RRB Nr. 353/2020
Anfrage Marcel Suter, Thalwil, betreffend Beschert die Personenfreizügigkeit (PFZ) dem Kanton Zürich wirklich benötigte Fachkräfte oder weiterhin Billigere-Arbeitskräfte, die hiesige Arbeitnehmer in die Arbeitslosikeit verdrängen und auch unsere Sozialwerke belasten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 35/2020
Sitzung vom 8. April 2020
353. Anfrage (Beschert die Personenfreizügigkeit [PFZ] dem Kanton Zürich wirklich benötigte Fachkräfte oder weiterhin Billigere-Arbeitskräfte, die hiesige Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit verdrängen und auch unsere Sozialwerke belasten?) Kantonsrat Marcel Suter, Thalwil, hat am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Am 7. Mai 2018 stellte ich mittels einer Interpellation dem Regierungsrat diverse Fragen im Zusammenhang mit der Einwanderung durch die PFZ im Kanton Zürich. Der Regierungsrat hat am 27. Juni 2018 darauf geantwortet. Unterdessen sind über 1½ Jahre vergangen und gleichzeitig stehen wir kurz vor einer eidgenössischen Abstimmung (Begrenzungsinitiative) über die PFZ. Daher bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie waren die entsprechenden Zahlen 2018 (falls vorhanden auch für das Jahr 2019) sowohl der neu zuwandernden EU-Staatsangehörigen als auch der inländischen Arbeitslosen im Kanton Zürich für die Branchen mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit (bei denen die Zuordnung möglich ist) und insbesondere in der Bau- und Gastrobranche?
2. Wie viele Ü-50-Jährige waren im Jahr 2018 (falls vorhanden auch für das Jahr 2019) unter den betroffenen inländischen Arbeitslosen?
3. Wie hoch war die Anzahl, in Prozent zur arbeitstätigen Einwanderung und in der Gesamtzahl, der nicht arbeitstätigen Einwanderung aus der EU im Kanton Zürich in den Jahren 2015–2018 (falls vorhanden auch für 2019)?
4. Wie viele über 50-Jährige Zürcher Arbeitnehmer haben im Jahr 2018 (falls vorhanden auch für das Jahr 2019) die Arbeitsstelle ohne Anschlussstelle beendet?
5. Wie ist die Entwicklung vom Anteil der EU Bürger die seit in Krafttreten der PFZ Langzeit-Sozialhilfeempfänger im Kanton Zürich sind?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marcel Suter, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Jahren 2018 und 2019 erreichte die Einwanderung von EU-/ EFTA-Staatsangehörigen in den Kanton Zürich folgende Werte: 2018 wanderten 32 139 Personen und 2019 33 151 Personen in die ständige und nichtständige Wohnbevölkerung des Kantons Zürich zu (Bruttozuwanderung). Die nichtständige Wohnbevölkerung umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht mitgezählt, da sie rechtlich unter den Asyl- und nicht unter den Ausländerbereich fallen. Die Zuordnung der Zugewanderten nach Branchen bzw. Berufen ist nur teilweise möglich, da die Brancheneinteilungen der Arbeitslosenstatistik des Staatssekretariats für Wirtschaft und der Zuwanderungsstatistik des Staatssekretariats für Migration nur teilweise deckungsgleich sind. So weist beispielsweise die Branche 92 «Spiel-, Wett- und Lotteriewesen» nach der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA), die bei der Arbeitslosenstatistik verwendet wird, in den Jahren 2018 und 2019 eine Arbeitslosenquote von über 5% auf. Die Zuwanderung wird aber nicht nach dieser Branchengruppierung erfasst. Bei der Zuwanderungsstatistik gibt es die Branche «Freizeit und Unterhaltung», die für das Jahr 2019 eine Zuwanderung von rund 370 Personen ausweist. Sie ist jedoch breiter gefasst als die entsprechende Branche in der Arbeitslosenstatistik und umfasst beispielsweise auch Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung. Auch im Baugewerbe weist die Zuwanderungsstatistik nicht den gleichen Detaillierungsgrad wie die Arbeitslosenstatistik auf. So lag die Arbeitslosenquote in der Teilbranche «Ausbaugewerbe» in den Jahren 2018 und 2019 unter 5% und auch in der Teilbranche «Hochbau» lag die Arbeitslosenquote 2019 unter 5%. Lediglich in der Teilbranche «Tiefbau» lag sie in beiden Jahren darüber. Aufgrund der Angaben in der Zuwanderungsstatistik kann diese Trennung nicht vorgenommen werden, sodass das Baugewerbe nur als Gesamtbranche betrachtet werden kann. Weitere Ungenauigkeiten entstehen dadurch, dass Berufe in den Statistiken nicht
genau mit den tatsächlichen Berufen übereinstimmen. So kann zwar statistisch festgestellt werden, dass eine eingewanderte Person im Baugewerbe arbeitet, aber nicht genau, in welchem Beruf und in welcher Funktion sie tätig ist. Ob diese Person einen Mangelberuf innerhalb des Baugewerbes ausübt oder nicht, bleibt daher teilweise offen.
In der nachfolgenden Auswertung sind für die Jahre 2018 und 2019 die Branchen im Kanton Zürich mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens 5% aufgeführt, bei denen die Zuordnung der Zuwanderungsdaten annäherungsweise möglich ist. Dabei weisen die Branchen Gastgewerbe, Baugewerbe und Private Haushalte mit Hauspersonal zahlenmässig die höchste Zuwanderung auf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Arbeitslosenquote im Gastgewerbe 2019 bei 4,2% und damit unter der 5%-Grenze lag. 2259 Personen sind 2019 aus EU-/EFTA-Staaten in diese Branche zugewandert. Das Gastgewerbe verzeichnete 2019 monatlich durchschnittlich 1398 inländische Arbeitslose. Auch in der Teilbranche Hochbau lag 2019 die Arbeitslosenquote unter 5%. Im Ausbaugewerbe lag die Arbeitslosenquote in beiden Jahren unter 5%. Insgesamt war die Anzahl Branchen mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens 5% in den letzten Jahren rückläufig. Im Kanton Zürich waren 2018 12% und 2019 5% der einwandernden EU-/EFTA-Staatsangehörigen in den Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5% tätig. Zuwanderung und inländische Arbeitslose in Branchen mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens 5%, Anzahl Personen, in den Jahren 2018 und 2019: Jahr 2018 Zuwanderung Inländische 2018 Arbeitslose 2018 Branche (Jahresdurchschnitt) Baugewerbe 646 1870 Gastgewerbe 2123 1799 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 3 27 Tabakverarbeitung* 1 4 Private Haushalte mit Hauspersonal* 928 129 Total 3701 3829 Anteil an der gesamten Einwanderung 11,5% von EU-/EFTA-Staatsangehörigen Anteil an der Einwanderung von EU-/EFTA-Staats 12,4% angehörigen im Erwerbsalter (ab 16 Jahre) * Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8%
Jahr 2019 Zuwanderung Inländische 2019 Arbeitslose 2019 Branche (Jahresdurchschnitt) Baugewerbe 641 1644 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 9 28 Tabakverarbeitung 1 3 Private Haushalte mit Hauspersonal* 860 106 Total 1511 1781 Anteil an der gesamten Einwanderung 4,6% von EU-/EFTA-Staatsangehörigen Anteil an der Einwanderung von EU-/EFTA-Staats 4,9% angehörigen im Erwerbsalter (ab 16 Jahre) * Branche mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8%
Zu Frage 2: In den Jahren 2018 und 2019 waren in den Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5% im Jahresdurchschnitt 959 bzw. 508 inländische Arbeitslose über 50 Jahre alt. Betroffen waren vor allem die Branchen Bau- und Gastgewerbe. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Arbeitslosenquote im Gastgewerbe und in der Teilbranche Hochbau 2019 unter 5% lag. Im Ausbaugewerbe lag die Arbeitslosenquote in beiden Jahren unter 5%. Das Gastgewerbe verzeichnete 2019 monatlich durchschnittlich 314 inländische Arbeitslose, die 50 Jahre oder älter waren. Die Branche «Planung, Beratung und Informatik» verzeichnete eine überdurchschnittliche Zuwanderung. 2019 betrug die Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen in diese Branche über 9600 Personen. In der Arbeitslosenstatistik wies lediglich die Teilbranche «Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleitungen für Unternehmen und Privatpersonen» 2018 eine Arbeitslosenquote von 5,9% und 2019 eine Arbeitslosenquote von 4,9% auf. In dieser Teilbranche waren 2018 228 inländische Arbeitslose, davon 51 über 50-Jährige, und 2019 189 inländische Arbeitslose, davon 44 über 50-Jährige, betroffen. Anzahl Arbeitslose über 50 Jahren in Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5%, in den Jahren 2018 und 2019: Jahr 2018 Inländische Arbeitslose über 50 Jahre Branche (Jahresdurchschnitt) Baugewerbe 492 Gastgewerbe 408 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 11 Tabakverarbeitung* 0 Private Haushalte mit Hauspersonal* 48 Total 959 * Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8%
Jahr 2019 Inländische Arbeitslose über 50 Jahre Branche (Jahresdurchschnitt) Baugewerbe 459 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 13 Tabakverarbeitung 1 Private Haushalte mit Hauspersonal* 35 Total 508 * Branche mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8%
Zu Frage 3: 2019 wanderten 33 151 EU-/EFTA-Staatsangehörige in die Schweiz ein, davon 26 582 erwerbstätige Personen. Somit waren 80% der einwandernden EU-/EFTA-Staatsangehörigen erwerbstätig und 20% der einwandernden EU-/EFTA-Staatsangehörigen nichterwerbstätig. Bei dieser Betrachtungsweise werden einwandernde EU-/EFTA-Staatsangehörige unter 16 Jahren zu den nichterwerbstätigen Personen gezählt. Betrachtet man den Anteil an den einwandernden EU-/EFTA-Staatsangehörigen im Erwerbsalter ab 16 Jahre, ergibt sich für das Jahr 2019 eine Erwerbsquote von 86% und eine Quote der Nichterwerbstätigen von 14%. Zu den nichterwerbstätigen einwandernden Personen zählen auch Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs oder zur Aus- und Weiterbildung zugewandert sind. Das Verhältnis von nichterwerbstätigen zu erwerbstätigen einwandernden EU-/EFTA-Staatsangehörigen betrug 2019 – gemessen an der gesamten Einwanderung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen – rund 1 : 4 (Berechnung: 6569 : 26 582). Auf vier erwerbstätige einwandernde EU-/ EFTA-Staatsangehörige kommt somit ein nichterwerbstätiger einwandernder EU-/EFTA-Staatsangehöriger. Gemessen an der Einwanderung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen im Erwerbsalter ab 16 Jahre betrug das Verhältnis 1 : 6 (Berechnung: 4257 : 26 582). Auf sechs erwerbstätige einwandernde EU-/EFTA-Staatsangehörige kommt somit ein nicherwerbstätiger einwandernder EU-/EFTA-Staatsangehöriger.
Für die Jahre 2015 bis 2019 ergeben sich folgende Anteile für die erwerbstätige und nichterwerbstätige Einwanderung aus EU-/EFTA-Staaten, gemessen an der gesamten Einwanderung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen: Jahr Anteil Anteil Verhältnis Erwerbstätige Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige zu Erwerbstätigen (gerundet auf volle Personenzahl) 2015 78% 22% 1:4 2016 77% 23% 1:3 2017 78% 22% 1:4 2018 79% 21% 1:4 2019 80% 20% 1:4 Für die Jahre 2015 bis 2019 ergeben sich folgende Anteile für die erwerbstätige und nichterwerbstätige Einwanderung aus EU-/EFTA-Staaten, gemessen an der Einwanderung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen im Erwerbsalter ab 16 Jahre: Jahr Anteil Anteil Verhältnis Erwerbstätige Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige zu Erwerbstätigen (gerundet auf volle Personenzahl) 2015 84% 16% 1:5 2016 83% 17% 1:5 2017 84% 16% 1:5 2018 85% 15% 1:6 2019 86% 14% 1:6
Zu Frage 4: Es kann verschiedene Gründe haben, dass Personen nach der Beendigung einer Arbeitsstelle keine Anschlussstelle finden. So können diese Personen erwerbslos, pensioniert oder invalid werden oder sich aus anderen Gründen vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Als erwerbslos gelten Personen, die keine Stelle haben, aktiv eine Stelle suchen und sofort für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar sind, unabhängig davon, ob sie bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren angemeldet sind oder nicht. Eine Auswertung, gestützt auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, zeigt, wie viele erwerbslose Personen im Kanton Zürich ihre Stelle durch eine Entlassung verloren haben. Bei diesen Personen kann vermutet werden, dass sie bei der Entlassung keine Anschlussstelle gefunden haben und erwerbslos wurden. Die Stichprobe umfasst die ständige Wohnbevölkerung, also diejenigen Personen, die mehr als zwölf Monate im Kanton Zürich wohnen. Aufgrund der geringen Stichprobengrösse können die Schätzwerte starken Schwankungen unterliegen. Die zuletzt verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 2018. Gemäss diesen Daten wurden 2018 im Kanton Zürich 5462 Personen über 50 Jahren ohne Anschlussstelle entlassen. Zu Frage 5: Die Sozialhilfequote der im Kanton Zürich lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus EU-/EFTA-Staaten lag in den Jahren 2017 und 2018 bei 2,4% (2,5% im Jahr 2016) und damit unter der kantonalen Sozialhilfequote (3,2% im Jahr 2018, 3,3% im Jahr 2017, 3,2% im Jahr 2016). Über den Anteil von langzeitsozialhilfebeziehenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern enthält der Sozialbericht keine Angaben (als Langzeitbezug von Sozialhilfe gilt bereits eine Bezugsdauer von einem Jahr und länger).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli