RRB Nr. 364/2009
Kantonale Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, Anordnung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2009
364. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung
Erwägungen
der kantonalen Volksabstimmung vom 17. Mai 2009
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Volksinitiative «Halbstündliche S-Bahn für Alle; Für eine halbstündliche Bedienung aller S-Bahnstrecken des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) im Kanton Zürich» (ABl 2007, 377) wird auf Sonntag, den 17. Mai 2009, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Volksinitiative «Halbstündliche S-Bahn für Alle; Für eine halbstündliche Bedienung aller S-Bahnstrecken des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) im Kanton Zürich» III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sowie diesen Beschluss im Amtsblatt (Textteil) zu veröffentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs an den Regierungsrat erhoben werden (§§ 147 ff. Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.
VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi