RRB Nr. 328/2026
Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026
328. Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin
Erwägungen
des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) sind die Präsidentin und die Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2026/2027 zu wählen.
Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2026 beginnende Amtsjahr 2026/2027 werden gewählt: a) zur Präsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Carmen Walker Späh b) zur Vizepräsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli