RRB Nr. 35/2020
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Planspiele auf Zürcher Hauptverkehrsstrassen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 325/2019
Sitzung vom 15. Januar 2020
35. Anfrage (Planspiele auf Zürcher Hauptverkehrsstrassen) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, haben am 21. Oktober 2019 folgende Anfrage eingereicht: Auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf dem Gebiet der Stadt Zürich sind mehrere Abschnitte in den letzten Monaten zu 30er- Zonen umsignalisiert worden. Gleiches findet, wenn auch weniger offensichtlich, auch auf dem gesamten Gebiet des Kantons Zürich statt. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass auch kantonale Stellen verschiedenen Planungsbüros verkehrsplanerische Aufträge (u. a. zwecks sogenannter «Lärmreduktion») erteilt haben, welche die Einführung von 30er-Zonen auf Staatsstrassen und Strassen überkommunaler Bedeutung auf dem Gebiet des Kantons Zürich vorsehen, oder von Planungsbüros im Rahmen von Planungsaufträgen und/oder aber von diesen selber aus solche Massnahmen vorgeschlagen wurden?
2. Bitte um tabellarische Auflistung der Projekte und Planungsaufträge in den vergangenen 5 Jahren bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage, mit Nennung der entsprechenden Strassenabschnitte und Gebiete, der involvierten Planungsbüros, deren Auftraggeber, sowie der Planungskosten, der entsprechenden Kostenträger und des Planungs- und Projektstands aller 30er- und 20er-Zonen beinhaltender Projekte auf dem gesamten Kantonsgebiet (inklusive des Gebiets der Städte Winterthur und Zürich).
3. Bitte um Auflistung aller entsprechenden Regierungsrats- und Direktionsbeschlüsse im Zusammenhang mit den vorgehenden Fragen.
4. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass der Verfassungsauftrag der Kapazitätserhaltung der Staatsstrassen und Strassen von überkommunaler Bedeutung bei allen unter Frage 2 genannten Projekten und Planungen vollumfänglich umgesetzt wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Das Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) und die Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) verlangen die Reduktion der Lärmbelastungen unter die Immissionsgrenzwerte. Dabei sind Massnahmen an der Quelle zu bevorzugen. Als solche gelten der Einbau von lärmarmen Belägen oder die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Auch der Kanton Zürich ist bei Strassenprojekten bei Lärmimmissionsüberschreitungen verpflichtet, Massnahmen an der Quelle zu prüfen. Für die Untersuchung von Temporeduktionen sind gemäss Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) Gutachten zu erarbeiten. Die Anforderungen dazu sind in Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) vorgegeben. Art. 108 Abs. 4 SSV besagt, dass vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten durch ein Gutachten (Art. 32 Abs. 3 SVG) abgeklärt wird, ob die Massnahme nötig (Abs. 2), zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind (vgl. auch Art. 17 USG). Führt eine Geschwindigkeitsreduktion zu unverhältnismässigen Einschränkungen bezüglich der Kapazität der Strasse, der Reisezeiten beim öffentlichen Verkehr sowie zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen, wird sie verworfen. In diesen Fällen können sogenannte Erleichterungen gewährt und beispielsweise Lärmschutzfenster eingebaut werden. Diese Strasse gilt dann aber als in lärmtechnischer Hinsicht nicht saniert, womit bei jeder sich bietenden Gelegenheit erneut abgeklärt werden muss, ob nicht Massnahmen an der Quelle ergriffen werden können. Im Zusammenhang mit dem Sanierungsprojekt Kehlhof in Stäfa kam es zu einem Rechtsmittelverfahren. Die Baudirektion hat im erwähnten Fall die Einsprache, welche die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 30 km/h oder zumindest auf 50 km/h verlangt hatte, mit der Begründung abgewiesen, dass dies eine unverhältnismässige Betriebseinschränkung auf der betroffenen Hauptstrasse darstellen würde. Dagegen wurde Rekurs an das Baurekursgericht erhoben. Letzteres entschied, dass auch auf Hauptverkehrsstrassen die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit geprüft werden müsse. Das Baurekursgericht verwies auf Leitentscheide des Bundesgerichts zu Fällen im Kanton Zug, die namentlich bei stark belasteten Hauptverkehrsstrassen die Prüfung von Geschwindigkeitsreduktionen zur Lärmverminderung verlangten (vgl. Urteil des Baurekursgerichts BRGE III Nr. 0088/2017 vom 7. Juni 2017).
Dieses Urteil des Baurekursgerichts und die zuvor veröffentlichten Bun- desgerichtsentscheide im Zusammenhang mit der Beurteilung von Geschwindigkeitsreduktionen hatten eine Praxisänderung zur Folge. Bis dahin wurden Geschwindigkeitsreduktionen auf Kantonsstrassen zur Senkung der Lärmbelastung abgelehnt. Diese Praxis wurde vom Baurekursgericht als unzulässig bezeichnet, weshalb heute bei allen Projekten mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen untersucht werden müssen. Zuständig für die Prüfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der lärmemittierenden Anlagen. Für das Staatsstrassennetz ist grundsätzlich der Kanton zuständig. In Zürich und Winterthur ist die Zuständigkeit für die überkommunalen Strassen gemäss §§ 43 ff. des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) an die Städte delegiert. Zu Fragen 1 und 2: Wie einleitend dargelegt, verlangt die bestehende Rechtslage bei allen Projekten und Planungsaufträgen mit Lärmimmissionsüberschreitungen Abklärungen zu Lärmverminderungen. In verschiedenen Fällen muss diese Prüfung auch bei älteren Projekten, die noch nicht festgesetzt worden sind, nachgeholt werden. Kantonale Stellen haben folglich entsprechende Aufträge erteilt. Wie dargelegt, müssen Massnahmen zweck- und verhältnismässig sein. Der Regierungsrat vertritt die Haltung, dass auf Kantonsstrassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gilt und nur in Ausnahmefällen eine tiefere Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden soll. Bei jedem Projekt muss die konkrete Situation im Detail beurteilt werden. Alle relevanten Faktoren müssen erhoben und in einer Gesamtinteressenabwägung beurteilt werden. Die Städte Zürich und Winterthur können gemäss §§ 43 ff. StrG auf dem jeweiligen Stadtgebiet selbstständig entscheiden, auch bezüglich überkommunaler Strassen. Die Stadt Winterthur hat bisher aus Lärmschutzgründen weder Abschnitte mit Tempo 30 noch mit Tempo 20 signalisiert. In der Stadt Zürich wurde Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf verschiedenen Abschnitten von überkommunalen Strassen umgesetzt. Zwischen 1. Dezember 2014 und 30. November 2019 wurden im Kanton Zürich (ohne Städte Winterthur und Zürich) von der Kantonspolizei insgesamt 61 Tempo-30- und Begegnungszonen verfügt und in Betrieb genommen.
Von diesen Zonen waren in 60 Fällen ausschliesslich Kommunal- und Privatstrassen und nur in einem Fall auch eine Staatsstrasse betroffen, jedoch nicht aus Gründen des Lärmschutzes. Nachstehend sind die Unternehmen aufgelistet, die von kantonalen Stellen zwischen November 2014 und November 2019 mit Untersuchungen von Tempo-30-Massnahmen auf Kantonsstrassen aus Lärmschutzgründen beauftragt worden sind. Da die Städte Zürich und Winterthur auf ihrem Gebiet autonom entscheiden können, fallen diese Untersuchungen nicht in die Zuständigkeit des Kantons und werden nachstehend nicht aufgeführt. Insgesamt wurden vom Tiefbauamt und vom Amt für Verkehr die folgenden Aufträge mit einem Auftragsvolumen von insgesamt Fr. 741 000 vergeben: Gemeinde Auslöser Gutachten-Typ Perimeter Planerbüro Stand Andelfingen Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt, Strassenbau Hofmann projekt, Planungsstudie, Einsprache Bachenbülach Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Strassenbauprojekt Lärmgutachten ganze Gemeinde Remund + in Arbeit Kuster Bassersdorf Planungsstudie Lärmgutachten Kloternerstrasse SINUS AG in Arbeit Benken Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann Bülach Lärmsanierungs Grobbeurteilung Hochfelderstrasse AKP AG erstellt projekt Einsprache Lärmgutachten Hochfelderstrasse SINUS AG in Arbeit Strassenbauprojekt Dachsen Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann Dietikon Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde ewp AG erstellt projekt Einsprache zum Lärmgutachten ganze Gemeinde Grolimund+ in Arbeit Lärmsanierungs Partner AG projekt Dietlikon Planungsstudie Lärmgutachten Bahnhofstrasse SINUS AG in Arbeit Dübendorf Planungsstudie Lärmgutachten Ueberlandstrasse Basler&Hof in Arbeit mann Embrach Planungsstudie Lärmgutachten Oberdorfstrasse B+S AG in Arbeit Feuerthalen Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann Flaach Lärmsanierungspro Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt jekt, Planungsstudie Hofmann Erkenntnisse aus Lärmgutachten Dorf-, Hauptstrasse CSD Ing. AG erstellt Grobbeurteilung Hombrechtikon Planungsstudie Lärmgutachten Rütistrasse Basler & in Arbeit Hofmann Horgen Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde ewp AG erstellt projekt
Gemeinde Auslöser Gutachten-Typ Perimeter Planerbüro Stand Illnau- Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde ewp AG erstellt Effretikon projekt, Planungsstudie Einwendung zum Lärmgutachten verschiedene ewp AG erstellt Lärmsanierungs Abschnitte projekt Klein Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt andelfingen, projekt Hofmann Oerlingen Planungsstudie Lärmgutachten verschiedene CSD Inge erstellt Abschnitte nieure AG Niederglatt Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt, Strassenbauprojekt Einsprache gegen Lärmgutachten Kaiserstuhlstrasse B+S in Arbeit Strassenbauprojekt Ingenieure Ossingen Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Planungsstudie Lärmgutachten ganze Gemeinde Mike Thoms erstellt GmbH Richterswil Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Rüti Strassenbauprojekt Lärmgutachten Ferrachstrasse ewp AG in Arbeit Schwerzen Planungsstudie Lärmgutachten Fällander-, Dorf-, ewp AG in Arbeit bach Bahnhofstrasse Seuzach Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann Erkenntnisse aus Lärmgutachten ganze Gemeinde SINUS AG in Arbeit Grobbeurteilung Steinmaur Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Trüllikon Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann Turbenthal Strassenbauprojekt Lärmgutachten Tösstalstrasse Grolimund+ in Arbeit Partner AG Uster Lärmsanierungs Grobbeurteilung Sulzbacher- und AKP AG erstellt projekt, Strassen Aathalstrasse bauprojekt Einsprache gegen Lärmgutachten Riedikerstrasse ewp AG in Arbeit Strassenbauprojekt Wädenswil Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde Basler & erstellt projekt Hofmann
Gemeinde Auslöser Gutachten-Typ Perimeter Planerbüro Stand Wangen- Strassenbauprojekt Grobbeurteilung Zürichstrasse AKP AG erstellt Brüttisellen: Einsprache gegen Verkehrs Zürichstrasse AKP AG in Arbeit Flamingo Strassenbauprojekt gutachten kreuzung Rekurs gegen Fest Lärmgutachten Zürichstrasse SINUS AG in Arbeit setzung Wangen- Strassenbauprojekt Verkehrs Zürichstrasse AKP AG in Arbeit Brüttisellen: gutachten Ortsdurchfahrt Erkenntnisse aus Lärmgutachten Zürichstrasse SINUS AG in Arbeit Verkehrsgutachten Wetzikon Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Verkehrsgut ganze Gemeinde ewp AG in Arbeit achten Einsprache zum Lärmgutachten ganze Gemeinde Basler & in Arbeit Lärmsanierungs Hofmann projekt Wila Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Erkenntnisse aus Lärmgutachten ganze Gemeinde Mike Thoms in Arbeit Grobbeurteilung GmbH Winkel Lärmsanierungs Grobbeurteilung ganze Gemeinde AKP AG erstellt projekt Strassenbauprojekt Lärmgutachten Zürichstrasse Remund + in Arbeit Kuster Zollikon Lärmsanierungs Lärmgutachten Forchstrasse, CSD Ing. AG in Arbeit projekt, Strassenbau Dufourstrasse projekt, Einsprache
Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren wurden die folgenden Regierungsratsbeschlüsse im Zusammenhang mit Fragestellungen zum Thema «Tempo 30 auf Kantonsstrassen» gefasst: – RRB Nr. 873/2019: Anfrage betreffend Flüsterbelag Hauptstrasse Steinmaur – RRB Nr. 367/2019: Anfrage betreffend Überlastete Kantonsstrassen im Oberland – RRB Nr. 38/2019: Anfrage betreffend Sanierung kantonale Hauptverkehrsstrasse Bellerivestrasse – RRB Nr. 530/2018: Dringliche Anfrage betreffend Gau am Balgrist – RRB Nr. 161/2018: A nfrage betreffend Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen
– RRB Nr. 273/2017: Anfrage betreffend Freie Fahrt ohne Schikanen: Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigende Massnahmen behindern die Mobilität von Bevölkerung und Gewerbe – RRB Nr. 929/2016: Anfrage betreffend Mehr Sicherheit dank Tempo- 30-Zonen auf Kantonsstrassen – RRB Nr. 421/2015: A nfrage betreffend Flüsterbeläge zur Strassenlärmsanierung Weitere Beschlüsse befassten sich im Zusammenhang mit Festsetzungen von Lärmsanierungsprojekten mit Fragen zu Tempo 30. Zu Frage 4: Gemäss Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) sorgt der Kanton für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr; eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen. Die Übereinstimmung mit dieser Vorgabe wird in jedem Projekt geprüft. Allerdings wirkt sich eine Geschwindigkeitsreduktion häufig nicht oder nur untergeordnet auf die Leistungsfähigkeit einer Strecke aus. Dies ist deshalb der Fall, weil in der Regel nicht die Geschwindigkeiten, sondern die Knoten leistungsbestimmend sind und in Ortszentren die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in der Regel unterhalb der signalisierten Höchstgeschwindigkeit liegt. Entscheidend ist aber auch hier die Beurteilung im konkreten Fall.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli