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Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, betreffend Subjektfinanzierung für Höhere Fachprüfungen [HFP] ab 2018 - Wie können negative Nebenwirkungen für das bewährte Berufsbildungssystem vermieden werden, Beantwortung

RRB Nr. 333/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 13. Apr. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-333-2016/de/anfrage-daniel-wafler-gossau-betreffend-subjektfinanzierung-fur-hohere-fachprufungen-hfp-ab-2018-wie-konnen-negative-nebenwirkungen-fur-das-bewahrte-berufsbildungssystem-vermieden-werden-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 333/2016

Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, betreffend Subjektfinanzierung für Höhere Fachprüfungen [HFP] ab 2018 - Wie können negative Nebenwirkungen für das bewährte Berufsbildungssystem vermieden werden, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 30/2016

Sitzung vom 13. April 2016

333. Anfrage (Subjektfinanzierung für Höhere Fachprüfungen [HFP] ab 2018 – Wie können negative Nebenwirkungen für das bewährte Berufsbildungssystem vermieden werden?) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, hat am 25. Januar 2016 folgende Anfrage eingereicht: Die Vernehmlassung zum neuen Berufsbildungsgesetz wurde am 21. April 2015 abgeschlossen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2015 die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung zur Kenntnis genommen. Die geplante Einführung einer Bundesfinanzierung (Subjektfinanzierung) zugunsten von Absolvierenden der vorbereitenden Kurse auf die eidgenössischen Höheren Fachprüfungen (HFP) wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Die Teilrevision des Gesetzes und die notwendigen Kredite werden vom nationalen Parlament dieses Jahr behandelt. Obwohl noch nicht definitiv vom Bundesparlament beschlossen, ist die Subjektfinanzierung bereits Thema von Berufsfachschulen, Vertretern von Berufsverbänden und Branchen-Organisationen. Kommt die Subjektfinanzierung wie angedacht ab 2018 zum Tragen, dann wird diese sicherlich auch schnell zum Thema für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Verlierer dieser Reform wären ganz klar jene Absolvierenden, die ihre Weiterbildung zur HFP berufsbegleitend absolvieren und ihre Beiträge nicht mehr wie bisher über die Schulen bekommen (ca. 7 Franken pro Lektion), sondern erst nach erfolgreichem Abschluss der HFP. Ein Familienvater der sich beispielsweise zum Gärtnermeister weiterbildet, müsste nun die Vollkosten seiner Weiterbildung im Rahmen der HFP vorfinanzieren und damit fast doppelt so viel als bisher bezahlen. An die 50 000 Franken vorzufinanzieren ist von berufstätigen angehenden Berufskadern wirklich etwas viel verlangt. Sofern sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, so entstehen auch für diesen Mehrkosten mit Faktor 1,5 bis 2. Gerade Handwerksbetriebe, die auf die berufsbegleitende Weiterbildung setzen, müssen künftig mit massiv höheren Kosten für ihre Fachkräfte- und Kader Ausbildungen rechnen. Die an sich sinnvolle Reform könnte sich zu einem Problem entwickeln, indem funktionierende Strukturen beschädigt werden und die berufliche Weiterbildung tendenziell praxisferner würde und unnötiger- weise den Verwaltungsaufwand bei Verwaltung und Berufsverbänden

erhöht. Die Leidtragenden sind einmal mehr die Bildungswilligen, die immer mehr bezahlen müssen, und die KMU, die immer weniger praktisch weitergebildete Fachleute bekommen. Als grösster Wirtschafts-Kanton ist der Kanton Zürich besonders stark von dieser Reform betroffen, hätte aber auch die grössten Einflussmöglichkeiten im Vorfeld, um allfällige Verbesserungen einzubringen. Als Beitrag zu einem echten Erfolgsmodell müssen offene Fragen präventiv angegangen werden, um dieses nicht zu schädigen. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

Erwägungen

1. Die Subjektfinanzierung setzt auch eine entsprechende Dossier-Prüfung und Zahlungsadministration auf Bundesebene voraus, was die Schaffung zusätzlicher Stellen im SBFI zur Folge haben wird. Mit wie vielen zusätzlichen Stellen (Schätzungen gehen von insgesamt weit über 50 Stellen aus) auf Bundesebene muss alleine für die Dossiers des Kantons Zürich gerechnet werden und könnten dadurch Stellen beim Kanton wegfallen?

2. Die HF Ausbildungen sind vom neuen Finanzierungsmodell ausgenommen und werden weiterhin von den Kantonen finanziert (Kanton Zürich = 7 Franken pro Lektion und Teilnehmer bis max. 300 Lektionen). Durch die Nachschüssige Finanzierung der HFP Ausbildungen (Vorbereitungskurse zu den HFP) werden diese im Vergleich zur HF massiv teurer für die Teilnehmer und somit faktisch unattraktiver. Droht damit nicht die Gefahr der Aushöhlung der praxisnahen und berufsbegleitenden Ausbildungen und wie würde der Regierungsrat dem begegnen?

3. Mit der Umstellung per 1.1.2018 verlieren die Berufsschulen auf einen Schlag die kantonalen Beiträge für die Vorbereitungskurse zu den Höheren Berufsprüfungen und müssen diese vollumfänglich bei den Teilnehmern holen. Ist eine Übergangslösung für vorher angelaufene Lehrgänge möglich und verfügen die Berufsschulen (Bsp. GBW Wetzikon oder Strickhof) über die nötigen Grundlagen für eine Vollkosten- Rechnung?

4. Ist die bisherige Finanzierung bis zum 31.Dezember 2017 sichergestellt oder wird die Subventionierung von Vorbereitungskursen im Kanton Zürich bereits vorher gekürzt?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Subjektfinanzierung hinsichtlich der künftigen Kosten für die davon betroffenen Personen in Ausbildung und der Folgen für Gewerbe, Berufsverbände und Verwaltung?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hält im Erläuternden Bericht zur Vernehmlassung bezüglich der infrage stehenden Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Stärkung der höheren Berufsbildung) fest, dass die Systemumstellung zu administrativen und personellen Mehrbelastungen führen werde. Es geht von einem Stellenaufwand «im mittleren einstelligen Bereich» aus, bezogen auf die ganze Schweiz. Genauere Angaben liegen nicht vor. Beim Kanton wird die Umstellung zu keinem Wegfall von Stellen führen. Einerseits bieten rund die Hälfte der Anbietenden von Vorbereitungskursen auf die eidgenössische Berufsprüfung (BP) bzw. höhere Fachprüfung (HFP) gleichzeitig auch Bildungsgänge der höheren Fachschulen an. In diesem Bereich wird der Kanton weiterhin Leistungsvereinbarungen abschliessen. Anderseits wurde auf den 1. Januar 2013 mit der Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413.312) innerkantonal die volle Freizügigkeit eingeführt, was verwaltungsintern zu einem höheren Aufwand geführt hat. Zu Frage 2: Mit Beschluss des Kantonsrates vom 4. November 2013 ist der Kanton Zürich der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012 (HFSV, LS 414. 153) beigetreten. Nachdem alle Kantone der HFSV beigetreten sind und diese auf das Schuljahr 2014/2015 in Kraft getreten ist, wurden – mit der Änderung der VFin BBG vom 1. April 2015 – die Pauschalen der HFSV auch innerkantonal übernommen (vgl. RRB Nr. 324/2015). Diese Pauschalen beruhen auf einer gesamtschweizerischen Kostenerhebung. Ob die nachschüssige Finanzierung der Vorbereitungskurse BP/HFP die Nachfrage verringern wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann eine positive Wirkung darin bestehen, dass die Anzahl der Ausbildungsabbrüche im Laufe eines Kurses sinken könnte. Zudem steht es den Branchenverbänden offen, diese Fragestellung proaktiv anzugehen und allfällige Überbrückungsfinanzierungen bereitzustellen. Besondere Massnahmen durch den Regierungsrat sind zurzeit nicht vorgesehen.

Zu Fragen 3 und 4: Die Berufsfachschulen verfügen über die notwendige Grundlage einer Vollkostenrechnung. Diese wurde auf den 1. Januar 2015 eingeführt. Die Modalitäten der Umsetzung auf das neue Finanzierungssystem sind zwischen dem Bund und den Kantonen noch nicht abschliessend geklärt. Aus kantonaler Sicht wichtig ist, dass Doppelfinanzierungen, die sich infolge des Wechsels von der Anbieter- zur Subjektfinanzierung ergeben können, vermieden werden. Den Anbietenden von Vorbereitungskursen BP/HFP wurde deshalb angekündigt, dass die Beitragsleistungen des Kantons auf Ende 2016 eingestellt werden. Es wird angestrebt, auf diesen Zeitpunkt aus der Interkantonalen Fachschulvereinbarung vom 27. August 1998 (LS 414.15) auszutreten. Sollten sich zeitliche Änderungen in der Übernahme der Finanzierung durch den Bund ergeben, werden auf kantonaler Ebene allfällige Übergangsregelungen geprüft. Zu Frage 5: Die Teilnehmenden profitieren neu nicht mehr von vergünstigten Kurskosten, erhalten jedoch nachträglich einen Unterstützungsbeitrag. Der Bund plant, die Beiträge, die insgesamt an die Vorbereitungskurse BP/ HFP bzw. an die Teilnehmenden der Kurse ausgerichtet werden, im Vergleich zu heute wesentlich zu erhöhen. Die Subjektfinanzierung ist eine Neuheit im schweizerischen Berufsbildungssystem. Eine Beurteilung der möglichen Auswirkungen ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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