur Klärung der Fragen im Zusammenhang mit der zukünftigen aviatischen Nutzung wurde eine Aviatikgruppe gebildet, welche die technischen, rechtlichen und raumplanerischen Grundlagen für die Umnutzung des Militärflugplatzes in einen Zivilflugplatz erarbeitet. Die Aviatikgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie aus externen Expertinnen und Experten zusammen. Sie ist im Austausch mit den Stakeholdern und den zuständigen Stellen beim Bund (Bundesamt für Zivilluftfahrt, Luftwaffe, Skyguide usw.), um die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen einer zukünftigen Nutzung zu klären. Zu Frage 7: Das Vorgehen wird in RRB Nr. 900/2020 beschrieben. Der Regierungsrat hat entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben und gleichzeitig im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die Arbeiten für eine Richtplanrevision mit nachfolgender Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnungen in Dübendorf und Wangen-Brüttisellen aufzunehmen. Angestrebt wird nach wie vor das Konzept der Dreifachnutzung (Innovationspark, Zivilaviatik und Militär). Als Grundlage dafür sollen die umfangreichen bestehenden Unterlagen zu möglichen Nutzungen auf dem Flugplatzareal in Dübendorf gesichtet, aufgearbeitet, aktualisiert und schliesslich in einem Synthesebericht zusammengefasst werden. Dieser Bericht soll das von den Stakeholdern (Bund, Kanton, Gemeinden, Innovationspark, Zivilaviatik usw.) gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Zielbild einer künftigen Nutzung des Areals wiedergeben und eine Umsetzungsagenda der Transformation über alle Ebenen hinweg aufzeigen. Erfasst wird dabei auch der Aviatikteil. Dazu ist die aktive Mitwirkung des Bundes und der Gemeinden erforderlich. Da schon sehr viele Grundlagen bestehen und ein hoher Handlungsdruck besteht, sollte dieser Prozess rasch abgeschlossen werden können.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli