RRB Nr. 350/2019
Änderung des Waffengesetzes vom 20. Juni 1997 zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie; Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Haltung des Regierungsrates
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2019
350. Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 über die Umsetzung einer
Erwägungen
Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen; Haltung des Regierungsrates) Am 28. September 2018 beschlossen die eidgenössischen Räte die Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie und infolgedessen eine Änderung des Waffengesetzes (BBl 2018, 6003). Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 19. Mai 2019 statt. Die grosse Bedeutung der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes für den Kanton Zürich rechtfertigt es, dass der Kanton Zürich vor der Abstimmung am 19. Mai 2019 Stellung bezieht. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den deutlichen Mehrheiten im National- und im Ständerat stimmt der Regierungsrat der Vorlage zu.
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie und der damit verbundenen Änderung des Waffengesetzes wird wie folgt Stellung genommen: Die eidgenössischen Räte haben am 28. September 2018 eine Änderung des Waffengesetzes (Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie) beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 19. Mai 2019 statt. Mit der Abstimmungsvorlage wird die geänderte EU-Waffenrichtlinie umgesetzt, welche eine Weiterentwicklung des sogenannten Schengen-Besitzstandes darstellt. Der Regierungsrat spricht sich für die Annahme der Vorlage aus. Vorgängig dazu hat er sich beim Bund mehrfach dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung des EU-Waffenrechts in der schweizerischen Gesetzgebung eine Lösung gewählt wird, die den zur Verfügung stehenden Spielraum zugunsten des Schiesssports und der Schiessverbände und -vereine nutzt. Die Abstimmungsvorlage erfüllt diese Forderung. Gleichzeitig hat er immer betont, dass mit der Umsetzung der Bestand des Schengen- und des Dublin-Abkommens nicht gefährdet werden darf.
Eine Ablehnung der Vorlage hätte zur Folge, dass die Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Abkommen von Schengen und Dublin akut gefährden würde. Diese Abkommen betreffen hauptsächlich die Zusammenarbeit in der Polizeiarbeit und im Asylbereich. Im Polizeibereich wäre der Zugriff auf die entsprechenden Fahndungssysteme nicht mehr möglich. So könnte nicht mehr festgestellt werden, ob bestimmte Personen im EU-Raum polizeilich gesucht werden, was namentlich im Bereich der Gefahrenabwehr sehr nachteilig wäre. Für den Kanton Zürich ist diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass er mit dem internationalen Flughafen Zürich und dem Hauptbahnhof Zürich über verletzliche Infrastrukturen mit dem gesamtschweizerisch grössten Passagieraufkommen verfügt. Ins Gewicht fällt weiter, dass die Grenze zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten ohne das Schengen-Abkommen wieder eine Schengen-Aussengrenze wäre. Die damit verbundene Einschränkung der Reisefreiheit würde Wirtschaft und Tourismus hart treffen. In besonderem Mass betroffen wäre der Kanton Zürich als Wirtschaftsmotor der Schweiz. Die Wiedereinführung systematischer Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarländern würde Verzögerungen beim Grenzübertritt und damit einen grossen Zeitverlust verursachen, der in der Schweiz zu massiven Mehrkosten führen dürfte. Touristinnen und Touristen mit einem Schengen-Visum dürften vermehrt auf einen Besuch der Schweiz verzichten, da sie dafür neu ein separates Visum bräuchten. Dadurch dürften zahlreichen Hotels, Ausflugsveranstaltern und Detailhändlern erhebliche Einnahmen entgehen. Auch der Betrieb des internationalen Flughafens Zürich, der eine Schengen-Aussengrenze ist, würde massiv erschwert. Schliesslich stellt die durch die Abkommen von Schengen und Dublin verbesserte Sicherheit einen wichtigen wirtschaftlichen Standortvorteil der Schweiz dar. Besonders betroffen wäre von einem Wegfall der Abkommen auch der Asylbereich. Das Dublin-Abkommen stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Ohne dieses Abkommen könnten die in anderen europäischen Ländern abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz ein zweites Asylgesuch einreichen, ohne dass sie wie heute in den Erstasylstaat rücküberstellt werden könnten. Die Folge
wäre eine massive Mehrbelastung des Schweizer Asylsystems und damit auch des Kantons Zürich. Darauf hinzuweisen ist, dass heute rund 70% der gesamtschweizerischen Rückführungen in der organisatorischen Zuständigkeit der Kantonspolizei über den Flughafen Zürich erfolgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli