RRB Nr. 363/2020
Strassen, Dietlikon, 1 Neue Winterthurerstrasse, Umsetzung Regionale Verkehrssteuerung, verkehrstechnische Massnahmen Industrie Süd, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2020
363. Strassen (Dietlikon, 1 Neue Winterthurerstrasse, Umsetzung Regionale Verkehrssteuerung, verkehrstechnische Massnahmen Industrie Süd, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 11. Mai 2016 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Umsetzung Regionale Verkehrssteuerung, verkehrstechnische Massnahmen Dietlikon Süd, fest und bewilligte eine gebundene Ausgabe von Fr. 13 104 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 982 000, insgesamt Fr. 16 086 000. Mit Abstimmung vom 8. März 2015 bewilligte die Gemeinde Dietlikon einen Beitrag von Fr. 8 070 000. Mit der Finanzierungsvereinbarung Nr. 13540180 sagte das Bundesamt für Strassen im Rahmen des Agglomerationsprogramms einen Beitrag von höchstens Fr. 2 658 500 zu (Preisstand Oktober 2005; ohne Teuerung und ohne MWSt). Zwei Drittel des ausbezahlten Betrages geht an die Gemeinde Dietlikon, ein Drittel an den Kanton Zürich. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 4 200 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: Bauarbeiten – teilweise Verstärkung der Fundationsschicht und zusätzlicher Materialersatz unter Entwässerungsleitungen infolge schlechteren Baugrunds als erwartet – höhere Entsorgungskosten des Aushubs aufgrund vorgefundener Fremdstoffe/Verschmutzungen im bestehenden Strassenkörper – zusätzliche Belags-, Randabschluss- und Fundationsarbeiten infolge schlechteren Zustands der bestehenden Strassen als erwartet – für die Optimierung der Verkehrsführung durch die Baustelle mussten zusätzliche provisorische Strassenflächen erstellt und rückgebaut werden. Nebenarbeiten Aufgrund der komplexen Bauphasen mit zahlreichen Verkehrsumstellungen und wegen der Einführung eines neuen Verkehrsregimes (zwei Grosskreisel mit teilweisem Einbahnverkehr) muss von einem grossen Einsatz des Verkehrsdienstes während und vor allem auch nach dem Bau ausgegangen werden. Dies wurde im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.
Technische Arbeiten – Ingenieur Bau: Aufgrund von Beschwerden gegen die Projektfestsetzung beim Verwaltungsgericht, die eine Verschiebung des Baubeginns von fast drei Jahren zur Folge hatten, musste die Baumeistersubmission ein zweites Mal durchgeführt und verschiedene Projekterweiterungen integriert werden. Sodann sind Mehraufwendungen wegen Projektanpassungen während des Baus entstanden. – Ingenieur Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen: Umfangreiche zusätzliche Abklärungen zu möglichen Verkehrsumleitungen und provisorischen Verkehrsführungen. – Spezialistinnen und Spezialisten: Die Aufwendungen für die Umwelt- sowie geologische Baubegleitung, Vermessung, Rissaufnahmen und Verkehrsplaner Lichtsignalanlage sowie die Eigenleistungen von Kanton und Gemeinde wurden im Kostenvoranschlag zu tief abgeschätzt.
B. Zusätzliche Ausgaben Die Kosten der einzelnen Massnahmen gliedern sich gemäss Kostenvoranschlag vom 26. November 2019 neu wie folgt: Kanton Zürich Gemeinde Gesamte Dietlikon Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten – – – Bauarbeiten 1 600 000 800 000 2 400 000 Nebenarbeiten 200 000 100 000 300 000 Technische Arbeiten 1 000 000 500 000 1 500 000 Total 2 800 000 1 400 000 4 200 000 Mit Beschluss vom 25. Februar 2020 hat der Gemeinderat von Dietlikon eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um Fr. 1 400 000 auf Fr. 9 470 000 beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde kein Rechtsmittel ergriffen. Die vorliegend zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Verteilung der gesamten, auf den Kanton entfallenden Ausgaben wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 734 000 734 000 Bauarbeiten 11 914 000 1 600 000 13 514 000 Nebenarbeiten 1 596 000 200 000 1 796 000 Technische Arbeiten 1 842 000 1 000 000 2 842 000 Total 16 086 000 2 800 000 18 886 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Ausgabe Zusätzliche Zur Verfügung Kanton Zürich Ausgaben stehende Ausin Franken in Franken gabensumme in Franken Staatsstrassen Neubau 2 268 000 2 268 000 Staatsstrassen Erneuerung 11 625 000 2 800 000 14 425 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 1 479 000 1 479 000 Verkehrseinrichtungen 177 000 177 000 Staatsstrassen Beleuchtung 287 000 287 000 Fahrradanlagen 125 000 125 000 Fussgängeranlagen 125 000 125 000 Total 16 086 000 2 800 000 18 886 000
Für die Mehrkosten von insgesamt Fr. 2 800 000 ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 18 886 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 8% 1 479 000 1 479 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 1% 177 000 177 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50110 00000 12% 2 268 000 2 268 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 1% 125 000 125 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 1% 287 000 287 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 1% 125 000 125 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 76% 14 425 000 14 425 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Total 100% 15 904 000 2 982 000 18 886 000
Das Vorhaben verursacht zusätzliche jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 577 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 1% 177 000 1 500 5,0% 9 000 Staatsstrassen 13% 2 268 000 17 000 2,5% 57 000 Fussgängeranlagen 1% 125 000 1 000 2,5% 3 000 Staatsstrassen 2% 287 000 2 000 5,0% 14 000 Beleuchtungsanlagen Fahrradanlagen 1% 125 000 1 000 2,5% 3 000 Erneuerung Staatsstrassen 82% 14 425 000 108 000 2,5% 361 000 Zwischentotal 130 500 447 000 Total 100% 17 407 000 577 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80576, Dietlikon, 1 Neue Winterthurerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt 1 Neue Winterthurerstrasse, Dietlikon, Umsetzung Regionale Verkehrssteuerung, verkehrstechnische Massnahmen Industrie Süd, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 429/2016 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 18 886 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli