RRB Nr. 370/2014
Caspar-Appenzeller-Stiftung, Brüttisellen, Landheim Brüttisellen, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2014
370. Caspar-Appenzeller-Stiftung, Brüttisellen, Landheim Brüttisellen
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 146/2010 erteilte der Regierungsrat der Caspar-Appenzeller-Stiftung eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen. Mit Eingabe vom 4. Februar 2013 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Das Landheim Brüttisellen bietet 32 männlichen Jugendlichen im Alter ab 15 Jahren Betreuung, Förderung und die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung. Die Berufsbildung umfasst ein Berufsfindungsangebot, Stützunterricht, Arbeitstraining, eine Orientierungsgruppe und berufliche Grundbildung mit EFZ und EBA Abschlüssen in den Bereichen Metall, Holz, Recycling, Betriebspraxis, Malerei, Küche und Gärtnerei. Weitere Ausbildungen können extern absolviert werden. Die sozialpädagogische Betreuung stützt sich auf ein Konzept mit Promotionsstufen. Mit zunehmender Selbstständigkeit der Jugendlichen wird die Intensität der Betreuung verringert. Das Landheim hat sich bewährt und ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt. Die Caspar-Appenzeller-Stiftung verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des Landheims Brüttisellen, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom Januar 2013. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen. Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet und beträgt jährlich höchstens Fr. 1 200 000.
Gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV, LS 611.2) und mit § 18 Abs. 1 der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Caspar-Appenzeller-Stiftung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen wird mit Wirkung ab 1. Januar 2014 im Umfang von 32 Plätzen erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2017. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 31. Dezember 2016 zusammen mit dem aktualisierten Konzept einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Caspar-Appenzeller-Stiftung, Dr. Chris Weilenmann, Präsident, Neue Winterthurerstrasse 40, 8303 Bassersdorf-Baltenswil (im Doppel für sich und die Heimleitung [E]), das Bundesamt für Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesrain 20, 3003 Bern, an das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 33, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli