RRB Nr. 332/2011
Strassen, Küsnacht, 17 Seestrasse, Instandsetzung/Erneuerung/Erstellung, Fahrbahn/ Gehwege/Fussgängerübergang, Projektfestsetzung, gebunde und neue Ausgaben
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2011
332. Strassen (Küsnacht, 17 Seestrasse, Seestrasse Nr. 45
Erwägungen
bis Kusenbach) Die Seestrasse ist eine wichtige Verbindungsstrasse der rechtsufrigen Gemeinden zur Stadt Zürich. Die Fahrbahn in Küsnacht ist im Abschnitt Seestrasse Nr. 45 bis Kusenbach in einem schlechten Zustand. Spurrinnen, Verdrückungen und Belagsausbrüche gefährden die Verkehrssicherheit. Der bestehende Fussgängerstreifen auf Höhe Seestrasse Nr. 83 soll aus Sicht der Kantonspolizei und der Gemeinde neu mit einer Schutzinsel erstellt werden. Beim projektierten Fussgängerübergang wird die Schutzinselbreite auf 1,5 m gekürzt, um die Durchfahrtsbreite mit komfortablen 4 m zu erhalten. Dies ist aufgrund der eher schwachen Frequenz auf dem Fussgängerstreifen und des sehr hohen Verkehrsaufkommens auf der Seestrasse vertretbar. Die Werkleitungen einschliesslich der öffentlichen Beleuchtung, die Kanalisationsleitungen und die Strassenentwässerung wurden vorgängig im Jahr 2010 auf dem ganzen Strassenabschnitt ersetzt. Infolge der vielen Leitungsgräben, des schlechten Zustands des Strassenkoffers und zur Verbesserung des Quergefälles muss in einem erheblichen Teil des Strassenabschnitts der gesamte Oberbau ersetzt werden. Die Gehwege werden beidseitig praktisch auf der ganzen Abschnittslänge erneuert. Der Tiefbauvorstand der Gemeinde Küsnacht hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) mit Verfügung vom 4. Februar 2010 zugestimmt. Auf die Äusserung von Begehren wurde verzichtet. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf das Mitwirkungsverfahren, auf eine Planauflage und auf die Durchführung des Einspracheverfahrens verzichtet werden kann (§§ 13, 16 und 17 StrG). Der Einleitung des Strassenabwassers in den neuen Mischwasserkanal hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Schreiben vom 26. Januar 2010 zugestimmt. Die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes hat das Projekt mit Schreiben vom 29. Dezember 2009 beurteilt. Aus lärmtechnischer Sicht ergibt sich für die angrenzenden Liegenschaften keine wesentliche Änderung der Lärmsituation. Die Strassenachse wird lokal geringfügig verschoben. Für die angrenzenden Gebäude ergibt sich dadurch keine wahrnehmbare Veränderung der Lärmbelastung. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
Die Kosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 25. Januar 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten – Bauarbeiten 2 300 000 Nebenarbeiten 320 000 Technische Arbeiten 350 000 Total 2 970 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (73%) 2 180 000 Staatsstrasse Baulicher Unterhalt (23%) 690 000 Fussgängeranlagen (1%) 20 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (3%) 80 000 Total 2 970 000 Die Instandsetzung der Fahrbahn, die Erneuerung der Gehwege und die Erstellung eines Fussgängerübergangs sind Sache des Kantons. Die Gemeinde Küsnacht, die Werke am Zürichsee Gas/Wasser und die Werke EW beteiligen sich gemäss Protokoll vom 22. Oktober 2009 mit Fr. 86 000 und je Fr. 14 000, insgesamt Fr. 114 000 (einschliesslich MWSt), an den Belagsarbeiten. Diese Beträge werden den Werken nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.61300 80010, Rückzahlungen von Investitionsausgaben für Fahrbahnen (Beiträge der Werke Küsnacht), für das Objekt 84S-10338, gutzuschreiben. Der Kostenverteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total (in Franken) (Werke) Erneuerung Staatsstrassen 2 066 000 114 000 2 180 000 Staatsstrasse Baulicher Unterhalt 690 000 – 690 000 Fussgängeranlagen 20 000 – 20 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 80 000 – 80 000 Total 2 856 000 114 000 2 970 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Küsnacht bzw. der Werke von Fr. 114 000 eine Nettoausgabe von Fr. 2 856 000 zu bewilligen, wovon Fr. 690 000 als gebunden in die Erfolgsrechnung und Fr. 2 066 000 in die Investitionsrechnung sowie Fr. 100 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staats- buchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 2 970 000 Fr. 690 000 zulasten des Kontos 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, sowie Fr. 2 180 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen (Objekt 84S-10338, Küsnacht, 17 Seestrasse), und sind somit gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 20 000 zulasten des Kontos 8400. 50100 00000, Fussgängeranlagen, und Fr. 80 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80010, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügung von
Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5494/2007 sowie des Tiefbauamtes Nrn. 1120/2008 und 2212/2009 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 500 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10338, Küsnacht, 17 Seestrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Fussgängeranlagen, und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2011 enthalten. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 2 280 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Küsnacht (Werke) von Fr. 114 000 auf Nettoinvestionskosten von Fr. 2 166 000. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 89 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Erneuerung Staatsstrassen Konto 50111 00000 73 2 066 000 31 000 2,5 52 000 Fussgängeranlagen Konto 50100 00000 1 20 000 300 2,5 500 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 50110 80010 3 80 000 1 200 5 4 000 Zwischentotal 32 500 56 500 Total 2 166 000 89 000
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Instandsetzung der Fahrbahn, die Erneuerung der Gehwege und die Erstellung eines Fussgängerübergangs an der 17 Seestrasse, Gemeinde Küsnacht, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Nettoausgabe von insgesamt Fr. 2 756 000, wovon Fr. 690 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 2 066 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 100 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
IV. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 25. Januar 2011)
V. Die Verfügung von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5494/ 2007 und die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1120/2008 und 2212/ 2009 werden aufgehoben.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht (E.; unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi