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Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027

RRB Nr. 328/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 25. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-328-2026/de/wahl-der-prasidentin-und-der-vizeprasidentin-des-regierungsrates-fur-das-amtsjahr-2026-2027

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 328/2026

Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

328. Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin

Erwägungen

des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) sind die Präsidentin und die Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027 zu wählen.

Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2026 beginnende Amtsjahr 2026/2027 werden gewählt: a) zur Präsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Carmen Walker Späh b) zur Vizepräsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli